Auf Antrag vom Verein Urwahlener Straßenfest e.V ergeht hiermit aufgrund der §§ 44 und 45 Abs. 1 der Straßenverkehrsordnung (StVO) vom 06.03.2013 (BGBl. I S. 367) in der heute geltenden Fassung aus Anlass des
„Straßenfestes in der Straße „Urwahlenerstraße“
folgende verkehrsrechtliche Anordnung von Samstag, 19.07.2025, 10.00 Uhr bis Sonntag, 20.07.2025, 20.00 Uhr:
Die Straße „Urwahlenerstraße“ wird in Höhe der Anwesen Haus-Nr. 22 und 28 für den Durchgangsverkehr gesperrt. (Zeichen 600 in Verbindung mit Zeichen 250).
Darüber hinaus ist mit VZ 101 „Gefahrstelle“ und Zusatzzeichen „Veranstaltung“ auf die Sperrung hinzuweisen.
| - | von der Ortsmitte kommend Höhe Sparkasse |
| - | von der L 377 (Wahlener Platte) kommend Höhe Umleitung Feldweg Richtung Kerzenbergstraße |
| - | Urwahlenerstraße Höhe Anwesen Haus-Nr. 29 |
Von der Ortsmitte kommend ist der Verkehr über die Bornbergstraße nur in Fahrtrichtung L 377 (Wahlener Platte) zugelassen.
Hierzu sind
| a. | das VZ 220 „Einbahnstraße“ am Beginn der Bornbergstraße aus Fahrtrichtung Ortsmitte und in Höhe des Anwesens Haus-Nr. 14 aufzustellen. |
| b. | die VZ 267 „Verbot der Einfahrt“ beidseitig bei der Einmündung Urwahlenerstraße aufzustellen. |
| c. | das VZ 209-30 (vorgeschriebene Fahrtrichtung geradeaus) in der Bornbergstraße Höhe Anwesen Haus-Nr. 16 aufzustellen. |
| d. | die VZ 209-10 (vorgeschriebene Fahrtrichtung links) an den beiden Ausfahrten „Im Neef“ und an der Ausfahrt „Lehmbergstraße“ aufzustellen. |
| e. | in der Bornbergstraße wird ein beidseitiges absolutes Halteverbot angeordnet. Hierzu sind die VZ 283-10, 283-20, 283-30 gemäß beigefügtem Verkehrszeichenplan aufzustellen. |
Der Anliegerverkehr ist frei, die Umleitung erfolgt über die Bornbergstraße aus Fahrtrichtung Ortsmitte und über den Feldweg hinter dem Anwesen Haus-Nr. 100 zur Kerzenbergstraße aus Fahrtrichtung L 377 (Wahlener Platte).
Die verkehrsrechtliche Anordnung wird mit dem Aufstellen der Verkehrszeichen wirksam.
Der Verkehrszeichenplan ist Bestandteil dieser Anordnung.