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Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Losheim am See
Ausgabe 35/2022
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TWL warnt - erhöhtes Aufkommen von Telefonbetrügern

Das schnelle Geschäft mit der Angst vor steigenden Energiepreisen

Unerwünschte, betrügerische Anrufe nerven nicht nur kolossal, sondern können auch richtig ins Geld gehen. Vom klassischen „Enkeltrick“ über den „falschen Polizeibeamten“ bis hin zur „Bitcoin-Falle“. Wenn es um ein schnelles, windiges Geschäft geht und darum, arglose Menschen am Telefon hinters Licht zu führen, legen Ganovinnen und Ganoven seit jeher eine bemerkenswerte Kreativität an den Tag. Besonders populär derzeit scheint ihre Masche mit der grassierenden Angst der Bevölkerung vor steigenden Energiepreisen. In der letzten Zeit kommt es daher, wie die TWL GmbH berichtet, vermehrt zu Fällen, in denen Personen vorgeben, im Auftrag der TWL GmbH anzurufen. Achtung. Sie behaupten z. B., Verträge online anpassen zu müssen, da die Preise demnächst immens steigen. Dahinter steht oft der Versuch, sich auf diese Art wichtige Informationen zu erschleichen, um ihren Opfern am Ende neue, gnadenlos überteuerte Verträge fremder Anbieter unterzuschieben.

Das Prinzip Angst und Verunsicherung

Das Prinzip ist immer dasselbe. Telefonbetrüger gucken sich ein „leichtes Opfer“ aus, das sie dann „auf dem linken Fuß erwischt“ über eine geschickte Gesprächsstrategie ohne Pause subtil immer stärker unter Druck setzen. Beredt schaffen sie rasch ein Klima der Verunsicherung, um ihrem Gegenüber am anderen Ende der Leitung in der Hektik jegliche Möglichkeit zu rauben, auch nur einen einzigen klaren Gedanken in Ruhe zu fassen. Alles nur, um jene verdutzten Opfer zu Entscheidungen zu nötigen, die sie reflektiert in einer angenehmeren, entspannten Atmosphäre so niemals ad hoc treffen würden. Aktuell ist es die Furcht der Menschen, im Winter frieren zu müssen, die wachsende Panik vor steigenden Energiepreisen. Die spielt Betrügern in die Hände und bedeutet leichtes Spiel bei ihren fragwürdigen, aber lohnenden Geschäften.

Um leichter an die erforderlichen Daten zu gelangen, werden die Angerufenen scheinheilig in ein Gespräch verwickelt, systematisch und unterschwellig verunsichert, unter Druck gesetzt und bedrängt. Oftmals versuchen Betrüger auch, sich das Vertrauen ihres Gegenübers zu erschleichen, sich quasi mit ihm zu verbrüdern.

Sobald sich im Gespräch ein Gefühl des Unbehagens breitmacht, muss irgendetwas faul sein. Das sind klare Indizien für unlautere Absichten und Machenschaften. Rechtlich verhält sich das Ganze so, dass weder die TWL GmbH selbst noch von diesen beauftragte Dienstleister, Kunden ohne deren ausdrückliche schriftliche Einverständnis (Opt-IN) einfach zu werblichen Zwecken anrufen dürfen. Die Frage im Telefonat: „Haben Sie die rechtliche Genehmigung, mich zu kontaktieren?“, führt meist zu einem abrupten Auflegen des betrügerischen Anrufers.

Die TWL GmbH warnt eindringlich davor, sensible Daten - das sind in solchen Fällen Name, Anschrift sowie Zählernummer und der aktuelle Energielieferant - am Telefon allzu leichtfertig preiszugeben.

Verbraucher sind nicht schutzlos

Jeder, raten auch Verbraucherschützer, den ein ungebetener Anruf, der in dieses Muster fällt, ereilt, sollte umgehend den Hörer auflegen. Denn wenn es dem Anrufer erst einmal gelungen ist, ein Gespräch aufzuziehen und zu lenken - es handelt sich immerhin nicht selten um erfahrene, speziell geschulte Verkaufsprofis -, ist es ungleich schwerer, sich wieder „aus deren Fängen“ zu befreien. Doch selbst wenn sich der Verdacht erst allmählich einstellt, während ein solches unerfreuliche Gespräch bereits in vollem Gange ist, gibt es bewährte Tricks. In vielen Fällen bewegen bereits einfache Gegenfragen, beispielsweise nach spezifischen Daten zum Abgleich oder konkreten Kolleginnen und Kollegen des genannten Energieversorgers, den Anrufer, das Gespräch abrupt zu beenden. Betrüger können solche Angaben in der Regel nicht verifizieren.

14-tägiges Widerrufsrecht - gut und schön

Ist es dem Anrufer nun trotz alledem gelungen, dem Opfer gegen seinen Willen einen neuen Vertrag unterzujubeln, verweisen Verbraucherschützer entspannt auf das 14-tägige Widerrufsrecht. Dieses Sonderkündigungsrecht greift aus gutem Grund bei allen Verträgen, die am Telefon oder an der Haustür zustande gekommen sind. Und wer davon Gebrauch macht, sollte dem, wie die BNetzA empfiehlt, unbedingt juristisch etwas mehr Gewicht und Verbindlichkeit in Form eines Einschreibens an den neuen Anbieter verleihen. Auch das kann angesichts klar erkennbarer Tendenzen krimineller Energien vor weiteren bösen Überraschungen oder endlosen rechtlichen Auseinandersetzungen schützen.

Doch der Knackpunkt speziell bei Telefon-Spam in der Energieversorgung liegt in der Problematik sogenannter Altverträge. Das heißt, wenn der vermeintlich neue Anbieter die telefonisch ergaunerten Daten eines Kunden bereits genutzt hat, seinen alten Vertrag über die offizielle Marktkommunikation aufzukündigen, ist es oftmals nicht mehr möglich, diesen wiederherzustellen und zu den früheren, in der Regel viel günstigeren Konditionen weiterlaufen zu lassen. Generell rät die TWL, was Anbieterwechsel in Verbindung mit Telefon-Akquise angeht, in jedem Fall Vorkasse zu vermeiden und Preisgarantien sowie verlockend klingende Bonustarife im Vorfeld genauestens bis ins Detail und in Ruhe zu überprüfen. Im Zweifel immer erst mit TWL Kontakt aufnehmen unter 06872-9029-0 rückversichern. Dort stehen kompetente Energieexperten von TWL mit Rat und Tat zur Seite.