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Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Losheim am See
Ausgabe 20/2024
Aktuelles
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Verkehrsrechtliche Anordnung

Auf Antrag der Gemeinde Losheim am See vom 25.04.2024 ergeht hiermit aufgrund der §§ 44 Abs. 3 und 45 Abs. 1 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) vom 6. März 2013 (BGBl. I S. 367) in der heute geltenden Fassung aus Anlass der

Odilienprozession und der anschließenden Kirmesveranstaltung auf dem Waldparkplatz Im Lückner am Pfingstmontag, 20.05.2024

die nachfolgende jederzeit widerrufliche verkehrsrechtliche Anordnung:

1.

Die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der L 156 zwischen Ortsausgang Oppen und dem Wanderparkplatz (ca. Strecken-km 5,000) wird in beiden Fahrtrichtungen auf 30 km/h herabgesetzt.

2.

In dem zu Ziffer 1 genannten Streckenabschnitt wird das Überholen für Kraftfahrzeuge alle Art verboten. Ebenfalls wird für diesen Streckenabschnitt beidseitig das Halten verboten.

3.

Die L 369 ist in der Zeit von 08.00 bis 19.00 Uhr in beiden Fahrtrichtungen ab

Dillinger Straße Nr. 96 bis zur Einmündung in die L 156 voll zu sperren. Ab Ortsmitte Wahlen, Höhe Kirche, bis Dillinger Straße Nr. 96 ist halbseitig unter Zulassung des Anliegerverkehrs zu sperren.

Hierzu sind folgende Verkehrszeichen aufzustellen:

-

im Einmündungsbereich L 369/L 156:

Verkehrszeichen (VZ) 600 Absperrschranke in Kombination mit VZ 250

Verbot für Fahrzeuge aller Art und VZ 454 Umleitungswegweiser rechts weisend

-

in der Ortsmitte Wahlen, Dillinger Straße, vor der Pfarrkirche:

VZ 600 Absperrschranke sowie VZ 250 Verbot für Fahrzeuge aller Art mit dem Zusatzzeichen (ZZ) Anwohner frei (Aufstellung auf der rechten Fahrbahnseite)

-

am Ortsausgang Wahlen, Dillinger Straße:

VZ 600 {{gt}}Absperrschranke sowie VZ 250 Verbot für Fahrzeuge aller Art (Aufstellung über komplette Fahrbahn)

-

in Niederlosheim, Einmündungsbereich Wendalinusstr./Niederlosheimer Str.:

VZ 250 Verbot für Fahrzeuge aller Art mit ZZ frei bis Kirche Wahlen und VZ 454 Umleitungswegweiser links weisend

4.

Zusätzlich ist 3 Tage vor der Veranstaltung mit Planskizzen auf die Sperrung hinzuweisen:

Abgang L 156/L 369 aus beiden Fahrtrichtungen und im Ortsteil Niederlosheim (siehe Anlage 1).

5.

Weitere Verkehrsbeschränkungen sowie die angeordneten Verkehrszeichen sind aus den beiliegenden Verkehrszeichenplänen 1 und 2 ersichtlich.

Die Aufstellung der Verkehrszeichen hat entsprechend der beigefügten Verkehrszeichenpläne zu erfolgen. Diese sind Bestandteil dieser Anordnung.

Der Landkreis Merzig-Wadern
als Straßenverkehrsbehörde