Aufgrund der §§ 44 und 45 der Straßenverkehrsordnung (StVO) vom 06.03.2013 in der zur Zeit geltenden Fassung wird zur Sicherung des Festtreibens anläßlich des
die gemeindeeigene Straße „Willibrodstraße“ in Höhe des Spiel- und Bolzplatzes am Samstag 23.08.2025 für den Zeitraum von 14:00 Uhr – 21:00 Uhr, im Ortsteil Bachem für den Durchgangsverkehr gesperrt (VZ 600 in Verbindung mit VZ 250).
Der Anliegerverkehr ist frei, die Umleitung erfolgt über die umliegenden Straßen.
Die Anordnung wird mit der Aufstellung der Verkehrszeichen wirksam.