Aufgrund der §§ 44 und 45 der Straßenverkehrsordnung (StVO) vom 06.03.2013 (BGBl. I S 367) in der heute gültigen Fassung ergeht aus Anlass eines
Reitturniers
folgende verkehrsrechtliche Anordnung:
Für die Gemeindestraße „Vierherrenwald“ wird von Samstag, 22.06.2024 07.00 Uhr bis Sonntag, 23.06.2024 21.00 Uhr, ab Einmündung der L 369 (Trierer Straße) bis zum Reitplatz in beiden Fahrtrichtungen ein absolutes Halteverbot angeordnet.