Auf Antrag der Gemeinde Losheim am See vom 25.04.2025 ergeht hiermit aufgrund der §§ 44 Abs. 3 und 45 Abs. 1 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) vom 6. März 2013 (BGBl. I S. 367) in der heute geltenden Fassung aus Anlass der
Odilienprozession und der anschließenden Kirmesveranstaltung auf dem Waldparkplatz Im Lückner am Pfingstmontag, 09.06.2025
die nachfolgende jederzeit widerrufliche verkehrsrechtliche Anordnung:
| 1. | Die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der L 156 zwischen Ortsausgang Oppen und dem Wanderparkplatz (ca. Strecken-km 5,000) wird in beiden Fahrtrichtungen auf 30 km/h herabgesetzt. |
| 2. | In dem zu Ziffer 1 genannten Streckenabschnitt wird das Überholen für Kraftfahrzeuge alle Art verboten. |
| 3. | Die L 369 ist in der Zeit von 08.00 bis 19.00 Uhr in beiden Fahrtrichtungen ab |
Dillinger Straße Nr. 96 bis zur Einmündung in die L 156 voll zu sperren.
Ab Ortsmitte Wahlen, Höhe Kirche, bis Dillinger Straße Nr. 96 ist halbseitig unter Zulassung des Anliegerverkehrs zu sperren.