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Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Losheim am See
Ausgabe 32/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Niederschrift der 38. Sitzung des Gemeinderates in der Legislaturperiode 2019/2024

Am 20.06.2024 fand im Sitzungssaal, Rathaus Losheim unter Vorsitz des Bürgermeisters Helmut Harth die 38. Sitzung des Gemeinderates in der Amtszeit 2019/2024 statt.

Der Vorsitzende stellte die Ordnungsmäßigkeit der Einberufung zur Sitzung, deren Bekanntmachung sowie Beschlussfähigkeit fest.

Vor Eintritt in die Tagesordnung wurde der TOP 14.1 „Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit PKW-Garage im OT Losheim“ nachträglich in die Tagesordnung aufgenommen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

1.

Begrüßung und Feststellung der Tagesordnung

2.

Informationen des Bürgermeisters gemäß Geschäftsordnung

3.

Bürgerfragestunde

4.

Vorstellung der überarbeiteten Entwurfsplanung zum Neubau einer Feuerwache in der Gemeinde Losheim am See

5.

Stadtumbau West

hier: Vergaberechtliche Beratung und weitere Vorgehensweise bezüglich "Obere Saarbrücker Straße" in Losheim

6.

Entwurf des Wirtschaftsplanes 2024 für den Eigenbetrieb Immobilienmanagement

7.

Installation von Photovoltaikanlagen auf Dachflächen der Gemeinde Losheim am See

hier: Entscheidung über die weitere Vorgehensweise

8.

Aufstellung eines Bebauungsplanes im Ortsteil Hausbach

hier Grundsatzbeschluss

9.

Fortschreibung des Lärmaktionsplanes für die Gemeinde Losheim am See

Hier: Abwägung und Beschluss des Lärmaktionsplanes

10.

Vergabe von Aufträgen

10.1

Sanierung des Rathauses in Losheim am See

Hier: Vergabe eines Auftrages für Tiefbauarbeiten

10.2

Erstellung von integrierten Quartierskonzepten im Sinne des Programmes 432, "Energetische Stadtsanierung" der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) für die Gemeinde Losheim am See

Hier: Vergabe eines Auftrags zur Durchführung der Planungsleistungen entsprechend der Empfehlung des Vergabegremiums

Nichtöffentlicher Teil

11.

Vergabe von Aufträgen

12.

Grundstücksangelegenheiten

13.

Personalangelegenheiten

14.

Bau- und Befreiungsanträge

Protokoll

Öffentlicher Teil

Zu 1. Begrüßung und Feststellung der Tagesordnung

Der Vorsitzende stellte die Ordnungsmäßigkeit der Einberufung zur Sitzung, deren Bekanntmachung sowie Beschlussfähigkeit fest.

Zu 2. Informationen des Bürgermeisters gemäß Geschäftsordnung

Bürgermeister Helmut Harth führte aus, dass diese Sitzung des Gemeinderates die letzte Sitzung in der Legislaturperiode 2019 – 2024 sei und nach der am 09.06.2024 stattgefundenen Kommunalwahlen 13 Mitglieder aus dem Rat ausscheiden werden.

Er bedankte sich bei allen Mitgliedern des Rates für die in der abgelaufenen Legislaturperiode geleistete Arbeit und wünschte den ausgeschiedenen Mitgliedern alles Gute.

Er führte weiter aus, dass in den vergangenen 5 Jahren zukunftsweisende Beschlüsse gefasst worden seien; beispielhaft nannte er die Beschlüsse zum Klimaschutz, zur Errichtung des Windparks Scheiden, zum Neubau und der Sanierung von Bildungseinrichtungen und im Bereich des Tourismus mit dem Neubau der Touristinfo, des Bademeistergebäudes und des Campingplatzes. Auch der Ankauf des ehemaligen Krankenhausgeländes und eines Teilbereichs des V&B-Geländes (ehemaliger Holzplatz) seien hier als bedeutende Investitionen in die Zukunft zu nennen.

Darüber hinaus sei in der Verwaltung ein personeller Generationenwechsel vollzogen worden, die Ortsräte seien mit der Neuregelung zur Budgetierung gestärkt worden und mit der TWL seien langfristige Versorgungsverträge geschlossen worden.

Insgesamt könne man feststellen, dass sich der Einsatz aller Beteiligter gelohnt habe.

Anschließend informierte Bürgermeister Helmut Harth, dass die Verabschiedung der ausgeschiedenen Ratsmitglieder anlässlich der Jahresabschlussfeier des Rates erfolgen werde.

