Aufgrund der §§ 44 und 45 der Straßenverkehrsordnung (StVO) vom 06.03.2013 (BGBl. I S 367) in der heute gültigen Fassung ergeht aus Anlass der Veranstaltung Fest des Fanclub Wahlener Teufel folgende verkehrsrechtliche Anordnung:
Vom 28.05.2025, 17.00 Uhr bis zum 30.05.2025 12.00 Uhr ist das Beparken des Parkplatzes (Hallenvorplatz Mehrzweckhalle Wahlen) für alle Fahrzeuge gesperrt.
Hierzu ist das Verkehrszeichen 283 „Absolutes Halteverbot aufzustellen.
Diese Anordnung wird mit der Aufstellung der Verkehrszeichen wirksam.