Am 11.07.2024 fand im Saalbau Losheim unter Vorsitz des Bürgermeisters Helmut Harth die konstituierende Sitzung des Gemeinderates in der Amtszeit 2024/2029 statt.
Der Vorsitzende stellte die Ordnungsmäßigkeit der Einberufung zur Sitzung, deren Bekanntmachung sowie Beschlussfähigkeit fest.
Bürgermeister Helmut Harth eröffnete die konstituierende Sitzung des Gemeinderates für die Legislaturperiode 2024/2029.
Er begrüßte alle anwesenden Zuschauer, die Presse, die Verwaltung und besonders alle Mitglieder des Gemeinderates. In einer kurzen Rede ging er auf einige Punkte ein, so habe sich der Gemeinderat im Vergleich zur letzten Legislaturperiode stark verändert, da über ein Drittel der Mitglieder (13 Mitglieder) neu sind. An dieser Stelle bedankte er sich bei den 33 Personen für die gute Zusammenarbeit in den letzten fünf Jahren. Ein besonderer Dank ging dabei an diejenigen, die nach langjähriger Tätigkeit ausgeschieden sind. Neben den vielen neuen Gesichtern habe sich der Rat auch in seiner Altersstruktur verändert.
Bürgermeister Harth freute sich, einige junge Leute in der heutigen Sitzung begrüßen zu dürfen. Gleichzeitig stellte er fest, dass die Anzahl der weiblichen Mitglieder im Gemeinderat gesunken sei und nur noch zwei Frauen dem Rat angehörten. Damit sei die Gemeinde Losheim auf dem letzten Platz im Saarland hinsichtlich der Frauenquote. Im Anschluss ließ der Bürgermeister die letzten fünf Jahre Revue passieren und gab einen Ausblick in die Zukunft. Er wies darauf hin, dass große und vielfältige Aufgaben vor der Gemeinde Losheim und damit auch vor dem Gemeinderat liegen würden. Er sei aber überzeugt, dass diese Herausforderungen gemeinsam gemeistert werden könnten.
Bürgermeister Harth bedankte sich bei allen Mitgliedern des neugewählten Gemeinderates für die Übernahme des Mandates. Es sei nicht selbstverständlich sich in seiner Freizeit, gerade in schwierigen Zeiten, für die Allgemeinheit einzusetzen. In diesen Dank schloss er die Familien der Ratsmitglieder mit ein, denn ohne ihr Verständnis und Unterstützung wäre dieses ehrenamtliche Engagement nicht möglich.
Die Arbeit im Gemeinderat sei ein wichtiger Pfeiler für die Demokratie. Dieser Einsatz für alle Bürgerinnen und Bürger, sei gelebte Demokratie. Alle Mitglieder des Gemeinderates hätten dafür seine höchste Anerkennung. Zudem wies Bürgermeister Harth auf die hohe Verantwortung hin, die ein solches Amt mit sich bringt. Schließlich seien bei der Gemeinde über 300 Mitarbeiter beschäftigt und der Haushalt der Gemeinde umfasse Einnahmen und Ausgabe von einem hohen zweistelligen Millionenbetrag, zusammen mit den Eigenbetrieben über 50 Millionen Euro.
Zum Abschluss seiner Rede bat Bürgermeister Harth allen Mitgliedern des Gemeinderates eine gute Zusammenarbeit an, er habe für alle ein offenes Ohr und seine Tür sei für alle Ortsvorsteher, Ortsratsmitglieder und Gemeinderatsmitglieder stets offen. Bürgermeister Harth betonte, dass er sich auf eine erfolgreiche Zusammenarbeit in den nächsten fünf Jahren freue.