Zu 3. Bürgerfragestunde

Herr Röder aus Mitosheim beklagt den baulichen Zustand eines Gruppenraumes der Krippe im Kindergarten „Villa Regenbogen“. Hier sei das Dach undicht und es komme infolge der Undichtigkeit zur Schimmelbildung. Dieser Zustand sei der Verwaltung seit längerem bekannt. Er bitte umgehend um Abhilfe.

Bürgermeister Helmut Harth sagte nach der Darstellung des Sachstandes durch Bauamtsleiter Ralf Schumacher die umgehende Behebung des Schadens zu.

Zu 4. Vorstellung der überarbeiteten Entwurfsplanung zum Neubau einer Feuerwache in der Gemeinde Losheim am See

ungeändert beschlossen 2024/899

In der Ausschusssitzung am 29.02.2024 wurde die Entwurfsplanung von Herr Wagener und Herr Oerter (Büro BauTec) anhand einer Präsentation vorgestellt. Nach eingehender Beratung vertagte der Ausschuss die weitere Vorgehensweise zum Neubau der Feuerwache mit der Maßgabe, dass seitens der Verwaltung in Zusammenarbeit mit den Planern die zuvor in der Sitzung angesprochenen Punkte und Änderungswünsche neu in die Entwurfsplanung eingearbeiten werden sollen. Des Weiteren sollten in Zusammenarbeit mit der Feuerwehr weitere Einsparpotenziale geprüft werden.

Seitens der Verwaltung wurden im Rahmen einer Arbeitsgruppe, bestehend aus den Vertreten der Feuerwehr, den Fraktionsvorsitzenden, der Planungsbüros und des FB 3 - Bauen, die Entwurfsplanung in Gänze im Hinblick auf mögliche Einsparpotenziale überarbeitet. Die Ergebnisse der Arbeitsgruppe flossen dann in die Entwurfsplanung bzw. in die Kostenberechnung mit ein.

Als wesentliche Änderungen wurden vorgenommen:

• Gebäude und Technik:

o

Die DRK Rettungswache entfällt. Dem ZRF wurde eine neue Grundstücksfläche angeboten (V&B Gelände). Gespräche wurden bereits mit dem ZRF geführt

o

Wegfall der Brandwand zur Rettungswache

o

Änderung der Hallenkonstruktion (Statik)

o

Keine Dachbegrünung (Photovoltaiknutzung) auf der Fahrzeughalle. Für den Sozialtrakt wird eine Gründacheindeckung geplant.

o

Ausführung des Daches der Fahrzeughalle mit Trapezsandwichprofilen

o

Reduzierung des Lichtbandes im Dach der Fahrzeughalle

o

Verbesserung des Grundrisszuschnittes in der Fahrzeughalle (Werkstatt, Atemschutz, Lagerräume)

o

Überplanung Atemschutz

o

Anpassungen im Sanitärbereich

o

Reduzierung der Lüftungstechnik

o

Anpassungen im Bereich der Elektrotechnik

o

Überarbeitung der Statik und des Wärmeschutzes

o

Anpassung der Massen und Preise

• Aussenanlagen:

o

Änderung der Hofentwässerung durch Wegfall DRK-Gebäude

o

Änderung der Parkplätze, neue Zuordnung

o

Wegfall des Notstromgebäudes, es soll eine mobile Lösung zum Einsatz kommen

o

Reduzierung der Entwässerungsrinnen

o

Reduzierung der Winkelstützwand

o

Änderung der Böschungen, etc.

o

Anpassung

Kostensituation:

Die Vorstellung der Entwurfsplanung im Ausschuss durch das Büro BauTec im Februar, erfolgte mit voraussichtlichen Gesamtkosten von ca. brutto 11.504.459,47 €.

Durch die Einarbeitung aller zuvor aufgelisteten Änderungen, ergeben sich voraussichtliche Gesamtkosten, Stand 29.05.2024 in Höhe von brutto 10.147.521,55 €.

Eine Kostenübersicht ist als Anlage beigefügt. Eine detaillierte Kostenübersicht lag der Arbeitsgruppe vor.

Zwischenzeitlich ist die neue DIN 14092 in Kraft getreten. Diese muss in der weiteren Planung Berücksichtigung finden. Dies soll so erfolgen, dass es zu keinen nennenswerten Änderungen mehr kommen muss.

