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Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Losheim am See
Ausgabe 35/2024
Aktuelles
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Verkehrsrechtliche Anordnung einer Tempo 30-Zone im Ortsteil Rimlingen

Aufgrund der §§ 44 und 45 der Straßenverkehrsordnung (StVO)vom 06.03.2013 in der zurzeit gültigen Fassung ergeht i.V.m dem Straßenverkehrszuständigkeitsgesetz (StVZustG) aus Gründen der Verkehrssicherheit folgende Anordnung:

In der Straße Im Wiesengrund, An der Kopp, Rimlinger Straße ab Dorfplatz aus Fahrtrichtung Bachem, Im Algäu, Im Birkwald, Am Hügel, Am Hansenberg, Gangolfswald, Am Hungerberg und Im Dell im Ortsteil Rimlingen wird eine Tempo 30-Zone angeordnet.

Hierzu wird die Aufstellung des Verkehrszeichens (VZ) 274.1 „Beginn einer Tempo 30-Zone“ und des VZ 274.2 „Ende einer Tempo 30-Zone“ angeordnet.

Für alle Verkehrsteilnehmer gilt eine geänderte Vorfahrtsregelung. In einer Tempo 30-Zone gilt die Vorfahrtsregel „Rechts vor Links“.

Die Anordnung wird mit dem Aufstellen der Verkehrszeichen wirksam.

Der Bürgermeister als
Straßenverkehrsbehörde
Helmut Harth