Vor Eintritt in die Tagesordnung wurde der Tagesordnungspunkt TOP 16 „Personalangelegenheit“ nachträglich in die Tagesordnung aufgenommen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Tagesordnung
Öffentlicher Teil
| TOP | Betreff | Vorlage |
| 1 | Begrüßung und Feststellung der Tagesordnung |
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| 2 | Informationen des Bürgermeisters gemäß Geschäftsordnung |
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| 3 | Bürgerfragestunde |
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| 4 | Einführung und Verpflichtung der Gemeinderatsmitglieder gem. § 33 Abs. 2 KSVG | 2024/908 |
| 5 | Benennung der Fraktionsvorsitzenden und deren Stellvertreter | 2024/909 |
| 6 | Bestimmung der Mitglieder und ihrer Stellvertreter zur Unterzeichnung der Sitzungsniederschriften gem. § 47 Abs. 4 KSVG | 2024/910 |
| 7 | Festlegung der Zahl sowie Wahl und Ernennung der ehrenamtlichen Beigeordneten | 2024/911 |
| 8 | Bildung und Benennung sowie Wahl der Mitglieder für die einzelnen Ausschüsse gem. § 48 KSVG | 2024/912 |
| 9 | Benennung bzw. Wahl von Vertretern der Gemeinde für den Aufsichtsrat der TWL GmbH und WVL GmbH gem. § 114 Abs. 2 KSVG | 2024/913 |
| 10 | Berufung eines/einer Vertreters/in und dessen/deren Stellvertreters/in der Gemeinde für die Mitgliederversammlung im Verein "Naturpark Saar Hunsrück" | 2024/914 |
| 11 | Berufung eines/einer Vertreters/in der Gemeinde und dessen/deren Stellvertreters/in für den Gesamtvorstand der Villa Fuchs | 2024/915 |
| 12 | Berufung eines/einer Vertreters/in der Gemeinde und dessen/deren Stellvertreters/in für den Bildungsbeirat beim Landkreis Merzig-Wadern | 2024/916 |
| 13 | Bildung eines Vergabegremiums im Rahmen der Vergabe von Planungsleistungen | 2024/917 |
| 14 | Verabschiedung der geänderten Betriebssatzung des Eigenbetriebs "Immobilienmanagement". | 2024/918 |
Nichtöffentlicher Teil
| TOP | Betreff | Vorlage |
| 15 | Verwendungszweck einer Zuwendung der Firma Homanit | 2024/919 |
| 16 (Nachtrag) | Personalangelegenheiten |
|
Protokoll
Öffentlicher Teil
Zu 1. Begrüßung und Feststellung der Tagesordnung
Der Vorsitzende stellte die Ordnungsmäßigkeit der Einberufung zur Sitzung, deren Bekanntmachung sowie Beschlussfähigkeit fest.
Zu 2. Informationen des Bürgermeisters gemäß Geschäftsordnung
Es lagen keine Informationen vor.
Zu 3. Bürgerfragestunde
Es lagen keine Anfragen vor.
Zu 4. Einführung und Verpflichtung der Gemeinderatsmitglieder gem. § 33 Abs. 2 KSVG
zur Kenntnis genommen
2024/908
Sachverhalt:
Der Gemeindewahlausschuss hatte in seiner Sitzung am 10.06.2024 das Wahlergebnis und die in den Gemeinderat gewählten Mitglieder festgestellt. Das Wahlergebnis und die gewählten Mitglieder wurden im Amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Alle gewählten Gemeinderatsmitglieder haben das Mandat angenommen. Gem. § 33 Abs. 2 KSVG werden die Mitglieder des Gemeinderates vor ihrem Amtsantritt in öffentlicher Sitzung vom Bürgermeister durch Handschlag zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Ausübung ihres Amtes und zur Verschwiegenheit verpflichtet. Den Wortlaut der Verpflichtung gibt § 1 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Gemeinderates in der am 14.03.2024 beschlossenen Neufassung vor.
Diskussionsverlauf:
Bürgermeister Helmut Harth verlas den Verpflichtungstext und verpflichtete die Gemeinderatsmitglieder durch Handschlag entsprechend den Vorgaben des § 33 Abs. 2 KSVG i.V. mit § 1 der Geschäftsordnung zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Ausübung ihres Amtes und zur Verschwiegenheit.
Gemäß § 1 Abs. 2 der Geschäftsordnung wurde eine besondere Niederschrift aufgenommen.