Die notwendigen Erschießungskosten für die Erschließung des Baugebietes „Rettungszentrum Losheim am See“ werden als separate Haushaltstelle im Investitionsplan der Gemeinde, sowie im Wirtschaftsplan des Abwasserwerkes, ausgewiesen.

Als Planunterlagen sind den Erläuterungen die überarbeiteten Grundrisspläne, die Außenanlage mit Entwässerung, eine Kostenübersicht sowie ein Teilbereich der am 29.02.2024 vorgestellten Präsentation beigefügt.

Unter Berücksichtigung des Ergebnisses aus dem Normenkontrollverfahren sollte aus verwaltungsseitiger Sicht die Freigabe der jetzt vorliegenden Entwurfsplanung erfolgen, so dass auf dieser Grundlage der Neubau der Feuerwache zur Ausführung kommen kann.

Das Gesamtobjekt wird dann dem Gemeinderat und der Öffentlichkeit vorgestellt.

Diskussionsverlauf:

Zum Beginn der Sitzung erläuterte der Bürgermeister Helmut Harth die Historie der Feuerwache in Losheim. Die bestehende Feuerwache im Kernort Losheim stammt aus dem Jahr 1978. Im Laufe der Zeit haben sich die Anforderungen an Gebäude und Technik erheblich verändert. Zudem ist die Feuerwehr Losheim sowohl personell als auch strukturell stark gewachsen. Das Gebäude des Löschbezirkes Losheim ist schlichtweg veraltet und zu klein geworden. Der Löschbezirk Losheim alleine besteht aus 88 aktiven Mitgliedern und 24 Jugendlichen in der Jugendfeuerwehr.

Im Rahmen weiterer Untersuchungen wurde festgestellt, dass die Möglichkeit für weitere Anbauten auf dem jetzigen Gelände nicht mehr besteht. Eine Aufstockung wurde ebenfalls geprüft, hat sich aber als unzweckmäßig und unwirtschaftlich erwiesen. Eine Verbesserung des Platzproblems ist folglich am bestehenden Standort nicht möglich.

Hieraus erfolgte die Überlegung zum Neubau der Feuerwache. In gemeinsamer Zusammenarbeit mit Vertretern der Feuerwehr, der Verwaltung einer Arbeitsgruppe sowie den beauftragten Büros wurde in den letzten 1 ½ Jahren die jetzige Entwurfsplanung zum Neubau der Feuerwache erarbeitet. Am Ortsausgang Losheim Richtung Merzig soll der Neubau der Feuerwache für den Löschbezirk Losheim entstehen.

Neben der Wirtschaftlichkeit wurde bei der Planung auch darauf geachtet, dass das Gebäude im Hinblick auf die demographische Bevölkerungsentwicklung lang lebig ausgelegt ist und der Löschbezirk am zentralen Standort des Kernortes Losheim die Funktionen des Bevölkerungs- und Katastrophenschutzes (wie Waldbrand, Starkregen Hochwasser, usw.), aber auch einen möglichen Wegfall eines Löschbezirkes diese Funktionen mit übernehmen könnte.

Daraufhin stellte Bürgermeister Helmut Harth die Planung zum Neubau vor. Die Feuerwache gliedert sich in 2 Gebäudebereiche. Die Fahrzeughalle bietet Platz für 12 Einsatzfahrzeuge inkl. Sonderfahrzeuge. Zusätzlich sind in der Fahrzeughalle die Werkstatt, Waschhalle, der Atemschutz und ausreichende Lagerkapazitäten für die technische Ausrüstung, sowie das Materiallager untergebracht. An die Fahrzeughalle grenzt ein 2-geschossiger Sozialtrakt an. Im Erdgeschoss sind die notwendigen Umkleiden- und Sanitärbereiche mit einer Schwarz-Weiß- Trennung untergebracht. Des Weiteren befindet sich im Erdgeschoss die Einsatzleitzentrale sowie ein Stabsraum und diverse Funktionsräume. Das Obergeschoss teilt sich in einen großen Versammlungs- und Schulungsraum, die Jugendabteilung und mehrere kleine Büros auf.

Das zu erschließende Gesamtgelände laut Bebauungsplan beläuft sich auf gesamt rd. 10.213m². Auf insgesamt 8.873m² Fläche soll der Neubau der Feuerwache auf diesem Gelände entstehen. Die Bruttogrundfläche liegt bei BGF 3.389m². Das Außengelände mit Verkehrs- und Übungsfläche hat eine Größe von rd. 4.000m².

