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Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Losheim am See
Ausgabe 32/2025
Losheim am See aktuell
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Wilderei durch freilaufende Hunde

Bei der Ortspolizeibehörde sind in der letzten Zeit vermehrt Beschwerden über freilaufende Hunde in der Gemeinde Losheim am See vorgetragen worden. Dies gilt insbesondere im Bereich Wahlener Platte. In diesem Zusammenhang wurde durch Hunde bereits mehrere Rehe gerissen.

Wilderei ist in Deutschland eine Straftat und ist im § 292 StGB geregelt.

Hiernach wird Wilderei mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Außerdem gibt es in Deutschland ein Betretungsverbot von landwirtschaftlichen Nutzflächen von Anfang April bis Mitte Oktober. Das Betreten von landwirtschaftlichen Flächen außerhalb der erlaubten Wege kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden, mit Geldbußen bis zu 15.000 Euro.

Hundekot auf Wiesen und Weiden kann zu schweren Krankheiten oder Tod der Weidetiere führen.

§ 11 Abs. 2 Saarländisches Naturschutzgesetz besagt:

„Landwirtschaftliche Flächen einschließlich Sonderkulturen dürfen während der Nutzzeit nur auf vorhandenen Wegen betreten werden. Als Nutzzeit gilt die Zeit zwischen Bestellung und Ernte, bei Grünland die Zeit zwischen 1. April und dem 15. Oktober.“

Die Ortspolizeibehörde wird in diesem Zusammenhang wieder vermehrt Kontrollen durchführen.