Zu 5. Benennung der Fraktionsvorsitzenden und deren Stellvertreter
zur Kenntnis genommen
2024/909
Gem. § 30 Abs. 5 KSVG können Gemeinderatsmitglieder, die derselben Partei oder politischen Gruppierung mit im Wesentlichen gleicher politischer Zielsetzung angehören, sich zu einer Fraktion zusammenschließen, wobei eine Fraktion aus mindestens 2 Mitgliedern besteht.
Darüber hinaus stellt die Regelung des Abs. 5 S. 1 KSVG nicht mehr nur auf den ursprünglichen Wahlvorschlag ab, sondern erlaubt sowohl den Fraktionswechsel als auch den Zusammenschluss von Ratsmitgliedern, die über den Wahlvorschlag anderer Parteien oder Wählergruppen in den Rat gewählt wurden, zu einer neuen Fraktion.
Nach § 6 Abs. 2 der geltenden Geschäftsordnung sind die Bildung der Fraktionen und ihre Bezeichnung, der Name des Vorsitzenden und seines Stellvertreters sowie Veränderungen dem Bürgermeister durch den Fraktionsvorsitzenden schriftlich mitzuteilen.
Nach Mitteilung der im Gemeinderat vertretenen Parteien sind 4 Fraktionen gebildet worden. Das über den Wahlvorschlag der Partei „FDP“ gewählte Ratsmitglied Frank Quintes hat sich der CDU-Fraktion angeschlossen, sodass folgende 4 Fraktionen im Gemeinderat vertreten sind:
SPD-Fraktion: Vorsitzender: Björn Kondak
11 Mitglieder Stellvertreter: Volker Braun, Stefan Scheid, Frank Schramm
CDU-Fraktion: Vorsitzender: Stefan Palm
16 Mitglieder Stellvertreter: Rainer Palz, Christian Mertes, Max Schneider, Hans-Jörg Gorges
AfD-Fraktion: Vorsitzender: Karl Roth
4 Mitglieder Stellvertreter: Sergej Bader
GALL-Fraktion: Vorsitzender: Joachim Selzer
2 Mitglieder Stellvertreter: Lukas Markmeyer
Diskussionsverlauf:
Die Informationen wurden von den Ratsmitgliedern zur Kenntnis genommen.
Zu 6. Bestimmung der Mitglieder und ihrer Stellvertreter zur Unterzeichnung der Sitzungsniederschriften gem. § 47 Abs. 4 KSVG
ungeändert beschlossen
2024/910
Gem. § 47 Abs. 4 KSVG i.V.m. § 29 Abs. 5 der Geschäftsordnung sind die Niederschriften außer von dem Vorsitzenden und dem Schriftführer von 2 Mitgliedern zu unterzeichnen.
Die Fraktionen der SPD und CDU haben sich darauf verständigt, dass die Sitzungsniederschriften des Gemeinderates von den Fraktionsvorsitzenden und die der Ausschüsse von den jeweiligen Sprechern der Ausschüsse unterzeichnet werden.
Kein Text für Wortprotokoll
Beschluss:
Die Niederschriften des Gemeinderates werden von den Fraktionsvorsitzenden der SPD-Fraktion und der CDU-Fraktion unterzeichnet, im Falle der Abwesenheit von ihren jeweiligen Stellvertretern.
Die Niederschriften der Ausschüsse werden von den jeweiligen Sprechern der Ausschüsse unterzeichnet, im Falle der Abwesenheit von ihren jeweiligen Stellvertretern.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Zu 7. Festlegung der Zahl sowie Wahl und Ernennung der ehrenamtlichen Beigeordneten
ungeändert beschlossen
2024/911
Sachverhalt:
Gemäß § 64 Kommunalselbstverwaltungsgesetz haben die Gemeinden eine oder einen oder zwei Beigeordnete. Durch Beschluss des Gemeinderates kann die Zahl der Beigeordneten in Gemeinden mit mehr als 10.000 bis zu 20.000 Einwohner auf drei erhöht werden.
In der abgelaufenen Legislaturperiode war die Zahl der Beigeordneten auf drei festgelegt.
