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Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Losheim am See
Ausgabe 25/2023
Aktuelles
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Verkehrsrechtliche Anordnung

Auf Antrag des Sportvereins Losheim, vertreten durch den 1. Vorsitzenden, Herrn Christoph Straßel, vom 20.04.2023 ergeht hiermit aufgrund der §§ 44 und 45 Abs. 1 der Straßenverkehrsordnung (StVO) vom 06.03.2013 (BGBl. I S. 367) in der heute geltenden Fassung aus Anlass des

E-Jugend Turniers des Sportvereins Losheim und dem Jubiläumsspiel 1. FC Saarbrücken gegen Una Strassen anlässlich 100 Jahre SV Losheim

folgende verkehrsrechtliche Anordnung

für die Zeit vom Samstag, 24.06.2023, 08.00 Uhr bis Sonntag, 25.06.2023, 18.00 Uhr und am 01.07.2023 von 12.00 Uhr bis 20.00 Uhr:

Für einen Teilbereich der Verbindungsstraße Losheim - Waldhölzbach (ab Beginn Weiher bis zur Zufahrt zu den Tennisplätzen) ist der Verkehr nur in Fahrtrichtung nach Waldhölzbach zugelassen.

Hierzu sind

a)

das VZ 220 „Einbahnstraße“ beidseitig am Beginn des Weihers (Einmündung des Weges vom Weiherberg) und gegenüber vom Wasserhäuschen bei den Tennisplätzen,

b)

die VZ 267 „Verbot der Einfahrt“ beidseitig

bei der Einmündung zu den Tennisplätzen mit VZ 125 (Gegenverkehr) und bei der Einfahrt vom Weiherberg zum Feldweg in Fahrtrichtung Wasserhäuschen,

c)

die VZ 209-10 (vorgeschriebene Fahrtrichtung links) bei der Ausfahrt vom Weiher sowie vom Sportlerheim

d)

die VZ 600 (Absperrschranke) mit VZ 454-20 (Umleitung rechts weisend) sowie VZ 267 (Verbot der Einfahrt) und VZ 125 (Gegenverkehr) beim Einmündungsbereich zu den Tennisplätzen aufzustellen. Die Umleitungsbeschilderung ist auf dem Feldweg zu wiederholen.

e)

das rechtsseitig in Fahrtrichtung nach Waldhölzbach angeordnete Halteverbot wird aufgehoben und linksseitig ein absolutes Halteverbot (VZ 283-10, 283-20, 283-30) angeordnet.

Der Bürgermeister
als Straßenverkehrsbehörde