Hiermit wird öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat der Gemeinde Losheim am See in seiner Sitzung am 03. Juli 2025 den Aufstellungsbeschluss zur 2. Teiländerung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Windpark Wahlener Platte“ gefasst hat. In gleicher Sitzung wurde die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs 1 BauGB, die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie die Abstimmung mit den Nachbargemeinden zur 2. Änderung des Bebauungsplans „Windpark Wahlener Platte“ beschlossen.
Gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394), wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf von Plan und Begründung in der Zeit vom 11. August 2025 bis einschließlich 12. September zu den üblichen Dienststunden im Rathaus, Merziger Straße 3, 66679 Losheim am See, Zimmer 2.07 zu jedermanns Einsicht öffentlich ausliegt.
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Im Rahmen der Aufstellung der 2. Teiländerung des Bebauungsplanes ist die Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2a BauGB und die Erstellung eines Umweltberichtes gem. § 2 Abs. 4 BauGB erforderlich. Auf Basis der frühzeitigen Beteiligung wird zunächst der erforderliche Umfang und Detaillierungsgrad des Umweltberichts gem. § 4 Abs. 1 Satz 1 BauGB ermittelt.
Die Öffentlichkeit ist aufgerufen, von ihrem Recht auf Einsichtnahme und Beteiligung Gebrauch zu machen. Die Lage des Geltungsbereichs ist dem beigefügten Lageplan zu entnehmen.
Im gleichen Zeitraum werden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann unterrichtet und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 aufgefordert.
Der Gemeinde Losheim am See liegt die konkrete Anfrage der Betreibergesellschaft Windpark Saar GmbH & Co. Repower KG vor, innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans ein Repowering durchzuführen. Repowert wird die Anlage Lo-3 aus dem Windpark „Losheim-Galgenberg“.
Die als Lo-3R („R“ für Repowering) bezeichnete Anlage soll am Nordwestrand des Bebauungsplangebietes errichtet werden.
Die Teiländerung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Windpark Wahlener Platte“ erfolgt in der Weise, dass ein neuer Standort Lo-3R als Sondergebiet im Bebauungsplan ausgewiesen wird.
Die Planunterlagen können zusätzlich auf der Internetseite der Gemeinde Losheim am See www.losheim.de/bauen-tourismus-wirtschaft/offenlegungen/bauleitplanung eingesehen werden. Der Plangeltungsbereich ist dem beigefügten Lageplan zu entnehmen.
Losheim am See, den 06.08.2025