Fraktionsübergreifend besteht Konsens, dass die Zahl der Beigeordneten auch in der neuen Legislaturperiode beibehalten werden soll.
Die ehrenamtlichen Beigeordneten werden gem. § 65 KSVG aus der Mitte des Gemeinderates gewählt. Bei der Wahl ist gleichzeitig die Reihenfolge der Beigeordneten festzulegen. Die erste Stellvertreterin oder der erste Stellvertreter führt die Amtsbezeichnung „Erste Beigeordnete“ oder „Erster Beigeordneter“.
Die Wahl der Beigeordneten erfolgt gemäß § 46 KSVG in geheimer Wahl. Sie ist öffentlich bekanntzumachen (§ 56 Abs. 5 KSVG). Mit der Wahl beginnt die Amtszeit der Beigeordneten und sie/er erhält unverzüglich die Ernennungsurkunde (§ 31 Abs. 3 Satz 2 KSVG).
Diskussionsverlauf:
Der Gemeinderat bestätigte die zuvor von den Fraktionen getroffene Vereinbarung und legte die Zahl der Beigeordneten auf drei fest.
Vor Eintritt in die Wahlhandlung wurden als Wahlhelfer die Ratsmitglieder Johannes Kautenburger (CDU) und Devid Hero (SPD) als Wahlhelfer sowie Helmut Schmal als Schriftführer von der Verwaltung einstimmig durch den Gemeinderat bestimmt.
Sodann wurde durch das Ratsmitglied Christian Mertes CDU) das Ratsmitglied Stefan Palm für das Amt des Ersten Beigeordneten vorgeschlagen.
Weitere Wortmeldungen und Vorschläge für das Amt des Ersten Beigeordneten ergingen nicht.
Nach Auszählung der Stimmen für die Wahl des Ersten Beigeordneten stellte Bürgermeister Harth das Wahlergebnis fest. Alle abgegebenen 32 Stimmen waren gültig; auf den Kandidaten Stefan Palm entfielen 32 Ja-Stimmen. Damit war das Ratsmitglied Stefan Palm als Erster Beigeordneter gewählt. Nach Annahme der Wahl erfolgte die Vereidigung und Aushändigung der Ernennungsurkunde.
Für die Wahl zum 2. Beigeordneten schlug Ratsmitglied Philipp Ludwig (SPD) das Ratsmitglied Björn Kondak vor. Weitere Vorschläge für das Amt wurden nicht abgegeben. Nach Auszählung der Stimmen für die Wahl des 2. Beigeordneten stellte Bürgermeister Harth ebenfalls das Wahlergebnis fest. Alle abgegebenen 32 Stimmen waren gültig. Auf den Kandidaten Björn Kondak entfielen 31 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme. Somit war das Ratsmitglied Björn Kondak als 2. Beigeordneter gewählt. Nach Annahme der Wahl erfolgte die Vereidigung und Aushändigung der Ernennungsurkunde.
Für das Amt des 3. Beigeordneten schlug der Fraktionsvorsitzende der CDU, Stefan Palm, das Ratsmitglied Christian Mertes vor. Weitere Vorschläge für das Amt wurden nicht abgegeben. Nach Auszählung der Stimmen für die Wahl des 3. Beigeordneten stellte Bürgermeister Harth ebenfalls das Wahlergebnis fest. Alle abgegebenen 32 Stimmen waren gültig. Auf den Kandidaten Christian Mertes entfielen 31 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme. Nach Annahme der Wahl erfolgte die Vereidigung und Aushändigung der Ernennungsurkunde.
Beschluss:
Die Zahl der Beigeordneten für die Gemeinde Losheim am See wird auf drei Beigeordnete festgesetzt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Nach erfolgter geheimer Wahl gemäß § 46 KSVG wurde Herr Stefan Palm (CDU) als ehrenamtlicher Erster Beigeordneter der Gemeinde Losheim am See für die Amtszeit 2024/2029 gewählt.
Abstimmungsergebnis: 32 Ja-Stimmen
Nach dem gleichen Wahlprozedere wurde Herr Björn Kondak (SPD) als ehrenamtlicher 2. Beigeordneter der Gemeinde Losheim am See für die Amtszeit 2024/2029 gewählt.
