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Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Losheim am See
Ausgabe 20/2023
Aktuelles
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Verkehrsrechtliche Anordnung

Gemäß §§ 44 und 45 der Straßenverkehrsordnung (StVO) vom 06.03.2013 (BGBl. I S. 367) in der heute geltenden Fassung ergeht aus Anlass der

Veranstaltung „Jetzt geht’s wieder LosLosLosheim am 19. und 20.05.2023“ an der Girtenmühle

nachfolgende verkehrsrechtliche Anordnung vom 19.05.2023, 10.00 Uhr bis 21.05.2023, 10.00 Uhr

Die Zufahrt zur Girtenmühle wird ab der Zufahrt von der B268 in Fahrtrichtung Girtenmühle zur Einbahnstraße erklärt. Auf der gesamten Strecke wird rechtsseitig ein absolutes Halteverbot angeordnet. Die Geschwindigkeit wird in diesem Bereich auf 20 km/h festgesetzt. Für die Straße in Fahrtrichtung Bergen gilt ab der Einmündung ein „Verbot der Einfahrt“.

Die Abfahrt der Besucher der Veranstaltung erfolgt über den sich der Girtenmühle anschließenden Feldweg vorbei am Reiterhof und dem Schützenhaus Britten in Fahrtrichtung B 268 und ist ebenfalls nur als Einbahnstraßenverkehr zugelassen.

Diese Anordnung wird mit dem Aufstellen der Verkehrszeichen wirksam.

Der Bürgermeister
als Straßenverkehrsbehörde
Helmut Harth