Die Gemeindeverwaltung weist darauf hin, dass noch in diesem Jahr beabsichtigt ist, verstärkt Hunde darauf zu kontrollieren, dass die Hundemarke sichtbar am Halsband getragen wird. Diese Marke haben Sie bei der Anmeldung ihres Hundes erhalten.
Notwendig wird diese Maßnahme, da zahlreiche Hundebesitzer ihre Hunde nicht ordnungsgemäß angemeldet haben und somit die Hundesteuer nicht bezahlen.
Gem. § 8 der Hundesteuersatzung der Gemeinde Losheim am See ist ein Hund innerhalb von zwei Wochen nach der Anschaffung oder dem Zuzug bei der Gemeindeverwaltung anzumelden.
Sofern Sie ihren Hund noch nicht angemeldet haben, sollten Sie dies schnellstmöglich beim Steueramt der Gemeindeverwaltung nachholen.