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Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Losheim am See
Ausgabe 25/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Niederschrift der 37. Sitzung des Gemeinderates in der Legislaturperiode 2019/2024

Am 16.05.2024 fand im Sitzungssaal, Rathaus Losheim unter Vorsitz des Bürgermeisters Helmut Harth die 37. Sitzung des Gemeinderates in der Amtszeit 2019/2024 statt.

Der Vorsitzende stellte die Ordnungsmäßigkeit der Einberufung zur Sitzung, deren Bekanntmachung sowie Beschlussfähigkeit fest.

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

1.

Begrüßung und Feststellung der Tagesordnung

2.

Bürgerfragestunde

3.

Bestätigende Beschlussfassung über die Gründung eines Eigenbetriebes Immobilienmanagement der Gemeinde Losheim am See und Verabschiedung einer dazugehörigen Betriebssatzung.

4.

Wahl einer stellvertretenden Gemeindewahlleiterin/ eines stellvertretenden Gemeindewahlleiters

5.

Verleihung Maria Croon Medaille - Vorschläge Ortsräte

6.

Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Umsetzung der landesweiten systematischen Geräte- und Medienausleihe (LSMS), des Digitalpaktes und den Support der IT an den Grundschulen

7.

Mitgliedschaft im „kommunalen Mobilitätsnetzwerk Saarland“

hier: Grundsatzbeschluss über den Beitritt zum Netzwerk

8.

Vergabe von Aufträgen

8.1 Herstellen dringend benötigter Räumlichkeiten für die Nutzung durch die FGTS Bachem-Britten sowie durch die GS Bachem-Britten

- Vergabe eines Auftrages zur Anschaffung einer 4er Containeranlage

8.2 Ersatzneubau des Bürgerhauses in Losheim am See, OT Rimlingen

hier: Vergabe eines Auftrags zur Ausführung von Flachdacharbeiten

8.3 Sanierung des Campingplatzes Losheim am See

hier: Auftragsvergabe Empfangsgebäude verschiedene Gewerke

9.

Änderung des Bebauungsplanes Windpark Wahlener Platte mit Teiländerung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Losheim am See auf den Gemarkungen Wahlen und Rissenthal

hier: Billigung des Planentwurfes sowie Beschluss zur Offenlegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange

10.

Aufstellung des Bebauungsplans Grauental 2. BA

hier: Auftragsvergabe zur Planaufstellung, Verfahrensdurchführung und Geländerfassung

Nichtöffentlicher Teil

11.

Informationen des Bürgermeisters gemäß Geschäftsordnung

12.

Vergabe von Aufträgen

13.

Grundstücksangelegenheiten

14.

Personalangelegenheiten

Protokoll

Öffentlicher Teil

Zu 1. Begrüßung und Feststellung der Tagesordnung

Der Vorsitzende stellte die Ordnungsmäßigkeit der Einberufung zur Sitzung, deren Bekanntmachung sowie Beschlussfähigkeit fest.

Zu 2. Bürgerfragestunde

Es lagen keine Anfragen vor.

Zu 3. Bestätigende Beschlussfassung über die Gründung eines Eigenbetriebes Immobilienmanagement der Gemeinde Losheim am See und Verabschiedung einer dazugehörigen Betriebssatzung.

ungeändert beschlossen

2024/858

In der Sitzung des Gemeinderates vom 14.03.2024 (Vorlage 2024/797), in der die Gründung eines Eigenbetriebes Immobilienmanagement zum Erwerb des ehemaligen Krankenhausgeländes beschlossen wurde, ist bereits darauf hingewiesen worden, dass für die Implementierung des Eigenbetriebes womöglich weitere Schritte erforderlich seien, wenn die Kommunalaufsicht zum Ergebnis kommen sollte, dass es sich bei der Tätigkeit des Eigenbetriebes nicht um eine solche zur überwiegenden Eigenbedarfsdeckung handeln würde.