Abstimmungsergebnis: 31 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme
Ebenfalls nach erfolgter geheimer Wahl wurde Herr Christian Mertes (CDU) als ehrenamtlicher 3. Beigeordneter der Gemeinde Losheim am See für die Amtszeit 2024/2029 gewählt.
Abstimmungsergebnis: 31 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme
Nach der Wahl der Beigeordneten erfolgte die Ernennung durch Aushändigung der Ernennungsurkunde und Vereidigung.
Zu 8. Bildung und Benennung sowie Wahl der Mitglieder für die einzelnen Ausschüsse gem. § 48 KSVG
ungeändert beschlossen
2024/912
Der Gemeinderat kann zur Vorbereitung seiner Beschlüsse und zur Beschlussfassung über Angelegenheiten, die ihm nicht nach § 35 KSVG vorbehalten sind, aus seiner Mitte gem. § 48 KSVG Ausschüsse bilden, wobei für Finanzangelegenheiten, Personalangelegenheiten, Natur- und Umweltschutzangelegenheiten und Rechnungsprüfungsangelegenheiten solche Ausschüsse gebildet werden müssen.
Folgende 7 Ausschüsse mit jeweils 13 Mitgliedern bestehen derzeit:
| a. | Haupt-, Finanz- und Personalausschuss, der gleichzeitig als Ferienausschuss fungiert. |
| b. | Natur-, Umwelt- und Bauausschuss |
| c. | Kultur-, Jugend-, Familie-, Bildung- und Sozialausschuss |
| d. | Rechnungsprüfungsausschuss |
| e. | Werksausschuss „Abwasserwerk der Gemeinde Losheim am See“ |
| f. | Werksausschuss „Eigenbetrieb Touristik, Freizeit und Kultur“ |
| g. | Werksausschuss „Immobilienmanagement“ |
Die gesetzlichen Vorgaben über die Besetzung der Ausschüsse ergeben sich aus § 48 KSVG Abs. 2, der bestimmt, dass bei der Besetzung der Ausschüsse die im Gemeinderat vertretenen Parteien und Wählergruppen entsprechend ihrer Stärke zu berücksichtigen sind; soweit Fraktionen bestehen, ist auf diese abzustellen.
Die Sitze in den Ausschüssen werden auf die Fraktionen entsprechend der Anzahl ihrer Mitglieder im Gemeinderat nach dem Höchstzahlverfahren nach d´Hondt verteilt.
Nach dem Ergebnis der am 09.06.2024 stattgefundenen Kommunalwahl haben die SPD-Fraktion 11 Sitze, die CDU-Fraktion 16 Sitze, die AfD-Fraktion 4 Sitze und die Fraktion der GALL 2 Sitze.
Demnach stehen der CDU-Fraktion 7 Sitze, der SPD-Fraktion 5 Sitze und der AfD-Fraktion 1 Sitz zu.
Die Fraktion der GALL ist auf Vorschlag der CDU-Fraktion in den Ausschüssen „Kultur, Jugend, Familie, Bildung du Soziales“ sowie „Werksausschuss Eigenbetrieb Touristik, Freizeit und Kultur“ mit jeweils 1 Sitz vertreten. In den übrigen Ausschüssen bleibt sie bei Besetzung der Ausschüsse unberücksichtigt und kann gem. § 48 Abs. 3 KSVG aus ihrer Mitte ein Mitglied benennen, das mit beratender Stimme und dem Recht, Anträge zu stellen, an den Ausschusssitzungen teilnimmt.
Die Besetzung der Ausschüsse ist als Anlage beigefügt.