Nach derzeitigem Planungstand könnte mit dem Neubau in 2025 begonnen werden. Die Bauzeit wird rd. 24 Monate betragen. Die geschätzten Gesamtkosten des Gebäudes werden seitens der Planer auf rd. 10,15 Mio € geschätzt. Verhandlungen mit dem Ministerium für einen Zuschuss für die besondere Funktion im Bereich des Katastrophenschutzes werden derzeit seitens der Verwaltung geführt.

Der CDU-Fraktionsvorsitzende Stefan Palm fand es wichtig, dass sich alle in das Projekt mit eingebracht haben und bedankte sich bei allen Beteiligten. Durch die enge Zusammenarbeit mit der Wehr- und Löschbezirksführung konnten Einsparungen gefunden werden, so dass kein Luxusbau entsteht, sondern ein funktionales, allen Erfordernissen entsprechendes Gebäude, welches für die nächsten 40 Jahre Bestand hat. Damals wurde schon an die Zukunft gedacht, was heute immer noch wichtig ist. Er findet es positiv, dass für die DRK-Rettungswache ein neuer Standort gefunden wurde, so dass auf dem Gelände das Potential für die Zukunft bleibt.

Björn Kondak, SPD-Fraktionsvorsitzender, schloss sich den Angaben der CDUFraktion an. Er führte weiterhin aus, dass sich bereits vor 5 Jahren die Notwendigkeit eines Neubaus herausstellte. Zu Beginn des Projektes ging man von Gesamtkosten in Höhe von 15 Mio. € aus, die durch die Arbeitsgruppe vorgebrachten Änderungen haben sich positiv auf die Kostenentwicklung ausgewirkt, wobei die Hoffnung besteht, dass jetzt im Rahmen der Ausführungsplanung die Gesamtkosten nochmal reduziert werden könnten.

Beschluss:

Auf Grundlage der geänderten Entwurfsplanung wird der Neubau einer Feuerwache für die weiteren Planungsschritte freigegeben.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Zu 5. Stadtumbau West

hier: Vergaberechtliche Beratung und weitere Vorgehensweise bezüglich "Obere Saarbrücker Straße" in Losheim ungeändert beschlossen 2024/767-01

In der Sitzung des Natur-, Umwelt- und Bauausschusses vom 29.02.2024 wurde der Auftrag zur vergaberechtlichen Beratung an die Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Kohl Law vergeben.

Ziel der Beratung ist es ein rechtssicheres und zukunftsweisendes Verfahren, wie z.B. ein Interessenbekundungsverfahren, klassisches Ausschreibungsverfahren oder Konzessionvergabeverfahren usw., zur weiteren Vorgehensweise in der Quatiersplanung und deren Umsetzung im Bereich „Obere Saarbrücker Straße“ zu finden.

Zwischenzeitlich fanden hierzu Gespräche mit der Verwaltung statt. Hierbei wurden mehrere Varianten untersucht und diskutiert. Die Ergebnisse der Beratung werden in der Sitzung durch die Rechtsanwaltsgesellschaft mit einer Empfehlung zur weiteren Vorgehensweise vorgestellt.

Beschluss:

1.

Die Durchführung einer europaweiten Ausschreibung in Form eines wettbewerblichen Dialogs als Vergabeart wird beschlossen.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 28

Enthaltungen: 1

2.

Die Vergabe eines Auftrages zur vergaberechtlichen Durchführung des wettbewerblichen Dialogs an die Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Kohl Law für ca. 31.000 € brutto wird beschlossen.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 28

Enthaltungen: 1

Zu 6. Entwurf des Wirtschaftsplanes 2024 für den Eigenbetrieb Immobilienmanagement ungeändert beschlossen 2024/891

Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Immobilienmanagement wurde in Anlehnung an den Haushaltsplan für ein Jahr, d.h. für das Wirtschaftsjahr 2024, für den Zeitraum vom 01.08.2024 bis 31.12.2024, erstellt. Als Anlagen sind beigefügt:

• Der Wirtschaftsplan Eigenbetrieb Immobilienmanagement 2024 –

Erfolgsplan einschl. der Kostenstelle Krankenhaus

• Der Investitionsplan Eigenbetrieb Immobilienmanagement 2024

Gemeinde Losheim am See

Folgend den Vorbesprechungen der Arbeitsgruppe und der Gründung des Eigenbetriebs Immobilienmanagement in der Gemeinderatssitzung vom 16. Mai 2024 folgt jetzt der Beschluss des Wirtschaftsplans.

