Aufgrund der §§ 44 und 45 der Straßenverkehrsordnung (StVO) vom 06.03.2013 in der zur Zeit geltenden Fassung ergeht anlässlich des
„130- jähriges Jubiläumsfest Musikverein Hausbach“
nachfolgende verkehrsrechtliche Anordnung:
Die gemeindeeigene Straße „Im Hof“ wird ab der Einmündung der „Hausbacher Straße L 374“ in Fahrtrichtung bis zur Kirche von Samstag, 25.05.2024 17.00 Uhr bis Montag, 27.05.2024 22.00 Uhr zur Einbahnstraße erklärt.
Gleichzeitig wird linksseitig ein absolutes Halteverbot angeordnet.
Diese Anordnung wird mit der Aufstellung der Verkehrszeichen wirksam.