Kein Text für Wortprotokoll
Beschluss:
1. Der Gemeinderat beschließt die 7 Ausschüsse in der jetzigen Form beizubehalten (Ausschussstärke 13 Mitglieder)
2. Die Besetzung der Ausschüsse erfolgt nach den von den Fraktionen eingereichten Vorschlägen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Zu 9. Benennung bzw. Wahl von Vertretern der Gemeinde für den Aufsichtsrat der TWL GmbH und WVL GmbH gem. § 114 Abs. 2 KSVG
ungeändert beschlossen
2024/913
Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung und notarieller Beurkundung der Änderung des Gesellschaftsvertrages vom 16.9.2009 besteht der Aufsichtsrat der TWL GmbH und WVL GmbH aus 11 Mitgliedern. Die Gemeinde Losheim entsendet neben dem Bürgermeister 5 weitere Mitglieder in den Aufsichtsrat der TWL GmbH, der gleichzeitig die Aufgaben eines Aufsichtsrates für die WVL-GmbH übernimmt. Die Energis GmbH entsendet 5 weitere Vertreter in den Aufsichtsrat.
Für jedes Mitglied des Aufsichtsrates ist zudem ein Stellvertreter zu bestellen. Die Dauer der Amtszeit beträgt 5 Jahre. Die einzelnen Mitglieder scheiden bei Widerruf ihrer Bestellung aus dem Aufsichtsrat aus. Jedes Mitglied des Aufsichtsrates kann zudem sein Amt jederzeit durch schriftliche Erklärung gegenüber der Gesellschaft unter Einhaltung einer 4-wöchigen Frist niederlegen.
Stehen der Gemeinde gemäß § 114 Abs. 2 KSVG weitere Vertreterinnen oder Vertreter in einem Organ eines Unternehmens an dem die Gemeinde beteiligt ist zu, werden diese vom Gemeinderat widerruflich bestellt, wenn dies vertraglich so vorgesehen ist. Dies trifft aufgrund des Gesellschaftervertrages zu.
§ 114 Abs. 2 sieht analog zu § 48 Abs. 2 KSVG die Einigung vor. Sollte sich bei der Bestellung keine Einigung (Einstimmigkeit) ergeben, wären die weiteren Vertreterinnen oder Vertreter auf Grund von Wahlvorschlägen nach den Grundsätzen der Verhältniswahl unter Bindung an die Wahlvorschläge in geheimer Wahl zu wählen.
Die Fraktionen der SPD und CDU haben sich auf die nachfolgende Besetzung des Aufsichtsrates verständigt:
CDU-Fraktion: Müller Norbert Vertreter: Stefan Palm
Rainer Palz Vertreter: Markus Steuer
Markus Baltes Vertreter: Frank Quintes
SPD-Fraktion: Volker Braun Vertreter: Dietmar Groß
Björn Kondak Vertreter: Stefan Scheid
Kein Text für Wortprotokoll
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die vorgeschlagene Besetzung für den Aufsichtsrat der TWL GmbH und WVL.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Zu 10. Berufung eines/einer Vertreters/in und dessen/deren Stellvertreters/in der Gemeinde für die Mitgliederversammlung im Verein "Naturpark Saar Hunsrück"
vertagt
2024/914
Gem. § 6 Abs. 1 der Satzung des Vereins „Naturpark Saar Hunsrück Saarland e.V.“ besteht die Mitgliederversammlung des Vereins aus den gesetzlichen Vertretern der Mitglieder (Bürgermeister). Aus ihren Vertretungsorganen entsenden neben den Landkreisen die Mitgliedskommunen einen weiteren Vertreter.
In der abgelaufenen Legislaturperiode wurde die Gemeinde neben dem Bürgermeister in der Mitgliederversammlung von Doris Rößler (SPD-Fraktion) und Franz-Josef Laux (CDU-Fraktion) als deren Stellvertreter vertreten.
Die CDU-Fraktion hat Johannes Kautenburger vorgeschlagen, andere Vorschläge liegen nicht vor.
Diskussionsverlauf:
Der Fraktionsvorsitzende der SPD-Fraktion, Björn Kondak, beantragte die Tagesordnungspunkte 10, 11 und 12 in die nächste Gemeinderatssitzung zu vertagen, um die Berufung der Mitglieder in die entsprechenden Gremien fraktionsübergreifend abstimmen zu können.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die Vertagung des Tagesordnungspunktes in die nächste Sitzung des Gemeinderates.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Zu 11. Berufung eines/einer Vertreters/in der Gemeinde und dessen/deren Stellvertreters/in für den Gesamtvorstand der Villa Fuchs
vertagt
2024/915
Die Gemeinde Losheim am See ist mit Wirkung vom 01.01.2001 nach vorheriger Beschlusslage des zuständigen Gremiums als Mitglied dem Kulturzentrum Villa Fuchs beigetreten.