Der Wirtschaftsplan beinhaltet den Erfolgs- und Vermögensplan, den fünfjährigen Finanzplan und die Erfolgsübersichten der Kostenstellen. Während der Vermögensplan einen Überblick über die voraussichtlichen Investitionen sowie die Tilgung von Fremddarlehen einerseits und die erforderlichen Finanzierungsmaßnahmen andererseits aufzeigt, gibt der Erfolgsplan eine Übersicht über die voraussehbaren Erträge und Aufwendungen des jeweiligen Planungszeitraums. (01.08.2024 bis 31.12.2024)

Zur Ausführung der im Vermögensplan vorgesehenen Investitionen bedarf es einer Kreditaufnahme in Höhe von 5.841.000 €.

Gemäß § 4 der Eigenbetriebsverordnung in Verbindung mit § 35 Ziffer 17a des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) ist der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Immobilienmanagement dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorzulegen.

Erfolgsplan:

Der Erfolgsplan 2024 hat ein negatives Ergebnis von 182.952 €.

Vermögensplan:

Der Vermögensplan 2024 schließt in den Einnahmen und Ausgaben mit 6.399.627 € ab und ist damit ausgeglichen. Zur Ausführung der im Vermögensplan vorgesehenen Investitionen in Höhe von 6.168.000 € bei geplanten Zuschüssen von 327.000 € bedarf es einer Kreditaufnahme in Höhe von 5.841.000 €.

Die Zuweisung aus dem Gemeindehaushalt für die Verlustabdeckung beträgt 182.952 €. Im Wirtschaftsplan 2024 soll der Höchstbetrag der Liquiditätskredite auf 327.000 € festgesetzt werden. Damit soll ggfs. die Möglichkeit eingeräumt werden, verzögerte Zuschussgewährungen vorzufinanzieren.

Die Werkleitung Eigenbetrieb Immobilienmanagement empfiehlt dem Gemeinderat den Beschluss des Wirtschaftsplans 2024 (Erfolgsplan, Vermögensplan mit Investitionen und Kreditaufnahme) in der vorgelegten Form.

Beschluss:

Der Wirtschaftsplan 2024 (Erfolgsplan, Vermögensplan mit Investitionen und Kreditaufnahme) des Eigenbetriebes Immobilienmanagement wird beschlossen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Zu 7. Installation von Photovoltaikanlagen auf Dachflächen der Gemeinde Losheim am See

hier: Entscheidung über die weitere Vorgehensweise ungeändert beschlossen 2024/871

Entsprechend der Maßnahme „EE 2.2 Photovoltaik auf kommunalen Gebäuden“ des Klimaschutzkonzepts soll der Ausbau von PVA auf kommunalen Gebäuden weiter vorangetrieben werden. Dies soll neben den wirtschaftlichen Vorteilen für die Gemeinde, die mit einer solaren Stromerzeugung einhergehen, dem lokalen Ausbau der erneuerbaren Energien dienen und somit der Vorbildfunktion der Gemeinde im Klimaschutz gerecht werden.

Die Verwaltung wurde vor diesem Hintergrund aufgefordert, eine Übersicht zu erstellen, welche Dachflächen sich kurzfristig für den Ausbau mit PVA eignen. Diese Übersicht wird der Vorlage angehängt. Ferner sollten die regionalen Akteure Technische Werke Losheim sowie Bürgerenergiegenossenschaft Hochwald zu ihrer Bereitschaft einer strategischen Partnerschaft für den Ausbau konsultiert werden.

Dies erfolgte mit einem Schreiben zum 22.03.24, in dem die potenziellen Partner nach ihrem grundlegenden Interesse sowie zu möglichen Konditionen einer Zusammenarbeit angefragt wurden. Beide Parteien bekundeten ihr Interesse an einer strategischen Partnerschaft zur Installation von PVA auf den gemeindlichen Dachflächen.

Grundsätzlich haben die bereits vorab angestellten Überlegungen seitens der Verwaltung ergeben, dass sich je nach Gebäude unterschiedliche Anlagentypen anbieten. Welcher Anlagentyp für das Gebäude die wirtschaftlich interessanteste Lösung darstellt, ist dabei hauptsächlich vom entsprechenden Nutzungsprofil vorgegeben.

