Aufgrund der §§ 44 Abs. 3 und 45 Abs. 1 der Straßenverkehrsordnung (StVO) vom 06.03.2013 in der heute geltenden Fassung ergeht hiermit aus Anlass des „Bergener Altstadtfests“ am 14. und 15. August 2023 nachfolgende verkehrsrechtliche Anordnung:
Die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der L 373, Ortsdurchfahrt Bergen, wird für die Dauer des Festauf- und abbaus sowie für die Dauer der Veranstaltung von Montag, 14.08.2023 08.00 Uhr, bis Mittwoch, 16.08.2023, 08.00 Uhr, in beiden Fahrtrichtungen auf 30 km/h herabgesetzt.
Hierzu sind folgende Verkehrszeichen (VZ) aufzustellen:
VZ 101 „Gefahrstelle“ mit Zusatzzeichen (ZZ) „Veranstaltung“ in Kombination mit VZ 274-30 „Zulässige Höchstgeschwindigkeit 30 km/h“ aus Fahrtrichtung Scheiden und aus Fahrtrichtung Losheim/B268.
Diese Anordnung wird mit der Aufstellung der jeweiligen Verkehrszeichen wirksam.