Dem Gesamtvorstand der Villa Fuchs gehören neben u.a. den Bürgermeistern auch Vertreter aus den Reihen des Gemeinderates dem Gesamtvorstand an. Die Gemeinde Losheim am See entsendet ein Ratsmitglied in den Vorstand, dieses kann sich seinerseits vertreten lassen.
Für die Gemeinde Losheim am See wurde aus den Reihen des Gemeinderates in der Legislaturperiode 2014/2019 ein Ratsmitglied der CDU-Fraktion als Vertreter der Gemeinde und ein Ratsmitglied der SPD-Fraktion als dessen Vertreter in den Gesamtvorstand der Villa Fuchs berufen und entsandt.
Die CDU-Fraktion hat ihr Mitglied Max Schneider vorgeschlagen. Die SPD-Fraktion hat bisher keinen Vorschlag eingereicht.
Kein Text für Wortprotokoll
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die Vertagung des Tagesordnungspunktes in die nächste Sitzung des Gemeinderates.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Zu 12. Berufung eines/einer Vertreters/in der Gemeinde und dessen/deren Stellvertreters/in für den Bildungsbeirat beim Landkreis Merzig-Wadern
vertagt
2024/916
Der Bildungsbeirat des Landkreises Merzig-Wadern wurde im Jahre 2010 gemäß § 143 KSVG (dieser nimmt Aufgaben der Volksbildung nach Artikel 32 der Saarl. Verfassung, Wortlaut: „Staat und Gemeinde fördern das Volksbildungswesen einschließlich der Volksbüchereien und Volkshochschulen) berufen. Da es sich bei den Bildungsaufgaben um keine originären Aufgaben des Landkreises handelt und Folge dessen diese nicht aus der Kreisumlage finanziert werden können, sind als Ausfluss eines Gerichtsurteiles die Gemeinden in die Entscheidungsfindung mit einzubeziehen. Im Bildungsbeirat sind die kreisangehörigen Städte und Gemeinden durch ihre Bürgermeisterin oder Bürgermeister vertreten. Die Gemeinde entsendet eine weitere Vertreterin oder Vertreter aus der Mitte des Gemeinderates in den Bildungsbeirat.
Im Bildungsbeirat wurde die Gemeinde zuletzt aufgrund Beschluss des Gemeinderates vom 22.08.2019 durch ein Ratsmitglied der SPD-Fraktion und ein Ratsmitglied der CDU-Fraktion als dessen Stellvertreter repräsentiert. Vorschläge der Fraktionen liegen nicht vor.
Kein Text für Wortprotokoll
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die Vertagung des Tagesordnungspunktes in die nächste Sitzung des Gemeinderates.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Zu 13. Bildung eines Vergabegremiums im Rahmen der Vergabe von Planungsleistungen
ungeändert beschlossen
2024/917
Die Vergabeordnung (VgV) sieht bei der Vergabe von Aufträgen aller Art im Regelfall eine Ausschreibung vor. Die Vergabe von freiberuflichen Leistungen (z.B. Architekten, Ingenieure, etc.) sind nach der UVgO (Unterschwellenvergabeordnung) auszuschreiben. Diese Leistungen sind im Wettbewerb zu vergeben. Dabei ist so viel Wettbewerb zu schaffen, wie dies nach der Natur der Sache möglich ist.
Als Wertgrenze für diese freiberuflichen Leistungen, gelten {{lt}} 221.000 € für eine freihändige Vergabe, wobei mindestens 3 Angebote vorliegen sollen. Oberhalb eines Betrages in Höhe von 221.000 € müssen freiberufliche Leistungen EU-weit ausgeschrieben werden.
