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Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Losheim am See
Ausgabe 21/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BAUGB zur Änderung des Bebauungsplanes „Windpark Wahlener Platte“ mit paralleler Teiländerung des Flächennutzungsplanes

Der Gemeinderat Losheim am See hat in seiner Sitzung am 16.05.2024 den Entwurf der Änderung des Bebauungsplanes „Windpark Wahlener Platte“ sowie auch den Entwurf der parallelen Teiländerung des Flächennutzungsplanes gebilligt und die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes sowie der Teiländerung des Flächennutzungsplanes beschlossen.

Ziel des Bebauungsplanes sowie der FNP-Teiländerung

Ziel der Bauleitplanverfahren ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zum Repowering der bestehenden Windenergieanlagen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Windpark Wahlener Platte“ sowie der parallelen Teiländerung erstreckt sich über eine Vielzahl von Parzellen in einem Bereich mit den Flurbezeichnungen „Am Landgraben“, „Auf Schlädeberg“, „Bei Handekreuz“, „In den Birken“, „Ober Heilbronn“, „Bei Gaulsborn“, „In Nauenbornsank“, „Auf Seiters“, „Im Trimborn“ und „Trimborn“.

In der Örtlichkeit lassen sich die Grenzen des Plangebietes in etwa wie folgt wahrnehmen:

Im Westen: durch die L 377

im Norden: durch die offene Feldflur in Richtung Norden (Wahlen, Helenenhof)

im Südwesten: durch den Waldrand des Waldes Richtung Rissenthal

im Süden: durch die offene Feldflur in Richtung des Waldes Richtung Oppen

im Osten: durch die Böschungskante in Richtung Wahlener Bach bzw. den Feldweg in Verlängerung der Bornbergstraße

Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereiches ist der Planzeichnung zum Bebauungsplan sowie der folgenden Abbildung zu entnehmen.

Übersichtslageplan mit Geltungsbereich

Die Teiländerung des Flächennutzungsplanes bezieht sich nur auf einen kleineren Bereich im östlichen und südöstlichen Plangebiet des Bebauungsplanes.

Die Bebauungsplan-Änderung „Windpark Wahlener Platte“ sowie die parallele Teiländerung des Flächennutzungsplanes wurden bereits vom 24.10.2022 bis einschließlich 25.11.2022 öffentlich ausgelegt (frühzeitige Beteiligung gem. § 3 Abs 1 BauGB).

Gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB), in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 363), zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394) geändert, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass die Bebauungsplan-Änderung „Windpark Wahlener Platte“ sowie die parallele Teiländerung des Flächennutzungsplanes vom 03.06.2024 bis einschließlich zum 05.07.2024 im Rathaus der Gemeinde Losheim am See, Zimmer 2.07, zu den unten stehenden Sprechzeiten öffentlich ausliegen.

Es ist davon auszugehen, dass der Zeitraum der Auslegung der Komplexität der Planungsaufgabe angemessen ist.

Öffnungszeiten der Gemeinde Losheim am See

Sprechzeiten der Gemeindeverwaltung Losheim am See:

• Montag 08.30 – 13.00 Uhr

• Dienstag bis Donnerstag: 8.30 – 12.00 Uhr

• Donnerstag: 14.00 bis 18.00 Uhr

• Freitag: 07.30 – 12.00 Uhr

Gleichzeitig werden die Beteiligungsunterlagen im Internet auf der Homepage der Gemeinde Losheim am See unter https://www.losheim-stausee.de/index.php?id=2091 zum Download bereitgestellt.

Zusätzlich besteht die Möglichkeit zur Teilnahme am elektronischen Beteiligungsverfahren. Unter der Internetadresse

https://argusconcept.planungsbeteiligung.de

kann jedermann Einsicht in die vollständigen Unterlagen zum Verfahren nehmen und Stellungnahmen abgeben. Dieser Dienst steht nur während der Beteiligungsfristen vom 03.06.2024 bis einschließlich zum 05.07.2024 zur Verfügung.

