Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBI. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung am 21.05.2026 die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Dellborner Mühle“ beschlossen hat.
Die „Dellborner Mühle“ wurde früher als Ausflugs- und Festivitätslokal sowie als Hotel genutzt. Nach der Schließung der ehemaligen Nutzung hat die Firma Homanit das ca. 1,35 ha große Areal vor einigen Jahren erworben.
Die touristische Bedeutung und das Entwicklungspotenzial der Dellborner Mühle werden nicht zuletzt durch ihre Lage im unmittelbaren Umfeld mehrerer regional bedeutsamer „Premium“-Wanderwege deutlich. Ergänzend verlaufen hier verschiedene Rad-Rundtouren bzw. Anbindungen an das regionale Radwegenetz, sodass die Mühle als naheliegender Start-, Zwischen- oder Einkehrpunkt für unterschiedliche Zielgruppen (Wandernde, Radfahrende, Tagesgäste) prädestiniert war und ist.
Ziel ist es nun, das Gelände zu vitalisieren und einer zukunftsfähigen Nutzung zuzuführen. Vorgesehen ist ein Nutzungskonzept, das im Wesentlichen umfasst:
• | Übernachtungsmöglichkeiten (Beherbergungsbetrieb/Ferienunterkünfte), |
• | gastronomische Angebote, |
• | sowie ergänzende kompatible Nutzungen. |
Die Entwicklung soll sowohl durch die Sanierung erhaltenswerter Bestandsgebäude als auch durch Rückbau nicht mehr nutzbarer Bausubstanz und entsprechende Neubauten erfolgen.
Baurechtlich liegt das Vorhaben gemäß § 35 BauGB im Außenbereich und ist in der geplanten Form derzeit nicht zulässig. Für die Realisierung des Projektes ist daher die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich.
Das Plangebiet liegt nordöstlich des Siedlungskörpers von Wahlen sowie südlich bzw. südwestlich des Gewerbegebietes „Niederlosheim“ und des Industrieparks „Holz“.
Der Geltungsbereich umfasst die bestehenden baulichen Anlagen der Dellborner Mühle und die zugehörigen Stellplatz- und Lagerflächen.
Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Er umfasst insgesamt eine Fläche von ca. 1,35 ha.
Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Losheim am See stellt für den Geltungsbereich Flächen für die Landwirtschaft und für Wald dar. Darüber hinaus ist nachrichtlich die Umgrenzung eines Landschaftsschutzgebietes dargestellt. Der vorliegende Bebauungsplan widerspricht damit dem Entwicklungsgebot nach § 8 Abs. 2 BauGB, wonach Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind. Aus diesem Grund wird für den Geltungsbereich des Bebauungsplans der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB teilgeändert.
Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus dem Planteil (Teil A), dem Textteil (Teil B) und der Begründung, in der Zeit vom 01.06.2026 bis einschließlich 03.07.2026 auf der Internetseite der Gemeinde Losheim am See (unter www.losheim.de) unter folgendem Pfad: Bauen, Tourismus & Wirtschaft, Offenlegungen Bauleitplanung, veröffentlicht und zur Ansicht und zum Herunterladen bereitgehalten werden. Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist ebenfalls ins Internet eingestellt.
Die oben genannten Unterlagen können während des oben genannten Zeitraums zusätzlich im Rathaus der Gemeinde, Merziger Straße 3, 66679 Losheim am See, Zimmer Nr. 2.07 während allgemeinen Dienststunden eingesehen werden.
Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes wird eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt und ein Umweltbericht gem. § 2a BauGB erstellt. Der Umweltbericht gem. § 2a BauGB wird nach Abschluss der frühzeitigen Veröffentlichung im Internet und öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 1 BauGB, § 4 Abs. 1 BauGB und § 2 Abs. 2 BauGB fertiggestellt.
Während der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen elektronisch per E-Mail an die Email-Adresse: wludwig@losheim.de, bei Bedarf auch schriftlich oder zur Niederschrift, vorgebracht werden.