Ein entsprechendes Nutzungskonzept, in dem die Eigenbedarfsdeckung dargelegt worden ist, hatte RA Dr. Hell der Kommunalaufsicht zur Prüfung vorgelegt und am 20.03.2024 mit der zuständigen Sachgebietsleiterin der Kommunalaufsicht, Frau Grape, besprochen.

Die Kommunalaufsicht hatte daraufhin mitgeteilt, dass auf Basis der vorgelegten Unterlagen (Nutzungskonzept incl. ISEK-Plan) nicht davon auszugehen sei, dass der Eigenbetrieb im Wesentlichen eine Eigennutzung des Areals für gemeindliche Zwecke realisieren wird. Es sei so eher eine wirtschaftliche Betätigung anzunehmen, die gem. § 108 Abs. 4 KSVG die Erstellung einer Marktanalyse sowie eine Beteiligung der Kammern der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe sowie der Arbeitskammer notwendig macht, bevor der Gemeinderat die Entscheidung über die Aufnahme einer wirtschaftlichen Betätigung treffen kann.

Die Marktanalyse wurde zwischenzeitlich von RA Dr. Hell in Abstimmung mit den Fraktionsvorsitzenden und der Verwaltung erstellt und ist in der Anlage zur Unterrichtung der Ratsmitglieder beigefügt.

Mit E-Mail vom 17.04.2024 hatte RA Dr. Hell den Kammern die Marktanalyse zur Stellungnahme vorgelegt mit der Bitte, diese bis zum 03.05.2024 abzugeben.

Bis heute liegt lediglich die Stellungnahme der HWK vor, die keine Bedenken gegen die vorgesehene Betätigung der Gemeinde hat. Aufgrund dessen ist davon auszugehen, dass die noch ausstehenden Stellungnahmen ebenfalls positiv ausfallen werden bzw. keine schwerwiegenden Bedenken dagegen erhoben werden.

Sollten bis zur Sitzung weitere Stellungnahmen vorliegen, werden diese umgehend in Allris eingestellt.

Kein Text für Wortprotokoll

Beschluss:

Der Beschluss über die Gründung eines Eigenbetriebes Immobilienmanagement der Gemeinde Losheim am See und die Verabschiedung einer dazugehörigen Betriebssatzung werden bestätigt.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Zu 4. Wahl einer stellvertretenden Gemeindewahlleiterin/ eines stellvertretenden Gemeindewahlleiters

ungeändert beschlossen

2024/813

Nach den Vorschriften des §7 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz (KWG) ist der Bürgermeister Gemeindewahlleiter. Die gesetzlichen Vertreter (Beigeordnete) sind die stellvertretenden Gemeindewahlleiter.

Nach § 7 Abs. 2 KWG kann jedoch Gemeindewahlleiter oder stellvertretender Gemeindewahlleiter nicht sein, wer Wahlbewerber, Vertrauensperson oder stellvertretende Vertrauensperson für einen Wahlvorschlag ist.

Da alle drei Beigeordneten Wahlbewerber sind, ist für die Dauer des Wahlverfahrens eine besondere stellvertretende Gemeindewahlleiterin bzw. ein besonderer stellvertretender Gemeindewahlleiter vom Gemeinderat zu wählen.

Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, den Gemeindeoberamtsrat Helmut Schmal zum stellvertretenden Gemeindewahlleiter zu wählen.

Kein Text für Wortprotokoll

Beschluss:

Gemeindeoberamtsrat Helmut Schmal wird zum stellvertretenden Gemeindewahlleiter gewählt.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Zu 5. Verleihung Maria Croon Medaille - Vorschläge Ortsräte

ungeändert beschlossen

2024/825

Vorschlag vom Ortsrat Britten: Frau Christa Ehses

Begründung:

In seiner Sitzung am 13. Juli 2023 hat der Ortsrat Britten einstimmig entschieden, Frau Christa Ehses zur Verleihung der Maria-Croon-Medaille vorzuschlagen.