Folgende wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen werden mit offengelegt:

  • Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz
    • Naturschutz
      • Der Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung ist ausreichend.
      • FFH-Verträglichkeitsprüfung der umliegenden FFH-Gebiete: Da in den Erhaltungszielen der FFH-Gebiete keine windkraftrelevanten Arten aufgeführt sind, sind indirekte Beeinträchtigungen auszuschießen.
      • Auf der Ebene der Flächennutzungsplanung erübrigt sich eine Prüfung der Standortalternativen, da der Standort durch den vorhandenen und zu repowernden Windpark vorgegeben ist.
      • Artenschutzrecht: Anmerkungen zu den Arten Rotmilan, Uhu, Feldlerche, Kranich (Zug) und Fledermäusen
      • Anmerkungen zu den Kompensationsmaßnahmen nach der Eingriffsregelung inkl. Landschaftsbildanalyse
      • Die geplanten Maßnahmen zur Überwachung (Monitoring) der erheblichen Umweltauswirkungen sind detailliert zu beschreiben.
    • Bodenschutz und Geologie
      • In der Begründung zum Bebauungsplan sollte dargelegt werden, warum kein Flächenrecycling oder Flächenteilrecycling erfolgt.
      • Im Hinblick auf die Größe der Eingriffsfläche und die Empfindlichkeit der betroffenen Böden wird darüber hinaus die Festsetzung einer qualifizierten bodenkundlichen Baubegleitung gem. DIN 19639 empfohlen.
    • Lärmschutz
      • Die Gutachten zum Lärmschutz und zu den Lichtimmissionen sind als Grundlage zur Beurteilung des Bebauungsplanes Verfahrens geeignet.
  • Landesdenkmalamt
    • Im Bereich der WEA 3 befindet sich ein oberirdisch im Gelände sichtbarer Hügel, der mit hoher Wahrscheinlichkeit als Grabhügel anzusprechen ist.
    • Die Vorschriften des saarländischen Denkmalschutzes sind einzuhalten.
    • Für Erdarbeiten zur Errichtung von Baustraßen / Zufahrtswegen und zur Ver-legung von Kabeln im Umkreis der WEA2 und 3, sind, soweit sie nicht durch die Genehmigung nach BlmSchG abgedeckt sind, Grabungsgenehmigungen nach § 8 Abs. 2 SDSchG einzuholen.“
  • Ministerium für Inneres, Bauen und Sport Referat OBB 1.1
    • Der Großteil der für den Ausgleich vorgesehenen Flächen liegt innerhalb landesplanerischer Vorranggebiete für Landwirtschaft (VL). Eine Beurteilung, inwiefern die geplanten Maßnahmen im Einklang mit den Zielen der Raumordnung stehen bzw. die v.g. Voraussetzungen erfüllen, ist der Vorlage nicht zu entnehmen. Insofern bedarf das Ausgleichskonzept der Überarbeitung bzw. Konkretisierung und ggf. Modifikation.
    • Inwieweit mit der vorliegenden Änderung das schlüssige Gesamtkonzept des Flächennutzungsplans aufrechterhalten werden kann und ob im Zuge dessen die Ausschlusswirkung künftig noch greift, muss die Gemeinde Los-heim im Rahmen ihrer Planungshoheit überprüfen und letztlich auch verantworten
  • Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Mobilität, Agrar- und Verbraucherschutz, Abteilung D – Naturschutz, Forsten
    • Alle neuen WEA-Anlagen halten die Waldabstände ein.
  • Oberbergamt
    • Hinweis auf ehemalige Eisenerzkonzession
  • Landkreis Merzig-Wadern - Gesundheitsamt
    • Die Trinkwasserverordnung ist zu beachten

Folgende Unterlagen werden weiterhin ausgelegt:

  • Planzeichnung des Bebauungsplanes
  • Planzeichnung der Flächennutzungsplan-Teiländerung mit Legende
  • Begründung und Umweltbericht als gesonderter Teil der Begründung mit folgenden Inhalten:

