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Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Losheim am See
Ausgabe 29/2025
Losheim am See aktuell
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Verkehrsrechtliche Anordnung

Auf Antrag vom Verein Urwahlener Straßenfest e.V ergeht hiermit aufgrund der §§ 44 und 45 Abs. 1 der Straßenverkehrsordnung (StVO) vom 06.03.2013 (BGBl. I S. 367) in der heute geltenden Fassung aus Anlass des

„Straßenfestes in der Straße „Urwahlenerstraße“

folgende verkehrsrechtliche Anordnung von Samstag, 19.07.2025, 10.00 Uhr bis Sonntag, 20.07.2025, 20.00 Uhr:

Die Straße „Urwahlenerstraße“ wird in Höhe der Anwesen Haus-Nr. 22 und 28 für den Durchgangsverkehr gesperrt. (Zeichen 600 in Verbindung mit Zeichen 250).

Darüber hinaus ist mit VZ 101 „Gefahrstelle“ und Zusatzzeichen „Veranstaltung“ auf die Sperrung hinzuweisen.

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von der Ortsmitte kommend Höhe Sparkasse

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von der L 377 (Wahlener Platte) kommend Höhe Umleitung Feldweg Richtung Kerzenbergstraße

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Urwahlenerstraße Höhe Anwesen Haus-Nr. 29

Von der Ortsmitte kommend ist der Verkehr über die Bornbergstraße nur in Fahrtrichtung L 377 (Wahlener Platte) zugelassen.

Hierzu sind

a.

das VZ 220 „Einbahnstraße“ am Beginn der Bornbergstraße aus Fahrtrichtung Ortsmitte und in Höhe des Anwesens Haus-Nr. 14 aufzustellen.

b.

die VZ 267 „Verbot der Einfahrt“ beidseitig bei der Einmündung Urwahlenerstraße aufzustellen.

c.

das VZ 209-30 (vorgeschriebene Fahrtrichtung geradeaus) in der Bornbergstraße Höhe Anwesen Haus-Nr. 16 aufzustellen.

d.

die VZ 209-10 (vorgeschriebene Fahrtrichtung links) an den beiden Ausfahrten „Im Neef“ und an der Ausfahrt „Lehmbergstraße“ aufzustellen.

e.

in der Bornbergstraße wird ein beidseitiges absolutes Halteverbot angeordnet. Hierzu sind die VZ 283-10, 283-20, 283-30 gemäß beigefügtem Verkehrszeichenplan aufzustellen.

Der Anliegerverkehr ist frei, die Umleitung erfolgt über die Bornbergstraße aus Fahrtrichtung Ortsmitte und über den Feldweg hinter dem Anwesen Haus-Nr. 100 zur Kerzenbergstraße aus Fahrtrichtung L 377 (Wahlener Platte).

Die verkehrsrechtliche Anordnung wird mit dem Aufstellen der Verkehrszeichen wirksam.

Der Verkehrszeichenplan ist Bestandteil dieser Anordnung.

Der Bürgermeister
als Straßenverkehrsbehörde