Diese Wertgrenze ist i.d.R. bei allen Neubauten und größeren Sanierungsmaßnahmen sowie im Bereich der Stadtumbauplanung erreicht.
Bei einer europaweiten Ausschreibung wird die Angebotsprüfung unterteilt in die Wertung Gesamtpreis, Projektentwicklung sowie Bürokriterien.
Für die Prüfung und Wertung der Angebote ist u.a. ein Vergabegremium einzusetzen. Über das Ergebnis der einzelnen Vergabeverfahren wird dann in der jeweiligen Ausschusssitzung berichtet.
Das Vergabegremium sollte mit mindestens 3 Personen besetzt sein und soll für die Dauer von 5 Jahren eingesetzt werden. Verwaltungsseitig wird das Gemeindebauamt als Berater ohne Stimmrecht dem Vergabegremium angehören.
Die SPD-Fraktion hat Björn Kondak (Stellvertreter: Jörg Ehm) als Mitglied benannt. Weitere Vorschläge liegen nicht vor.
Das Vergabegremium sollte mit mind. 3 Personen besetzt sein.
Diskussionsverlauf:
Zur Bildung eines Vergabegremiums schlug die CDU-Fraktion Rainer Palz vor, er soll von Stefan Palm vertreten werden. Die SPD-Fraktion schlug Björn Kondak vor, dieser soll bei Abwesenheit durch Jörg Ehm vertreten werden. Durch die Gall-Fraktion wurde Joachim Selzer als Mitglied vorgeschlagen, seine Vertretung soll Lukas Markmeyer übernehmen.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die Besetzung des Vergabegremiums entsprechend der Vorschläge der Fraktionen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Zu 14. Verabschiedung der geänderten Betriebssatzung des Eigenbetriebs "Immobilienmanagement".
ungeändert beschlossen
2024/918
Nachdem in der Sitzung des Gemeinderates vom 07.05.2024 die Gründung des Eigenbetriebs „Immobilienmanagements“ beschlossen wurde (Vorlage 2024/858), erfolgte am 28.05.2024 die Anzeige der Eigenbetriebsgründung gem. § 118 KSVG bei der Kommunalaufsicht, die die Gründung genehmigen muss.
Mit Schreiben vom 20.06.2024, hier eingegangen am 26.06.2024, hat die Kommunalaufsicht mitgeteilt, dass die Genehmigung ohne Anpassungen der Betriebssatzung sowie der Vorlage einer Stellungnahme der Architektenkammer des Saarlandes zu der erstellten Marktanalyse vorerst nicht erteilt werden könne.
Die in dem Schreiben der Kommunalaufsicht geforderten Ergänzungen zu § 1 Abs. 2, § 4 und § 9 der Betriebssatzung wurden von RA Dr. Hell in die Betriebssatzung eingearbeitet. Ebenso hat RA Dr. Hell mit E-Mail vom 25.06.2024 die Architektenkammer um die Abgabe einer Stellungnahme bis zum 10.07.2024 gebeten.
Zur Information wird mitgeteilt, dass der in der Sitzung des Gemeinderates am 20.06.2024 beschlossene Wirtschaftsplan bereits der Kommunalaufsicht zur Genehmigung vorgelegt worden ist, aber bis zur Genehmigung des Eigenbetriebs nicht bearbeitet werden kann.
Das Schreiben der Kommunalsaufsicht, die geänderte Betriebssatzung und die E-Mail an die Architektenkammer sind als Anlage beigefügt.
Diskussionsverlauf:
Bürgermeister Harth informierte, dass die Architektenkammer des Saarlandes keine Stellungnahme abgegeben habe, und somit seitens der Kammern keine Einwände gegen die Bildung des Eigenbetriebes „Immobilienmanagement“ vorgebracht worden seien. Weiterhin seien die vom LAVA gewünschten Änderungen in die Betriebsatzung eingearbeitet worden.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die geänderte Betriebsatzung des Eigenbetriebs „Immobilienmanagement“.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Das vollständige Protokoll findet sich auch auf unserer Internetseite unter:
https://www.losheim.de/rathaus-service/politik/niederschriften