Variante „Volleinspeisung“ (für Gebäude ohne nennenswerten Verbrauch z.B. Feuerwehr Mitlosheim )

Variante „Teileinspeisung“ (für Gebäude mit nennenswertem Verbrauch z.B. Kita Villa Regenbogen)

Für die Dr. Röder Halle als auch den geplanten Neubau der Feuerwache Losheim ergibt sich ein zusätzliches Szenario, in dem aufgrund der großen Dachflächen beide Varianten kombiniert werden könnten. Hier sollte eine möglichst groß dimensionierte Anlage für die reine Volleinspeisung und eine kleinere, an den Verbrauch des Gebäudes angepasste Anlage ggfls. in Kombination mit einem Energiespeicher errichtet werden. Dies hat hauptsächlich marktregulatorische Gründe, die mit der Vergütung des produzierten Stroms nach EEG zwischen Anlagen- und Netzbetreiber zusammenhängen (Grenzwert mit fester Vergütung nach EEG ≤100kWp installierte Leistung).

Sowohl die BEG als auch die TWL haben mögliche Konditionen für eine künftige Zusammenarbeit vorgelegt. Diese sind grundsätzlich untereinander vergleichbar. Die Konditionen sollen sowohl bei der TWL als auch der BEG für 20 Jahre gelten.

Da das Angebot der TWL mit festen Werten arbeitet und das der BEG mit prozentualen Anteilen wurde zur Vergleichbarkeit das Angebot der BEG in Eurobeträge umgerechnet (930 kWh/kWp und 18,5 bis 21,5 ct/kWh). Die Zahlen betrachten jeweils 1 Jahr. Berechnungsgrundlage waren die Ergebnisse der KITA Sonnengarten der letzten Jahre.

Tabelle 1: Generelle Konditionen

Pacht TWL [€/kWp/a]

Pacht BEG [€/kWp/a]

Strombezug Direktvermarktung TWL [€/kWh] (netto)

Strombezug Direktvermarktung BEG [€/kWh]

7,5

ca. 2,05- 2,50

0,2 €/kWh

90% EVU Preis (ca. 0,2 €/kWh)

Die Konditionen sind für die von der Verwaltung priorisierten Gebäude nachfolgend tabellarisch aufgeführt.

Tabelle 2: konkrete Anwendungsfälle

Gebäude

Anlagen-leistung [kWp]

Pacht TWL [€]

Pacht BEG [€]

Möglicher Autarkiegrad [%]

Einsparung Direktbezug TWL

Einsparung Direktbezug BEG

Dr. Röder Halle

99

742,5

ca, 203

30

225

ca, 35

50

ca. 280 €

ca. 280 €

Kita Villa Regenbogen

50

375

ca, 110

25

187,5

ca, 22

58

ca. 270 €

ca. 270 €

Grundschule Wahlen

30

225

ca, 39

61

ca. 340 €

ca. 340 €

Feuerwehr Mitlosheim

10

75

ca, 21

-

Die angebotene Pacht für die Dachfläche liegt beim Angebot der TWL deutlich höher als bei dem der BEG. Die möglichen Einsparungen beim Eigenverbrauch/Direktbezug sind nahezu identisch. Bei steigenden Strompreis sind diese Einsparungen beim Angebot der TWL höher. Im Falle von sinkenden Strompreisen könnte das Angebot der BEG lukrativer sein.

Damit ist das Angebot der TWL das wirtschaftlichste Angebot. Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen einen entsprechenden Rahmenvertrag mit der TWL abzuschließen.

Für Objekte mit nennenswertem eigenen Stromverbrauch sollte vor einem Vertragsabschluss mit Eigenstromverbrauch (Direktbezug) auch geprüft werden, ob die Investition und der Betrieb durch die Gemeinde selbst wirtschaftlicher ist.

Diskussionsverlauf:

Die geplante Vorgehensweise zur künftigen Durchdringung von kommunalen Dachflächen mit Photovoltaik-Technik wurde durch Bürgermeister Harth vorgestellt.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt den Bau von PV-Anlagen auf Dächern der Gemeinde mit der TWL als Partner umzusetzen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

8. Aufstellung eines Bebauungsplanes im Ortsteil Hausbach

hier Grundsatzbeschluss ungeändert beschlossen 2024/870

Frau Simone Kessler hat mit Schreiben vom 17.04.2024 einen Antrag auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für das ehemalige Forsthaus Boch in Hausbach gestellt.

Die Unterlagen dazu sind beigefügt.

