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Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Losheim am See
Ausgabe 3/2025
Losheim am See aktuell
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Gemeinde Losheim am See legt Förderprogramm zur Erhaltung alter Bausubstanz neu auf

Seit 2007 förderte die Gemeinde Losheim am See die Erhaltung alter Bausubstanz in den Ortskernen. Das damals aufgelegte Förderprogramm hatte bisher den Schwerpunkt Leerstand zu verhindern und leerstehende Gebäude wieder bewohnbar zu machen. Fragen der Gestaltung und des äußeren Erscheinungsbildes waren sekundäre. In 17 Jahren wurden 85 Objekte mit rund 400.000 € gefördert, wobei rund 1,7 Millionen Euro investiert wurden.

Die Problemstellungen bezüglich drohendem Leerstand haben sich glücklicherweise nicht so negativ entwickelt wie vor 20 Jahren befürchtet. Gemeinderat, Ortsräte und Verwaltung kamen zum Schluss, das alte Förderprogramm zum Ende 2024 einzustellen. Trotzdem ist es erforderlich die gewachsenen Ortskerne der Dörfer als Wohnquartier attraktiv zu halten und zu machen.

An die Stelle des alten Förderprogramms ist seit dem 01.1.2025 das Programm zur Gestaltung von privaten Fassaden und Freiflächen zur Aufwertung der Ortskerne in der Gemeinde Losheim am See getreten: Der Schwerpunkt liegt bei der äußerlichen Aufwertung und Erhaltung alter Bausubstanz. Ziel ist es, das Ortsbild der Dörfer aufzuwerten. Die Überlegung dahinter ist die, dass der Einsatz öffentlicher Mittel der Allgemeinheit zu Gute kommen soll. Ein äußerlich gut renoviertes Anwesen wertet sein Umfeld mit auf und erfüllt daher diese Anforderung.

Gefördert werden Häuser, die vor 1953 gebaut wurden. Das entspricht in der Regel den alten Ortskernen der Dörfer.

Gefördert werden folgende Maßnahmen:

Instandsetzung, Neu- und Umgestaltung von Fassaden einschließlich der Fenster und Türen

Maßnahmen an Dächern und Dachaufbauten

Herstellung, Gestaltung und Umgestaltung von Einfriedungen, Außentreppen

Neugestaltung von Freiflächen, Hofräumen, Grünflächen und Fassadenbegrünung mit ortsbildprägendem Charakter und Außenwirkung

Abriss und Beseitigung von störenden Gebäuden, Gebäudeteilen und Werbeanlagen sofern dies dem Ziel des Förderprogramms entspricht.

Der Förderbetrag liegt bei 30% der Zuwendungsfähigen Kosten bis maximal 7.500 €. Es ist weder eine Einkommensgrenze angesetzt, noch ist es erforderlich selbst dort zu wohnen. Als Orientierung für die Beurteilung ob eine Maßnahme förderwürdig und förderfähig ist dient eine Gestaltungsfibel und die Beratung bei Antragstellung. Interessenten sollten sich insbesondere mit der stilgerechten Renovierung alter Bausubstanz auseinandersetzen.

Der Förderantrag ist bei der Gemeindeverwaltung Losheim am See zwingend vor Baubeginn zu stellen. Ansprechpartnerin ist Frau Wagner 06872/609-168. Sie erteilt auch Auskunft über andere Fördermöglichkeiten insbesondere das Programm zur stilgerechten Renovierung erhaltenswerter Bausubstanz/Bauernhäuser auf Landesebene und die Möglichkeit zur steuerlichen Absetzung von Renovierungsmaßnahmen in den festgesetzten Sanierungsgebieten. Zu Letzterem wird eine eingehendere Beratung durch eine externe Fachkraft angeboten.