Auf Antrag des Landesbetriebes für Straßenbau, Herr Berwanger vom 04.05.2023, ergeht aufgrund der §§ 44 und 45 der Straßenverkehrsordnung (StVO) vom 06.03.2013 (BGBl. I S. 367) in der heute geltenden Fassung aus Anlass der Vollsperrung Saarstraße bis zum Wohnstift Myosotis nachfolgende verkehrsrechtliche Anordnung:
Die gemeindeeigene Straße „Im Moosbruch“ ist vom 17.05.2023 bis zum 31.07.2023 für die Zu -und Abfahrt nur über den Forstweg zwischen der Straße „Zum Kahlenborn“ (Haus Vogelschau) und der Straße „Zum Festplatz“ und dem rückwärtigen Fußweg zur Straße „Im Moosbruch“ erreichbar. Der Fußweg wird für diese Zeit so erweitert, dass die Durchfahrt für PKW’s möglich ist.
Die gemeindeeigene Straße „Zum Festplatz “ ist vom 17.05.2023 bis zum 31.07.2023 für die Zu -und Abfahrt nur über den Forstweg zwischen der Straße „Zum Kahlenborn“ (Haus Vogelschau) und der Straße „Zum Festplatz“ erreichbar.
Der Waldfestplatz ist für Besucher und Anlieger ebenfalls über den Forstweg zu erreichen.
Hierzu wird das Durchfahrtsverbot „Land- und forstwirtschaftlicher Verkehr frei“ aufgehoben und stattdessen ein Durchfahrtsverbot „Anlieger frei“ angeordnet. Außerdem wird für den Forstweg eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 20 Km/h angeordnet.
Die Anordnung wird mit Aufstellen der Verkehrszeichen wirksam.