Auf Antrag der Gemeinde Losheim am See vom 25.04.2024 ergeht hiermit aufgrund der §§ 44 Abs. 3 und 45 Abs. 1 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) vom 6. März 2013 (BGBl. I S. 367) in der heute geltenden Fassung aus Anlass der
Odilienprozession und der anschließenden Kirmesveranstaltung auf dem Waldparkplatz Im Lückner am Pfingstmontag, 20.05.2024
die nachfolgende jederzeit widerrufliche verkehrsrechtliche Anordnung:
| 1. | Die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der L 156 zwischen Ortsausgang Oppen und dem Wanderparkplatz (ca. Strecken-km 5,000) wird in beiden Fahrtrichtungen auf 30 km/h herabgesetzt. |
| 2. | In dem zu Ziffer 1 genannten Streckenabschnitt wird das Überholen für Kraftfahrzeuge alle Art verboten. Ebenfalls wird für diesen Streckenabschnitt beidseitig das Halten verboten. |
| 3. | Die L 369 ist in der Zeit von 08.00 bis 19.00 Uhr in beiden Fahrtrichtungen ab |
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| Dillinger Straße Nr. 96 bis zur Einmündung in die L 156 voll zu sperren. Ab Ortsmitte Wahlen, Höhe Kirche, bis Dillinger Straße Nr. 96 ist halbseitig unter Zulassung des Anliegerverkehrs zu sperren. |
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| Hierzu sind folgende Verkehrszeichen aufzustellen: |
| - | im Einmündungsbereich L 369/L 156: |
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| Verkehrszeichen (VZ) 600 Absperrschranke in Kombination mit VZ 250 |
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| Verbot für Fahrzeuge aller Art und VZ 454 Umleitungswegweiser rechts weisend |
| - | in der Ortsmitte Wahlen, Dillinger Straße, vor der Pfarrkirche: |
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| VZ 600 Absperrschranke sowie VZ 250 Verbot für Fahrzeuge aller Art mit dem Zusatzzeichen (ZZ) Anwohner frei (Aufstellung auf der rechten Fahrbahnseite) |
| - | am Ortsausgang Wahlen, Dillinger Straße: |
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| VZ 600 {{gt}}Absperrschranke sowie VZ 250 Verbot für Fahrzeuge aller Art (Aufstellung über komplette Fahrbahn) |
| - | in Niederlosheim, Einmündungsbereich Wendalinusstr./Niederlosheimer Str.: |
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| VZ 250 Verbot für Fahrzeuge aller Art mit ZZ frei bis Kirche Wahlen und VZ 454 Umleitungswegweiser links weisend |
| 4. | Zusätzlich ist 3 Tage vor der Veranstaltung mit Planskizzen auf die Sperrung hinzuweisen: |
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| Abgang L 156/L 369 aus beiden Fahrtrichtungen und im Ortsteil Niederlosheim (siehe Anlage 1). |
| 5. | Weitere Verkehrsbeschränkungen sowie die angeordneten Verkehrszeichen sind aus den beiliegenden Verkehrszeichenplänen 1 und 2 ersichtlich. |
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| Die Aufstellung der Verkehrszeichen hat entsprechend der beigefügten Verkehrszeichenpläne zu erfolgen. Diese sind Bestandteil dieser Anordnung. |