Christa Ehses, geboren als Christa Kiefer am 24. März 1938 in Britten, hat sich über Jahrzehnte ehrenamtlich in verantwortlicher Position um das kulturelle Leben in Britten verdient gemacht. 28 Jahre lang war sie Vorsitzende der kath. Frauengemeinschaft Britten. In dieser Zeit initiierte sie eine Vielzahl kultureller Veranstaltungen wie Theateraufführungen oder Brauchtumsveranstaltungen. 1978 wirkte sie in einer Aufführung von Maria Croons „Der Friedensengel“ in Gegenwart der Autorin mit. In den Folgejahren motivierte sie viele, auch jüngere Ehrenamtliche zur Mitwirkung an diesen Projekten.

Als Vorsitzende der kath. Frauengemeinschaft initiierte sie zudem deren Kostenübernahme der Restaurierung des denkmalgeschützten Wegekreuzes der „Dudisch Fra“ in Britten.

Außerdem war und ist sie heimatkundlich tätig, z. B. als Mitautorin der Veröffentlichungen „Dreißig Jahre seit dem Tag X“ des KK Hirtz Britten e. V. im Jahre 1989 oder der Dorfchronik aus Anlass der 777-Jahr-Feier in Britten 2005; darüber hinaus hat sie ihre Lebenserinnerungen, die zugleich auch Dokumente des Dorflebens in Britten sind, schriftlich niedergelegt.

Überdies hat sie eine Vielzahl mundartlicher Vorträge verfasst und gehalten, dabei sicherlich auch inspiriert vom Stil Maria Croons, deren christlich-katholisch geprägtes Weltbild sie teilt.

Aus den vorgenannten Gründen erachtet der Ortsrat Britten Christa Ehses als würdige Preisträgerin der Maria-Croon-Medaille.

Vorschlag vom Ortsrat Bergen: Frau Edeltraut Hauch

Begründung:

Frau Edeltraut Hauch war von ca. 1974 bis ca. 2014 in der Frauengemeinschaft Bergen. Dort war sie von 1987 bis 1999 im Vorstand. Zuerst als Kassiererin und später als 2. Vorsitzende.

Im Heimatverein Losheim ist sie seit ca 1985 bis heute. Bekannt ist sie hierbei durch ihre Mundartvorträge.

Ebenfalls ist sie aktiv im Seniorenchor "Liedermix" in Losheim.

Kein Text für Wortprotokoll

Beschluss:

Frau Christa Ehses aus Britten und Frau Edeltraud Hauch aus Bergen werden mit der Maria-Croon-Medaille in diesem Jahr ausgezeichnet.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Zu 6. Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Umsetzung der landesweiten systematischen Geräte- und Medienausleihe (LSMS), des Digitalpaktes und den Support der IT an den Grundschulen

ungeändert beschlossen

2024/831

Um den geänderten Rahmenbedingungen nach Abschluss des Digitalpakts Rechnung zu tragen, ist es notwendig, die im Rahmen des Beschlusses 2021/604 verabschiedete öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Umsetzung des Digitalpaktes und den Support der IT an den Grundschulen zu erweitern bzw. abzuändern.

Hierzu übersandte der Landkreis Merzig-Wadern eine am 16.01.2024 durch die Landrätin unterschriebene neue Vereinbarung. Die Vereinbarung ist inhaltlich größtenteils identisch mit der bereits abgeschlossenen, wird aber insbesondere um die Punkte systematische Geräte- und Medienausleihe, Mobile Device Management (MDM) der über den Digitalpakt beschafften gemeindeeigenen IPads und Folgebeschaffung neuer, zusätzlicher kreiseigener IPads ergänzt.

Nach Rücksprache mit dem Abteilungsleiter des Amts für Informationstechnik des Landkreises Merzig-Wadern soll die hier neu vorgestellte öffentlich-rechtliche Vereinbarung die bereits bestehende ersetzen. Da die neue Vereinbarung keinen Passus zur Kündigung der bereits bestehenden enthält, empfiehlt die Verwaltung, beim Abschluss der neuen Vereinbarung die bereits bestehende zu kündigen um eine rechtlich und wirtschaftlich eindeutige Situation herbeizuführen.

