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Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Losheim am See
Ausgabe 32/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Verkehrsrechtliche Anordnung des Landkreises Merzig-Wadern (Straßenverkehrsbehörde)

Aufgrund der §§ 44 Abs. 3 und 45 Abs. 1 der Straßenverkehrsordnung (StVO) vom 06.03.2013 in der heute geltenden Fassung ergeht hiermit aus Anlass des „Bergener Altstadtfests“ am 14. und 15. August 2023 nachfolgende verkehrsrechtliche Anordnung:

Die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der L 373, Ortsdurchfahrt Bergen, wird für die Dauer des Festauf- und abbaus sowie für die Dauer der Veranstaltung von Montag, 14.08.2023 08.00 Uhr, bis Mittwoch, 16.08.2023, 08.00 Uhr, in beiden Fahrtrichtungen auf 30 km/h herabgesetzt.

Hierzu sind folgende Verkehrszeichen (VZ) aufzustellen:

VZ 101 „Gefahrstelle“ mit Zusatzzeichen (ZZ) „Veranstaltung“ in Kombination mit VZ 274-30 „Zulässige Höchstgeschwindigkeit 30 km/h“ aus Fahrtrichtung Scheiden und aus Fahrtrichtung Losheim/B268.

Diese Anordnung wird mit der Aufstellung der jeweiligen Verkehrszeichen wirksam.

Die Straßenverkehrsbehörde
des Landkreises Merzig-Wadern