Aufgrund der §§ 44 Abs. 3 und 45 Abs. 1 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) vom 6. März 2013 (BGBl. I S. 367) in der heute geltenden Fassung ergeht im Einvernehmen mit der Gemeinde Losheim am See aus Anlass des
Frühlingsmarktes in Losheim am See
vom 13. bis 14. Mai 2023
nachfolgende jederzeit widerrufliche Verkehrsrechtliche Anordnung:
In der Zeit vom Samstag, 13.05.2023, 13.00 Uhr bis Sonntag, 14.05.2023, 22.00 Uhr werden folgende Straßen für den Fahrzeugverkehr – ausgenommen Anlieger und Versorgungsfahrzeuge – voll gesperrt:
| - | L 157 (Saarbrücker Straße) zwischen der Einmündung Haagstraße und dem Kreisverkehrsplatz (KVP) |
| - | L 157 (Merziger Straße) zwischen der Einmündung Bahnhofstraße und dem KVP |
| - | L 369 (Trierer Straße) zwischen der Einmündung Hochwaldstraße und dem KVP |
| - | Weiskirchener Straße zwischen den Einmündungen Trierer Straße und Anwesen Hausnr. 10 |
| - | Schulstraße |
| - | Im Mees |
| - | Im Sonnengarten |
| - | Ehrigerstraße |
| - | Eisenbahnstraße |
Die Umleitung erfolgt innerörtlich über Bahnhofstraße – Streifstraße – Saarbrücker Straße – Haagstraße – Hochwaldstraße – Vogteistraße. Für den überörtlichen Verkehr ist an der L 157 ca. 200 m vor der Einmündung zur L 374 eine Hinweistafel entsprechend der beigefügten Anlage 1 aufzustellen.
Die Aufstellung der Verkehrszeichen hat entsprechend des beigefügten Verkehrszeichenplans zu erfolgen. Dieser ist Bestandteil dieser Anordnung.