Kein Text für Wortprotokoll

Beschluss:

Der Abschluss der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Umsetzung der landesweiten systematischen Geräte- und Medienausleihe (LSMS), des Digitalpaktes und den Support der IT an den Grundschulen mit dem Landkreis Merzig-Wadern wird beschlossen und im selben Zuge die Kündigung der am 11.02.2021 (Beschlusssache 2021/604) beschlossenen Vereinbarung ausgesprochen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Zu 7. Mitgliedschaft im „kommunalen Mobilitätsnetzwerk Saarland“

hier: Grundsatzbeschluss über den Beitritt zum Netzwerk

ungeändert beschlossen

2024/815

Zur Schaffung von Synergieeffekten hat das saarländische Mobilitätsministerium ein Konzept zur Gründung eines landesweiten Mobilitätsnetzwerkes ausgearbeitet. Den Kern des Konzeptes bildet ein dreigliedriges System aus Beratung, Unterstützung und Vernetzung der Kommunen untereinander, um diese für das Thema Moderne Mobilität zu sensibilisieren und durch gemeinsame Projekte positive Narrative zu schaffen.

Das Mobilitätsnetzwerk für das Saarland richtet sich primär an alle saarländischen Kommunen, Landkreise, sowie den Regionalverband. Ziel ist es, eine Informationsstruktur aufbauen, um aktuelle Trends und Standards in der modernen und nachhaltigen Mobilität vor Ort umzusetzen. Außerdem wird das Netzwerk den Kommunen eine gezielte Fördermittelberatung zu dem Förderprogramm für nachhaltige Mobilität (NMOB) anbieten und kommunale Mitarbeitende zu Mobilitätsmanagerinnen und Managern weiterbilden.

Das Netzwerk wird die Kommunen dazu befähigen und darin stärken, mithilfe von kommunalem, zielgruppen- und standortspezifischem Mobilitätsmanagement nachhaltige und sozialverträgliche Mobilitätskonzepte zu entwickeln und in ihren Hoheitsgebieten auch umzusetzen. Das entsprechende Know-How und die Beratung dafür liefert das Netzwerk, indem es den Kommunen gesammeltes Wissen und gebündelte Informationen zur Verfügung stellt.

Vorteile der Mitgliedschaft:

Netzwerk ist erste Anlaufstelle für Fragen zur nachhaltigen Mobilität

Aktive Mitgestaltung der Arbeit des Netzwerks und Setzen eigener Schwerpunkte für die Arbeit im Netzwerk

Vermittlung von Ansprechpersonen im Mobilitätsministerium / in anderen Mitgliedskommunen / in anderen Ländernetzwerken

Aktiver Austausch mit anderen Mitgliedskommunen

Erstberatung zu Fördermitteln durch die Geschäftsstelle des Netzwerks

Vermittlung von Ansprechpersonen in den Fachreferaten zur tiefergehenden Fördermittelberatung

Vergünstigte Teilnahme an Qualifikationsangeboten

Angebot zur Teilnahme in Arbeitsgruppen und an Exkursionen

Beitritt zum Netzwerk ohne finanzielle Verpflichtung

Aufgaben der Mitgliedskommunen:

Benennung einer festen Ansprechperson in der Kommune für die Netzwerkarbeit

Aktive Teilnahme an Netzwerktreffen

Pflegen der Netzwerkarbeit mit den anderen Mitgliedskommunen

Teilen positiver Narrative mit anderen Mitgliedskommunen

Etablierung von Strukturen des Kommunalen Mobilitätsmanagements in der eigenen Kommune

Kein Text für Wortprotokoll

Beschluss:

Die Gemeinde Losheim am See beschließt die Mitgliedschaft im „Kommunalen Mobilitätsnetzwerk Saarland“ und bekennt sich zu dem Ziel der Förderung nachhaltiger Mobilität. Die Mitgliedschaft im Netzwerk wird durch eine Beitrittsurkunde bestätigt.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Zu 8. Vergabe von Aufträgen

Zu 8.1. Herstellen dringend benötigter Räumlichkeiten für die Nutzung durch die FGTS Bachem-Britten sowie durch die GS Bachem-Britten

