Aufgrund der §§ 44 und 45 der Straßenverkehrsordnung (StVO) vom 16.11.1970 in der zurzeit geltenden Fassung wird zur Sicherung des Verkehrs anlässlich des
„Gemeindefeuerwehrtags“
folgende verkehrsrechtliche Anordnung von Samstag, 24.05.2025 10:00 Uhr bis Sonntag 25.05.2025 22:00 Uhr getroffen:
| a) | Sperrung eines Teilstückes der Straße „Lannenbach“ ab der Einmündung vom „Kirchenweg“ bis zur Einmündung der Straße „Waldeck“. |
| b) | Einbahnstraßenregelung für die Straße „Kirchenweg“ |
| c) | Sperrung der Straße „Hüttcheshügel“ ab der Einmüdung Mitlosheimer Straße |
Diese Anordnung wird mit dem Aufstellend der jeweiligen Verkehrszeichen wirksam.