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Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Losheim am See
Ausgabe 23/2025
Losheim am See aktuell
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Verkehrsrechtliche Anordnung

Auf Antrag der Gemeinde Losheim am See vom 25.04.2025 ergeht hiermit aufgrund der §§ 44 Abs. 3 und 45 Abs. 1 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) vom 6. März 2013 (BGBl. I S. 367) in der heute geltenden Fassung aus Anlass der

Odilienprozession und der anschließenden Kirmesveranstaltung auf dem Waldparkplatz Im Lückner am Pfingstmontag, 09.06.2025

die nachfolgende jederzeit widerrufliche verkehrsrechtliche Anordnung:

1.

Die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der L 156 zwischen Ortsausgang Oppen und dem Wanderparkplatz (ca. Strecken-km 5,000) wird in beiden Fahrtrichtungen auf 30 km/h herabgesetzt.

2.

In dem zu Ziffer 1 genannten Streckenabschnitt wird das Überholen für Kraftfahrzeuge alle Art verboten.

3.

Die L 369 ist in der Zeit von 08.00 bis 19.00 Uhr in beiden Fahrtrichtungen ab

Dillinger Straße Nr. 96 bis zur Einmündung in die L 156 voll zu sperren.

Ab Ortsmitte Wahlen, Höhe Kirche, bis Dillinger Straße Nr. 96 ist halbseitig unter Zulassung des Anliegerverkehrs zu sperren.

Der Landkreis Merzig-Wadern
als Straßenverkehrsbehörde