- Vergabe eines Auftrages zur Anschaffung einer 4er Containeranlage

ungeändert beschlossen

2024/852

Wie bereits in der Sitzung des Kultur-, Bildungs- und Soziallausschusses beraten, soll für die Raumknappheit der FGTS eine Containeranlage angeschafft werden. Durch die weiter gestiegene Inanspruchnahme der FGTS-Plätze sind die Kapazitäten der vorhandenen Unterbringungen, sowie die des Personals, welches schon zur Bewerkstelligung der jetzigen Situation im Schichtbetrieb arbeitet, an seine Grenzen gelangt. In Abstimmung mit der Gesamtleitung der FGTS, dem Schulleiter GS, dem Ortsvorsteher und dem Leiter des FB 5 wurde eine schnelle Lösung der Problematik, in Form eines Containerraums, mit der dringlichen Durchführung bis Ende der Sommerferien 2024, besprochen. Eine schnelle Lösung könnte nur das Aufstellen einer mobilen Containeranlage, bestehend aus 4 Stück (entspricht ca. 48 m2 Raumgröße), erfolgen. Aufgrund der langen Lieferzeiten würden die Container bei jetziger Auftragserteilung in den Sommerferien aufgestellt werden können.

Es wurden 2 Varianten für die Ausführung der Container untersucht:

Variante 1: CONTAINEX Classic, einfachste und günstigste Lösung im Segment der mobilen Aufstellcontainer, ohne besonderen Komfort (z.B. Grundschule Wahlen), Lieferzeit 14-15 Wochen

Variante 2: CONTAINEX PLUS LINE, erhebliche Vorteile der Containex Plus Line Variante zur Classic Line Variante, besonders bei einer längeren Nutzung, wären wie folgt:

a.

Höhere Dämmstoffdicke im Bereich des Dachs und des Bodens sowie einer Vorsatzschale an den Wänden zur Unterbringung einer erhöhten Isolierungsdicke

b.

Bodenbelag mit der Rutschhemmklasse R10 zum sicheren Eintreten vom Außenbereich und Begehen der Räumlichkeit

c.

Erfüllung der Brandschutzklasse (R)EI30 sowie einer breiteren Außentür mit einem innenliegenden Panikbeschlag als Fluchttür

d.

Akustikoptimierter Innenbereich durch eine abgehängte Decke

e.

Eine optimale Ausleuchtung des Raums durch LED Paneele

f.

Schnellere Verfügbarkeit (ca. 12 Wochen)

g.

Optionale Möglichkeit eine Klimaanlage zu installieren

Hinsichtlich den zu erfüllenden Anforderungen an den dauerhaften Schulbetrieb, an die zu bedenkende Standzeit mit einer Nutzungsdauer von 5-10 Jahren, wäre es aus verwaltungsseitiger Sicht sinnvoll, die Containeranlage in der technisch optimierten Variante CONTAINEX PLUS LINE aufzustellen.

Seitens des Fachbereichs 3 - Bauen in Zusammenarbeit mit dem Fachbereich 5 - Kinder, Jugend, Senioren und Kultur wurden verschiedene Angebote eingeholt.

Die Ergebnisse der Preisanfrage sind in der Anlage beigefügt.

Die Firma Fritz Giesecke, Friedrichsthal, bietet die 4-Raumcontainer, in der qualitativ hochwertigeren Ausführung CONTAINEX PLUS LINE, zu einem Angebotspreis von brutto 82.6454,50 € an.

Nach Rücksprache mit der Firma wurde die Gültigkeit des Angebotes bis Ende Mai verlängert. Bei einer Auftragserteilung durch den Gemeinderat am 16.05.2024 wurde eine Lieferung für Ende der Sommerferien zugesagt. Bei sofortiger Auftragserteilung würden die Container Anfang der Sommerferien geliefert und es wäre Zeit genug diese einzurichten.

Nach formaler, rechnerischer, technischer und wirtschaftlicher Prüfung der Angebote wird verwaltungsseitig vorgeschlagen, die Ausführung der 4er Containeranlage als CONTAINEX PLUS LINE zu wählen und die Fa. Fritz Giesecke, Friedrichsthal zu beauftragen.

