Aufgrund der §§ 44 und 45 der Straßenverkehrsordnung (StVO) vom 16.11.1970 in der zur Zeit geltenden Fassung ergeht aus Anlass des „Dorffestes“ vom Mittwoch, 17.05.2023, 16.00 Uhr, bis Donnerstag, 18.05.2023, 24.00 Uhr, folgende verkehrsrechtliche Anordnung:
Für die Straße „Hohe Tannen“ im OT Scheiden wird ab der Einmündung der „Eichenlaubstraße“ (Landstraße 2. Ordnung 373 Bergen - Scheiden) bis zum Einmündungsbereich der Straße „Schau ins Land“ Einbahnverkehr und linksseitig ein Halteverbot angeordnet. Ab dem Einmündungsbereich der Straße „Schau ins Land“ in Fahrtrichtung zum Bürgerhaus erfolgt eine Sperrung für den Durchgangsverkehr (frei für Anlieger).
Die Umleitung erfolgt über die Straße „Schau ins Land“ und den nachfolgenden Feldwirtschaftsweg zur „Eichenlaubstraße“. Das Durchfahrtsverbot für den Feldwirtschaftsweg wird in dieser Zeit aufgehoben. Für die Umleitung wird Einbahnverkehr sowie ein linksseitiges Halteverbot angeordnet.
Die Anordnung wird mit der Aufstellung der Verkehrszeichen wirksam.