Auf Antrag des Sportvereins Losheim, ergeht hiermit aufgrund der §§ 44 und 45 Abs. 1 der Straßenverkehrsordnung (StVO) vom 06.03.2013 (BGBl. I S. 367) in der heute geltenden Fassung aus Anlass des
Gemeindepokalturniers 2025
folgende verkehrsrechtliche Anordnung für die Zeit von Freitag, 18.07.2025, 17.00 Uhr bis Sonntag, 20.07.2025, 21:00 Uhr:
| 1. | Für einen Teilbereich der Verbindungsstraße Losheim - Waldhölzbach (ab Beginn Weiher bis zur Zufahrt zu den Tennisplätzen) wird eine Einbahnstraße in Fahrtrichtung Waldhölzbach angeordnet. |
| 2. | Das bestehende rechtsseitige Halteverbot auf dem oben genannten Teilstück wird aufgehoben und ein linksseitiges absolutes Halteverbot angeordnet. |
| 3. | Der Feldweg hinter den Tennisplätzen wird ab dem Wasserhäuschen bis zur Einmündung Weiherberg zur Einbahnstraße erklärt. |