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Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Losheim am See
Ausgabe 28/2025
Losheim am See aktuell
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Verkehrsrechtliche Anordnung

Auf Antrag des Sportvereins Losheim, ergeht hiermit aufgrund der §§ 44 und 45 Abs. 1 der Straßenverkehrsordnung (StVO) vom 06.03.2013 (BGBl. I S. 367) in der heute geltenden Fassung aus Anlass des

Gemeindepokalturniers 2025

folgende verkehrsrechtliche Anordnung für die Zeit von Freitag, 18.07.2025, 17.00 Uhr bis Sonntag, 20.07.2025, 21:00 Uhr:

1.

Für einen Teilbereich der Verbindungsstraße Losheim - Waldhölzbach (ab Beginn Weiher bis zur Zufahrt zu den Tennisplätzen) wird eine Einbahnstraße in Fahrtrichtung Waldhölzbach angeordnet.

2.

Das bestehende rechtsseitige Halteverbot auf dem oben genannten Teilstück wird aufgehoben und ein linksseitiges absolutes Halteverbot angeordnet.

3.

Der Feldweg hinter den Tennisplätzen wird ab dem Wasserhäuschen bis zur Einmündung Weiherberg zur Einbahnstraße erklärt.

Der Bürgermeister
als Straßenverkehrsbehörde