Nach Rücksprache mit Frau Kessler wird der Bebauungsplan benötigt, damit eine vorgesehene Nutzungsänderung als Ferienwohnung bzw. zu Wohnzwecken baurechtlich genehmigt werden kann. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan würde also im Wesentlichen dazu dienen, die bestehende Nutzung festzuschreiben und abzusichern.

Beim vorhabenbezogenen Bebauungsplan trägt der Antragsteller die Kosten. Die Aufstellung und Umsetzung des Bebauungsplans werden durch einen städtebaulichen Vertrag mit der Gemeinde geregelt.

Verwaltungsseitig wird die Aufstellung des Bebauungsplanes befürwortet. Da die Grenzen des Bebauungsplanes noch nicht abschließend festliegen, sollte der Aufstellungsbeschluss, der den formalen Auftakt für das Bebauungsplanverfahren darstellt, erst zusammen mit der Billigung des Planentwurfes zur Offenlegung gefasst werden. Daher steht zum jetzigen Zeitpunkt zunächst nur ein Grundsatzbeschluss an.

Dem Ortsrat Hausbach liegt der Antrag zur Beratung vor, mit der Fragestellung, ob der Aufstellung eines Bebauungsplanes in der beantragten Form grundsätzlich zugestimmt wird.

Diskussionsverlauf:

In der Sitzung wurde darüber informiert, dass der Ortsrat Hausbach der Aufstellung eines Bebauungsplans für den beantragten Bereich grundsätzlich zugestimmt hat.

Beschluss:

Der Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes im Ortsteil Hausbach für den im Antrag beschriebenen Bereich wird grundsätzlich zugestimmt.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Zu 9. Fortschreibung des Lärmaktionsplanes für die Gemeinde Losheim am See

Hier: Abwägung und Beschluss des Lärmaktionsplanes ungeändert beschlossen 2024/872

Für das Jahr 2024 steht die Überarbeitung und Aktualisierung des Lärmaktionsplanes für die Gemeinde Losheim am See an. Auf der Grundlage der landesweiten Daten zur Lärmkartierung 2022 2022 muss die Fortschreibung in der 4. Runde bis zum Juli 2024 erfolgen. Gesetzliche Grundlage ist § 47e (1) BImschG, wonach die Kommunen verpflichtet sind, Lärmaktionspläne gemäß EUUmgebungslärmrichtlinie zu erarbeiten.

Das Büro Konzept dB plus GmbH aus St. Wendel ist beauftragt, die Planunterlagen zur Überprüfung und Aktualisierung des Lärmaktionsplanes zu erarbeiten. Der Entwurf des Lärmaktionsplans wurde in der Sitzung des Gemeinderates am 14.03.2024 für die Offenlegung und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gebilligt. Die Offenlegung und Trägerbeteiligung erfolgte vom 17.04.2024 bis zum 17.05.2024.

Es sind keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen eingegangen, die eine Überarbeitung des Lärmaktionsplanes erfordern. Auf die Stellungnahmen und deren Abwägung wird im Text unter Kapitel 8.2. (Seite 10) eingegangen. Bedenken wurden lediglich seitens des ZPS wegen möglicher Fahrtzeitverlängerungen der Linien R1 und RX geäußert. Die Auswirkungen sind nach Überprüfung der Situation jedoch nicht relevant.

Der zu beschließende Lärmaktionsplan ist im Entwurf als Anlage beigefügt. Die Ausarbeitung erfolgte auf der Grundlage der vom Land zur Verfügung gestellten Lärmkartierung. In Verbindung mit den Angaben zu den Bevölkerungsdichten werden dabei besonders betroffene Bereiche identifiziert und geeignete Maß- nahmen festgelegt, die die Lärmbelastung senken sollen.

Diese konzentrieren sich in der Gemeinde am See im Wesentlichen auf Teile der Innerortslagen des OT Losheim mit sehr hohem Verkehrsaufkommen. Betroffen sind Teile der Saarbrücker Straße, der Haagstraße, der Merziger Straße und der Wohnbebauung an der B268.

Als wesentliche Maßnahme zur Verminderung der Lärmbelastung wird eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf Tempo 30 für die betroffenen Bereiche in der Ortsmitte vorgeschlagen sowie Lärmsanierungsmaßnahmen für das Wohngebiet Herkeswald.

