Aufgrund der §§ 44 und 45 der Straßenverkehrsordnung (StVO) vom 06.03.2013 in der zur Zeit geltenden Fassung ergeht anlässlich des
„Gemeindefeuerwehrtages 2024 in Waldhölzbach“
nachfolgende verkehrsrechtliche Anordnung:
Die gemeindeeigene Straße „Kurstraße“ wird vom 14.06.2024 16.00 Uhr bis zum 16.06.2024 23.30 Uhr Uhr ab der Einmündung „Waldhölzbacher Straße L373“ zur Einbahnstraße erklärt. Ebenso werden die gemeindeeigenen Straßen „Zum Heidenpeter“, „Buchenstraße“, „Zum Lachenwald“ und „Lacherbruch“ zur Einbahnstraße erklärt.
Für die Kurstraße gilt ab der Einmündung „Waldhölzbacher Straße“ bis Höhe Anwesen Nr. 5 ein beidseitig absolutes Halteverbot. Ansonsten gilt für alle genannten Straßen (auch die restliche Kurstraße) für diesen Zeitraum ein linksseitiges absolutes Halteverbot.
Für die gemeindeeigenen Straßen „Arnikaweg“, „Ginsterweg“ und „Zum Springerbach“ wird eine vorgegebene Fahrtrichtung „links“ angeordnet.
Die Beschilderung erfolgt gemäß dem beigefügten Beschilderungsplan
Die Anordnung wird mit Aufstellen der Verkehrszeichen wirksam.