Kein Text für Wortprotokoll

Beschluss:

Die Vergabe eines Auftrages zur Anschaffung einer 4er Containeranlage wird beschlossen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Zu 8.2. Ersatzneubau des Bürgerhauses in Losheim am See, OT Rimlingen

hier: Vergabe eines Auftrags zur Ausführung von Flachdacharbeiten

ungeändert beschlossen

2024/829

Die Rückbauarbeiten sind in Kürze abgeschlossen. Anschließend wird mit der Erstellung des Neubaus begonnen.

Durch das Architekturbüro Armin Benning wurde zur Ausführung von Flachdacharbeiten eine beschränkte Ausschreibung auf Grundlage des Vergabeerlasses des Saarlandes, zuletzt geändert am 31.10.2023, vorgenommen und 8 Firmen zur Angebotsabgabe aufgefordert.

Das Submissionsergebnis der beschränkten Ausschreibungen vom 16.04.2024 zu der 1 Angebot vorlagen, ist in der Anlage beigefügt.

Günstigste Bieterin ist die Firma:

Fa. Ferber GmbH, 66679 Losheim am See zum Angebotspreis von 148.008,01 €/netto

Nach formeller, rechnerischer und wirtschaftlicher Prüfung des Angebotes durch das beauftragte Büro wird die Vergabe des Auftrages zur Ausführung von Flachdacharbeiten zur Erstellung des Ersatzneubaus des Bürgerhauses Rimlingen an die Fa. Ferber GmbH, 66673 Losheim am See empfohlen. Dieser Empfehlung schließt sich der Fachbereich 3 -Bauen- an.

Kein Text für Wortprotokoll

Beschluss:

Die Vergabe eines Auftrages zur Erstellung des Ersatzneubaus des Bürgerhauses im OT Rimlingen über die Ausführung von Flachdacharbeiten an die Fa. Ferber GmbH, 66679 Losheim am See, wird beschlossen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Zu 8.3. Sanierung des Campingplatzes Losheim am See

hier: Auftragsvergabe Empfangsgebäude verschiedene Gewerke

ungeändert beschlossen

2024/830

Die Fensterbauarbeiten wurden durch das Planungsbüro Rogmann Ingenieure, Homburg, beschränkt ausgeschrieben.

Das Submissionsergebnis vom 13.03.2024 ist in der Anlage beigefügt.

Günstigster Bieter ist die Firma:

FA. Fire Protec Door Systems GmbH aus Schmelz:

mit einer geprüften Angebotssumme von: netto: 171.740,59 €

Das Angebot des Mindestbietenden wird als das wirtschaftlichste Angebot gewertet.

Nach formaler, rechnerischer, technischer und wirtschaftlicher Prüfung der Angebote wird seitens das Planungsbüro Rogmann Ingenieure und des Fachbereiches 3 Bauen vorgeschlagen, die Arbeiten an die FA. Fire Protec Door Systems GmbH, Schmelz, zum Angebotspreis von netto 171.740,59 € zu vergeben.

Die Innenputz- und WDVS- Arbeiten wurden durch das Planungsbüro Rogmann Ingenieure, Homburg, beschränkt ausgeschrieben.

Das Submissionsergebnis vom 03.04.2024 ist in der Anlage beigefügt.

Günstigster Bieter ist die Firma:

Josef Schwartz GmbH aus Rehlingen-Siersburg:

mit einer geprüften Angebotssumme von: netto: 113.849,29 €

Das Angebot des Mindestbietenden wird als das wirtschaftlichste Angebot gewertet.

Nach formaler, rechnerischer, technischer und wirtschaftlicher Prüfung der Angebote wird seitens das Planungsbüro Rogmann Ingenieure und des Fachbereiches 3 Bauen vorgeschlagen, die Arbeiten an die Josef Schwartz GmbH, Rehlingen-Siersburg, zum Angebotspreis von netto 113.849,29 € zu vergeben.