Die Forderung nach Tempo 30 in der Ortsmitte entspricht den vorangegangenen Lärmaktionsplänen. Unter Kapitel 6.2 wird auf das Problem des Vollzugsdefizits der Lärmaktionspläne eingegangen und darauf verwiesen, dass als Grundlage für entsprechende Antragstellungen bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde die Verkehrslärmbewertung auch nach RLS 90/19 (Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen) und nicht nur nach BImSchG erfolgen soll.

Beschluss:

Der Abwägung der eingegangenen Anregungen und Bedenken wird wie vorgeschlagen zugestimmt und der Lärmaktionsplan in der vorliegenden Fassung wird beschlossen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Zu 10. Vergabe von Aufträgen

Zu 10.1. Sanierung des Rathauses in Losheim am See

Hier: Vergabe eines Auftrages für Tiefbauarbeiten ungeändert beschlossen 2024/896

Für die Sanierung des Rathauses, hier die Neugestaltung des Eingangsbereiches inkl. neuer Außentreppe und der Umfeldgestaltung des Rathauses wurde eine beschränkte Ausschreibung durchgeführt.

Es wurden 7 Firmen zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Zum Submissionstermin am 22.05.2024 lagen 2 Angebote vor.

Die Firma Bauunternehmung Meiers, Losheim am See, bietet die Leistungen zu einem Angebotspreis von brutto 270.582,20 € an.

Nach formaler, rechnerischer, technischer und wirtschaftlicher Prüfung wird seitens des Fachbereiches 3 Bauen vorgeschlagen, die Erweiterung der Schließanlage an die Firma Bauunternehmung Meiers, Losheim am See, zu vergeben.

Beschluss:

Die Vergabe eines Auftrages für die Tiefbauarbeiten im Rahmen der Sanierung Rathauses an die Firma Bauunternehmung Meiers, Losheim am See, zum Angebotspreis von brutto 270.582,20 € wird beschlossen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Zu 10.2. Erstellung von integrierten Quartierskonzepten im Sinne des Programmes 432, "Energetische Stadtsanierung" der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) für die Gemeinde Losheim am See

Hier: Vergabe eines Auftrags zur Durchführung der Planungsleistungen entsprechend der Empfehlung des Vergabegremiums ungeändert beschlossen 2024/892-01

Die Steigerung der Energieeffizienz stellt neben dem Ausbau der erneuerbaren Erzeugungskapazitäten den entscheidenden Baustein dar, um einen wirksamen Klimaschutz zu etablieren. Entsprechend der Maßnahme: „ENEF 1.5 Erstellung integrierter Quartierskonzepte für die Gemeinde Losheim am See“ des Klimaschutzkonzepts wurden im vergangenen Jahr entsprechende Förderanträge bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gestellt (siehe Beschlussvorlage 2023/345). Die Förderquote liegt bei 75% der entstehenden Kosten. Für die fünf Ortsteile Losheim, Niederlosheim, Wahlen, Bachem und Scheiden wurden die gestellten Förderanträge positiv beschieden.

Die Höhe des zu erwartenden Auftragsvolumens machte eine europaweite Ausschreibung der Planungsleistungen erforderlich. Diese wurde in Zusammenarbeit mit der Firma Agsta Umwelt aus Völklingen durchgeführt, die in der Vergangenheit bereits mit verschiedenen Ausschreibungsvorgängen für die Gemeinde Losheim am See betraut war. Im Ausschreibungsverfahren lagen zum Öffnungstermin insgesamt sechs Angebote vor.

Das Vergabegremium tagte in dieser Angelegenheit am Dienstag den 11.06.2024. Neben dem Honorar wurden auch die zu erwartende Leistungsfähigkeit des Teams und die zu erwartende planerische Herangehensweise zur Bewertung der Angebote herangezogen. Das Gremium stimmte empfehlend für den Ausschuss einstimmig dafür, die Planungsleistungen an das Institut für angewandtes Stoffstrommanagement am Umwelt Campus Birkenfeld zu vergeben.

Diskussionsverlauf:

Am 11.06.24 wurden die eingegangene Angebote zur Durchführung der Planungsleistungen durch das Vergabegremium ausgewertet. Johannes Drehmann fasste die wesentlichen Punkte die zur Empfehlung des Vergabegremiums geführt hatten nochmals für die Ratsmitglieder zusammen.

Beschluss:

Der Gemeinderat folgt der Empfehlung des Vergabegremiums und stimmt für die Vergabe der Planungsleistungen an das Institut für angewandtes Stoffstrommanagement (IfaS) am Umwelt Campus Birkenfeld.

Abstimmungsergebnis: einstimmig