Aufgrund der §§ 44 und 45 der Straßenverkehrsordnung (StVO) vom 06.03.2013 in der zur Zeit geltenden Fassung ergeht anlässlich des „Gemeindepokalturniers 2024 der Jugend und Aktiven in Hausbach“ nachfolgende verkehrsrechtliche Anordnung:
Die gemeindeeigene Straße „Im Hof“ wird ab der Einmündung der „Hausbacher Straße L374“ in Fahrtrichtung bis zur Kirche von Freitag, 21.06.2024 16.00 Uhr bis Samstag, 22.06.2024 21.00 Uhr zur Einbahnstraße erklärt.
Desweiteren wird die gemeindeeigenen Straße „Im Hof“ ab der Einmündung der „Hausbacher Straße L374“ in Fahrtrichtung bis zur Kirche von Freitag, 19.07.2024 16.00 Uhr bis Sonntag, 21.07.2024 23.00 Uhr zur Einbahnstraße erklärt.
Gleichzeitig wird linksseitig ein absolutes Halteverbot angeordnet.
Außerdem ist für das Aktiventurnier der Dorfplatz in Hausbach entsprechend als Parkplatz auszuweisen.
Die Beschilderung erfolgt gemäß dem beigefügten Beschilderungsplan.
Die Anordnung wird mit Aufstellen der Verkehrszeichen wirksam.