Die Trockenbauarbeiten wurden durch das Planungsbüro Rogmann Ingenieure, Homburg, beschränkt ausgeschrieben.

Das Submissionsergebnis vom 03.04.2024 ist in der Anlage beigefügt.

Günstigster Bieter ist die Firma:

Wein GmbH aus Losheim:

mit einer geprüften Angebotssumme von: netto: 115.077,13 €

Das Angebot des Mindestbietenden wird als das wirtschaftlichste Angebot gewertet.

Nach formaler, rechnerischer, technischer und wirtschaftlicher Prüfung der Angebote wird seitens das Planungsbüro Rogmann Ingenieure und des Fachbereiches 3 Bauen vorgeschlagen, die Arbeiten an die Firma Wein GmbH, Losheim, zum Angebotspreis von netto 115.077,13 € zu vergeben.

Die Dachabdichtungs-, Fassadenbau- und Estrichbauarbeiten wurden durch das Planungsbüro Rogmann Ingenieure, Homburg ebenfalls beschränkt ausgeschrieben.

Die Submissionen für den Dachabdichtungs-, Fassaden- und Estrichbau des Empfangsgebäudes finden am 17.4.2024 statt, die geprüften Submissionsergebnisse werden nach verwaltungsseitiger formaler, rechnerischer, technischer und wirtschaftlicher Prüfung umgehend als Anlage eingestellt.

Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen den Auftrag für den Estrichbau an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben.

Die Submission für den Dachabdichtungs- und Fassadenbau war trotz 11 angefragter Firmen ergebnislos und wird erneut neu ausgeschrieben. Neuer Submissionstermin ist der 03. Mai 2024.

Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen die Aufträge an die jeweils wirtschaftlichsten Bieter nach verwaltungsseitiger formaler, rechnerischer, technischer und wirtschaftlicher Prüfung direkt im Gemeinderat zu vergeben.

Kein Text für Wortprotokoll

Beschluss:

Die Vergabe der Aufträge an den jeweils Mindestbietenden wird beschlossen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Zu 9. Änderung des Bebauungsplanes Windpark Wahlener Platte mit Teiländerung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Losheim am See auf den Gemarkungen Wahlen und Rissenthal

hier: Billigung des Planentwurfes sowie Beschluss zur Offenlegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange

ungeändert beschlossen

2024/839

Für den Windpark Wahlener Platte, der im Jahr 2004 ans Netz ging, steht die Vorbereitung des sogenannten Repowering an. Aktuell stehen dort 7 Windkraftanlagen mit je 1,5 MW Leistung bei einer Anlagenhöhe von 123m und einem Rotordurchmesser von 78 m. Sie erzeugen jährlich rund 13 GWh Strom. Der Windpark wurde seinerzeit von der ABO-Wind AG projektiert und gebaut. Aktuelle Betreiber der Anlagen sind Clearwise AG (aus ABO-Invest, 3) Hoppe & Peterschröder (3) sowie Helmut Aiwanger (1).

Für die bestehenden Anlagen läuft 2024 die vertragliche Einspeisevergütung aus. Die Anlagen sind zudem technisch veraltet und reparaturanfällig. Die ABO Wind AG aus Wiesbaden projektiert das Repowering des Windparks. In einer Bürgerinformationsveranstaltung am 29.09.2021 wurden die Planungen vorgestellt.

Es ist vorgesehen die bestehenden 7 Anlagen durch 4 deutlich größere Anlagen zu ersetzen. Vorgesehen sind Anlagen mit einer Nennleistung von 6,8 MW mit einer Gesamthöhe von 245,5 m und einem Rotordurchmesser von 163 m. Der erwartete jährliche Stromertrag liegt bei rund 65 GWh. Die Standorte sind so gewählt, dass annähernd 1000m Abstand zur Wohnbebauung eingehalten werden. Das geplante Repowering des Windparks Wahlener Platte ist Teil des Ausbaus und der Neustrukturierung der Windenergienutzung im Gemeindegebiet im Zuge der Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes.

