Aufgrund der §§ 44 und 45 der Straßenverkehrsordnung (StVO) vom 06.03.2013 (BGBl. I S. 367) in der heute geltenden Fassung ergeht aus Anlass der
Open-Air-Konzerte Dieter Thomas Kuhn am 30.08.2024
und dem Lucky Lake Festival am 31.08.2024
nachfolgende verkehrsrechtliche Anordnung:
| 1. | Die gemeindliche Straße „Zum Stausee“ wird ab Höhe der Touristinformation am Stausee bis zur Einmündung L 373 zur Einbahnstraße erklärt. An der Einmündung L 373 in Fahrtrichtung Stausee ist das VZ 600 in Verbindung mit VZ 267 „Verbot der Einfahrt“ aufzustellen. Das absolute Haltverbot in diesem Bereich wird für die Dauer der Veranstaltungen aufgehoben. |
| 2. | Gleichzeitig wird für die Straße „Zum Stausee“ ab der Einmündung „Hochwaldstraße“ bis zur Einmündung „Herkeswald“ rechtsseitig ein absolutes Haltverbot angeordnet. Hierzu sind die VZ 283-10, 283-20 und 283-30 aufzustellen. |
| Ab der Einmündung „Herkeswald“ bis zum Brauhaus wird ein beidseitiges absolutes Haltverbot angeordnet. Hierzu sind die VZ 283-10, 283-20, 283-30 und 283-11, 283-21 und 283-31 aufzustellen. |
| 3. | An der Ausfahrt vom Campingplatz ist Abfahrt nur in Richtung L 373 bzw. Scheiden erlaubt. Hierzu wird VZ 209-10 „vorgeschriebene Fahrtrichtung links“ angeordnet. Dies gilt auch für die Ausfahrt vom Seehotel. Entsprechend ist in Fahrtrichtung Ortsmitte vom Campingplatz mit VZ 267 „Verbot der Einfahrt“ auf das Verbot hinzuweisen. Dies gilt analog für die Ausfahrt vom Seehotel. |
| Außerdem ist gegenüber der Ausfahrten Campingplatz und Seehotel mit VZ 220-10 „Einbahnstraße linksweisend“ auf diese hinzuweisen. |
| 4. | Für die Veranstaltungen „Peter Fox“ und „PUR“ gilt: Kurz vor Veranstaltungsende wird auf Weisung der Polizeieinsatzleitung in Fahrtrichtung Ortsmitte eine Einbahnstraße angeordnet. Hierzu ist unmittelbar kurz vor der Höhe des Brauhauses das VZ 600 i. V. m. VZ 250 in Fahrtrichtung Scheiden aufzustellen. Um den linksseitigen PKW-Verkehr und rechtsseitigen Fußgängerverkehr zu trennen, wird eine Fahrbahntrennung in Form von Gittern angeordnet. |
Den Anweisungen der Polizeibeamten ist Folge zu leisten.
Einvernehmen mit der Straßenverkehrsbehörde beim Landratsamt in Merzig und der Polizei wurde hergestellt. Die Anordnung wird mit dem Aufstellen der Verkehrszeichen wirksam.