Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Losheim am See
Ausgabe 20/2024
Aktuelles
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Verkehrsrechtliche Anordnung
Aufgrund der §§ 44 und 45 der Straßenverkehrsordnung (StVO) vom 06.03.2013 in der zurzeit geltenden Fassung wird zur Sicherung des Festtreibens anlässlich der „Primizfeier“ folgende verkehrsrechtliche Anordnung von Samstag, 18.05.2024, 12.00 Uhr, bis Sonntag, 19.05.2024, 22.00 Uhr, erlassen:
- Sperrung der Parkplätze unmittelbar vor der Kirche und im Wartehallenbereich für den Gesamtverkehr (Anliegerverkehr ist zugelassen),
- Absolutes Halteverbot in der „Rimlinger Straße“ aus Fahrtrichtung Bachem (ab Haus-Nr. 72 bis nach Einmündung der Straße „Im Algäu“.
- Für einen Teilbereich der Straße „Im Algäu“ (Haus Nr. 5 – 27, 26e – 30) sowie der Straße „Rimlinger Straße“ (Haus Nr. 85 bis Bushaltestelle vor der Kirche) wird rechtsseitig ein absolutes Halteverbot angeordnet.
- Die ausgeschilderte Umleitung für den Busverkehr erfolgt über die Straße „Im Algäu“ und die „Rimlinger Straße“.
Diese Anordnung wird mit der Aufstellung der jeweiligen Verkehrszeichen wirksam.
Der Bürgermeister als
Straßenverkehrsbehörde