In der Gemeinde Losheim am See hat der Winter mit Eis und Schnee Einzug gehalten, wobei selbst die tiefer gelegenen Ortschaften stark betroffen waren. Was für Kinder eine tolle Abwechselung zum Spielen bietet, bedeutet für eine Vielzahl von Bürgen eine Herausforderung im Umgang mit den winterlichen Straßen- und Gehwegsverhältnissen. Die Mitarbeiter von Bauhof und Grünflächenamt stellen ihren Arbeitsalltag bei diesen Witterungsbedingungen entsprechend um und konzentrieren sich auf die Durchführung von Winterdienst. Unterschieden wird hierbei zwischen Maßnahmen zum Schutz des Fußgängerverkehrs innerhalb der bebauten Ortslage und der Aufrechterhaltung des Fahrzeugverkehrs. Hierzu führt der Bauhof im Kernort Losheim für sämtliche Gehwege (wenn kein Bürgersteig vorhanden auf einem etwa 1 m breiten Streifen am Straßenrand), die an bebaute oder unbebaute Grundstücke der Gemeinde grenzen, Räum- und Streuarbeiten durch. In den übrigen 11 Ortsteilen verrichten diese Tätigkeiten die Mitarbeiter des Grünflächenteams.
Überall dort, wo private Grundstücke an Straßen, Geh- oder Radwege grenzen, sind die Eigentümer dieser Parzellen gemäß der Straßenreinigungssatzung §3 Abs. 5 hierzu verpflichtet.
Der Winterdienst auf gemeindeeigenen Straßen wird von der Gemeinde durchgeführt, wobei bis zu fünf Fahrzeuge des Bauhofs sowie zwei Traktoren mit Fremdfahrern zum Einsatz kommen. Verpflichtend ist allerdings nur, bei Glätte dafür zu sorgen, wichtige und gefährliche Streckenabschnitte befahrbar zu halten. Hierzu zählen nur die Fahrbahnen, die wichtige Verbindungsstraßen oder vor öffentlichen Einrichtungen wie Kindergärten, Schulen, oder sonstigen Publikumsmagneten vorbeiführen und ein entsprechendes Gefälle oder anderes Gefahrenpotenzial aufweisen, das vom Fahrzeugführer auch bei umsichtiger Fahrweise nicht bewältigt werden kann. Ausdrücklich nicht darin enthalten sind Fahrbahnen in Wohngebieten. Dies führt dazu, dass bei entsprechender Witterung erst die Pflicht durchgeführt wird – manchmal auch mehrfach hintereinander – bevor an weiteren Strecken gearbeitet werden kann. Hierbei gilt, so schnell wie möglich so viel wie möglich passierbar zu machen, weshalb die Fahrer angehalten sind, zeitraubende Feinarbeit in engen Sackgassen und Stichstraßen solange außer Acht zu lassen, bis sich hierfür ein freies Zeitfenster ergibt. Problematisch bei der Arbeit erweist sich immer wieder die Parksituation in verschiedenen Straßen, die ein Passieren des Räumfahrzeugs erschwert oder gar verhindert. Gefährlich hingegen wird es, wenn Fahrzeuge an abschüssigen Stellen auf der Fahrbahn abgestellt sind und somit vor allem bei Glätte ein enormes Kollisionsrisiko - auch für Räumfahrzeuge - darstellen.
Bitte nehmen Sie alle etwas Rücksicht aufeinander und auf unsere Einsatzkräfte und helfen Sie mit unser Gehwege passierbar zu halten.
Ihnen allen wünschen wir eine gesunde, unfallfreie Zeit.