Gemäß § 44 Abs. 1 i.V.m. § 45 Abs. 2 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) vom 06.03.2013 in der zurzeit geltenden Fassung wird folgende verkehrsrechtliche Anordnung erlassen:
50-jähriges Bestehen Schäferhundeverein, OG Rimlingen am 17.06.2023 von 17.00 Uhr bis 24.00
Die Rimlinger Straße wird ab dem Feldweg „In der Winkelhaag“ (zwischen Anwesen „Rimlinger Straße 114“ und dem Hundeplatz) in Fahrtrichtung Losheim bis zum Waldhof zur Einbahnstraße (VZ 220) erklärt. Die Abfahrt der Besucher der Veranstaltung erfolgt in Fahrtrichtung Losheim. Auf einer Teilstrecke (Feldweg „In der Winkelhaag“ bis Höhe Feldweg „Kirschengewann“) wird linksseitig ein absolutes Halteverbot (VZ 283-10, 283-20, 283-30) angeordnet. Die Geschwindigkeit wird in diesem Bereich auf 30 km/h festgesetzt. Vom Parkplatz des Hundeplatzes und vom Feldweg „Kirschengewann“ gilt die vorgeschriebene Fahrtrichtung rechts (VZ 209).
Ab dem Waldhof in Fahrtrichtung Rimlingen wird ein Verbot der Einfahrt (VZ 267) angeordnet. Die Verkehrszeichen an der Einmündung zur L157 in Fahrtrichtung Waldhof bzw. Rimlingen, „Forst- und landwirtschaftlicher Verkehr frei“ (VZ 1026-36) und „Fahrräder frei“ (VZ 1022-10) werden für den Zeitraum der Veranstaltung außer Kraft gesetzt.
Diese Anordnung wird mit dem Aufstellen der Verkehrszeichen wirksam.
Der Bürgermeister
als Straßenverkehrsbehörde
Helmut Harth