Auf der Grundlage des Saarländischen Fischereigesetzes (SFischG) vom 23.01.1985, veröffentlicht im Amtsblatt des Saarlandes Nr. 11 vom 14.03.1985 (Seite 229 ff.), in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.07.99 (Amtsbl_99,1282) zuletzt geändert durch das Gesetz Nr. 1910 zur Änderung fischereirechtlicher Vorschriften vom 30.November 2016 betreibt die Fischereigenossenschaft Losheim die Verpachtung von Gewässern im gemeinschaftlichen Fischereibezirk der Gemeinde Losheim am See.
Der Vorstand der Fischereigenossenschaft lädt zu der jährlichen Mitgliederversammlung am 10.07.2024 um 19:00 Uhr in die Gaststätte Scheidener Stuben in Scheiden ein.
| 1. | Annahme der Tagesordnung |
| 2. | Bestätigung der Niederschrift der letzten Sitzung |
| 3. | Bericht des Vorstandes |
| 4. | Bericht des Gemeindevertreters mit Kassenbericht des Jahres 2023 |
| 5. | Entlastung des Vorstandes |
| 6. | Verpachtung von Gewässern |
| 7. | Verabschiedung des Wirtschaftsplanes für das Jahr 2024 |
| 8. | Informationen über den Stand der Umsetzung von Maßnahmen der europäischen Gewässerrahmenrichtlinie |
| 9. | Verschiedenes |