Der Gemeinderat der Gemeinde Losheim am See hat mit Beschluss vom 20.06.2024 gemäß § 47d Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) in Verbindung mit Anhang V der EU-Umgebungslärmrichtlinie den Lärmaktionsplan Stufe 4 für die Gemeinde Losheim am See beschlossen. Mit dieser Bekanntmachung wird über das Inkrafttreten des Lärmaktionsplans informiert.
Bei dem Lärmaktionsplan handelt es sich um ein gemeindliches Gesamtkonzept, das Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastung und zum Schutz ruhiger Gebiete umfasst. Grundlage ist die strategische Lärmkartierung des Ministeriums für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz des Saarlandes aus dem Jahr 2022.
Der Lärmaktionsplan umfasst im Wesentlichen Maßnahmen zur Lärmminderung an “Hauptverkehrsstraßen”. Dies sind im Sinne des im BImSchG verankerten Gesetzes zur Umsetzung der EG-Richtlinie Straßen mit Grenze einem durchschnittlichen täglichen Verkehrsaufkommen (DTV) von etwa 8.200 Kfz/24h. In der Gemeinde Losheim am See sind dies im Ortsteil Losheim Teilabschnitte der Merziger Straße, Saarbrücker Straße und Merziger Straße, sowie der B268.
Der Lärmaktionsplan kann im Rathaus der Gemeinde Losheim am See, Zimmer 2.07, während der allgemeinen Dienststunden eingesehen werden mit der Möglichkeit über dessen Inhalt Auskunft zu erhalten. Der Lärmaktionsplan steht zudem auf der Internetseite der Gemeinde zum Download bereit.