-

Umweltrelevante Angaben zum Standort

o

Bedarf an Grund und Boden

o

Festlegung von Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung

o

Festgelegte Ziele des Umweltschutzes gemäß Fachgesetzen und Fachplänen

o

Abgrenzung des Untersuchungsraumes

o

Naturraum und Relief, Geologie und Böden, Oberflächengewässer / Grundwasser, Klima und Lufthygiene, Arten und Biotope, Landschaftsbild, Freizeit / Erholung, Kultur- und Sachgüter

o

Immissionssituation

o

Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung

o

Beschreibung der Vermeidungs-, Verminderungs- und Ausgleichsmaßnahmen

o

Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes

o

Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter Böden, Wasser, Luft /Klima und Wechselwirkungen

o

Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter Tiere, Pflanzen, Biotope und das Landschaftsbild

o

Auswirkungen der Planung auf die Gesundheit des Menschen

o

Wahrscheinlichkeit von Auswirkungen der Planung

o

Dauer, Häufigkeit und Reversibilität der Auswirkungen der Planung

o

Prüfung von Planungsalternativen

Folgende Fachgutachten werden zudem ausgelegt:

Fledermausgutachten zum geplanten Repowering im Windpark Wahlener Platte (Planungsbüro Neuland-Saar, Juni 2021)

Ornithologisches Gutachten zum geplanten Repowering im Windpark Wahlener Platte (Planungsbüro Neuland-Saar, August 2021)

Schalltechnisches Gutachten für die Errichtung und den Betrieb von vier Windenergieanlagen am Standort Losheim (IEL GmbH, August 2021) mit Ergänzung vom 08.02.2022

Berechnung der Rotorschattenwurfdauer für den Betrieb von vier Windenergieanlagen am Standort Losheim (IEL GmbH, August 2021)

Landschaftsbildanalyse zum „Repowering Windpark Wahlener Platte“ (ARGUS CONCEPT GmbH, Februar 2022)

Visualisierung des Windparks durch die Fa. ABO Wind AG (Januar 2021)

FFH-Verträglichkeitsstudie zum Vorhaben Bebauungsplan-Änderung Windpark Wahlener Platte (ARGUS CONCEPT – Gesellschaft für Lebensraumentwicklung mbH, März 2022)

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch per Mail an die E-Mail-Adresse: wludwig@losheim.de vorgebracht werden. Über die Beteiligungsplattform des Planungsbüros können zudem Stellungnahmen direkt beim Planungsbüro eingereicht werden. Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan bzw. die Flächennutzungsplan-Änderung unberücksichtigt bleiben.

Für die FNP-Teiländerung gilt:

Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Hinweis zum Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Landesdatenschutzgesetz Saarland.

Im Rahmen der Abgabe einer Stellungnahme werden personenbezogene Daten, insbesondere Namen, Anschrift, Telefonnummer, die allein zur Information über das durchgeführte Verfahren dienen, verarbeitet. Mit Abgabe einer Stellungnahme erklärt sich die abgebende Person mit dieser Verarbeitung einverstanden. Sie willigt ein, dass die Gemeinde Losheim am See oder ein von der Gemeinde Losheim am See eingeschalteter Dritter (hier ein externes Planungsbüro) ihr postalisch oder per E-Mail Informationen zum durchgeführten Verfahren zukommen lässt. Sie ist gemäß § 15 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) jederzeit berechtigt, die Gemeinde Losheim am See oder den von der Gemeinde eingeschalteten Dritten um umfangreiche Auskunftserteilung zu den zu ihrer Person gespeicherten Daten zu ersuchen. Gemäß § 17 DSGVO kann sie jederzeit gegenüber der Gemeinde Losheim am See oder dem von der Gemeinde einschalteten Dritten die Berichtigung, Löschung und Sperrung einzelner personenbezogener Daten verlangen.

Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt.

Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weist die Gemeinde Losheim am See ausdrücklich darauf hin, dass ein Bauleitplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.