Die bauplanungsrechtliche Grundlage des bestehenden Windparks bildet bisher der Bebauungsplan „Windpark Wahlener Platte“ aus dem Jahr 2003, in dem die Anlagenstandorte sowie eine maximale Anlagenhöhe festgelegt sind. Das Repowering setzt voraus, dass der Bebauungsplan geändert wird, um die Standorte für die neuen Windenergieanlagen im Plangebiet neu festzusetzen und die Festsetzungen zur Höhenbegrenzung zu ändern. Die bisher im Flächennutzungsplan ausgewiesene Fläche ist identisch mit der Fläche des Bebauungsplanes von 2003 und muss ebenfalls angepasst werden.

Die Kosten des Verfahrens werden von der ABO-Wind AG als Antragsteller getragen.

Der Gemeinderat hatte in seiner Sitzung am 27.09.2022 den Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Bebauungsplanes Windpark Wahlener Platte mit Teiländerung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Losheim am See auf den Gemarkungen Wahlen und Rissenthal gefasst. In der gleichen Sitzung wurde auch die frühzeitige Offenlegung und Trägerbeteiligung auf der Grundlage des vorliegenden Planentwurfes beschlossen. Diese erfolgte im Zeitraum vom 24.10.2022 bis zum 25.11.2022.

Aus dem Rücklauf der frühzeitigen Offenlegung haben sich geringfügige Planänderungen ergeben. Sie betreffen die Anlagen WEA 2 und 3, bei denen aus Gründen des Denkmalschutzes die Kranaufstellfläche anders ausgerichtet wurde. Eine Zusammenfassung der eingegangenen Anregungen und Bedenken mit den dazugehörigen Abwägungsvorschlägen ist beigefügt.

Den betroffenen Ortsräten in Rissenthal und Wahlen liegen die Planunterlagen zur Beratung vor. Der Ortsrat Wahlen hat den Planunterlagen und der Offenlegung in seiner Sitzung am 17.04.2024 zugestimmt. Es wird davon ausgegangen, dass spätestens zur Sitzung des Gemeinderates am 15.05.2024 auch das Ortsratsvotum aus Rissenthal vorliegt.

Kein Text für Wortprotokoll

Beschluss:

Der Planentwurf zur Offenlegung und zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wird gebilligt und die Offenlegung und Trägerbeteiligung wird beschlossen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Zu 10. Aufstellung des Bebauungsplans Grauental 2. BA

hier: Auftragsvergabe zur Planaufstellung, Verfahrensdurchführung und Geländerfassung

ungeändert beschlossen

2024/841

In der Sitzung des Natur-, Umwelt- und Bauausschusses vom 29.02.2024 wurde beschlossen, die Verwaltung damit zu beauftragen, die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens auf einer Teilfläche der Gewanne Am alten Weg und Russischgrauenthal in die Wege zu leiten.

Es ist vorgesehen, im Anschluss an den vorhandenen 1. BA des Baugebietes Grauental / Am alten Weg, auf einer weiteren Teilfäche in der Größe von ca. 19000 m² Flächen für die Wohnbebauung auszuweisen und zu erschließen. Die weitere Entwicklung soll nach dem 2014 erarbeiteten Masterplan für das gesamte Gebiet erfolgen.

Das Planungsbüro Kernplan bietet die Ausarbeitung der Planunterlagen, die Verfahrensdurchführung und die Geländeerfassung für ein digitales Geländemodell zur Vorbereitung der Erschließung zum Preis von 22.967 € (brutto) an. Die Planungskosten in Höhe von 17.374 € wurden nach HOAI ermittelt. Die Verfahrensdurchführung und die Geländerfassung werden als Pauschale angeboten.

Verwaltungsseitig wird die Vergabe der Planung, der Verfahrensdurchführung und der Geländeerfassung an das Büro Kernplan empfohlen.

Kein Text für Wortprotokoll

Beschluss:

Die Auftragsvergabe zur Planaufstellung, Verfahrensdurchführung und Geländerfassung an das Büro Kernplan zum Angebotspreis von 22.967 € wird beschlossen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig