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Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Losheim am See
Ausgabe 2/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Neuverpachtung von Gewässern durch die Fischereigenossenschaft Losheim

Auf der Grundlage des Saarländischen Fischereigesetzes (SaarlFischG) vom 23.01.1985, veröffentlicht im Amtsblatt des Saarlandes Nr. 11 vom 14.03.1985 (Seite 229 ff.), vom 23.01.85 (Amtsbl_85,229) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.07.99 (Amtsbl_99,1282) zuletzt geändert durch Art.10 Abs.24 iVm Art.14 des Gesetzes Nr.1632 zur Reform der saarländischen Verwaltungsstrukturen vom 21.11.07 (Amtsbl_07,2393), nebst den dazu ergangenen Aus- und Durchführungsbestimmungen betreibt die Fischereigenossenschaft die Neuverpachtung von Gewässern im gemeinschaftlichen Fischereibezirk der Gemeinde Losheim am See.

Die Neuverpachtung folgender Gewässerabschnitte steht für den Zeitraum 1.1.2023 bis 31.12.2035 an.

• Losheimer Bach/Wahlener Bach

• Lannenbach Scheiden/Waldhölzbach

• Lannenbach Niederlosheim

• Seffersbach unterhalb Hausbacher Weiher

• Bormigbach und Dellbach

Seitens der Fischereigenossenschaft Losheim besteht ein Interesse an der Verpachtung der Gewässerabschnitte an berechtigte Personen oder Vereine aus der Gemeinde Losheim am See oder den unmittelbaren Nachbarkommunen.

Gebote können bis zum 10.02.2023 beim Vorsitzenden der Fischereigenossenschaft, Herrn Helmut Ollinger, Scheidener Straße 37, 06872/6648 oder in der Gemeindeverwaltung Losheim, Merziger Straße 3, bei Herrn Ludwig, Zimmer 2.07, 06872/609-145, schriftlich eingereicht werden. Dort erhalten Interessenten auch weitergehende Informationen zu den genannten Gewässerabschnitten und den Fischereipachtbedingungen.