Aufgrund der §§ 44 und 45 der Straßenverkehrsordnung (StVO) vom 06.03.2013 (BGBl. I S. 367) in der heute geltenden Fassung ergeht aus Anlass des
Benefizspiels Hochwald-Auswahl gegen den 1. FC Saarbrücken am 05.09.2024 in Waldhölzbach
nachfolgende verkehrsrechtliche Anordnung:
Die gemeindeeigene Straße „Kurstraße“ wird am 05.09.2024 von 09.00 Uhr bis 23.00 Uhr ab der Einmündung „Verbindungsweg Sportplatz-Kurstraße bis „L 373 Waldhölzbacher Straße“ zur Einbahnstraße erklärt. Auf das Verbot der Einfahrt in den Verbindungsweg zum Sportplatz aus Fahrtrichtung „Kurstraße“ wird mit dem VZ 267 „Verbot der Einfahrt hingewiesen. Dies gilt auch für die Zufahrt von der „Waldhölzbacher Straße“ in die „Kurstraße“ und in die Straße „Am Mühlenberg“
Für die „Dorfstraße“ wird ab der Einmündung „Waldhölzbacher Straße“ bis zum Backhaus eine Einbahnstraße angeordnet. Mit VZ 600 in Verbindung mit VZ 250 und „Anlieger frei bis Backhaus“ wird auf ein Durchfahrtsverbot hingewiesen. Ab Backhaus ist die Durchfahrt zum Sportplatz verboten und nur für zugelassene Personen möglich. Die Durchfahrt wird durch Ordner und OPB geregelt. Vom Sportplatz zum Backhaus gilt mit VZ 267 ein Einfahrtsverbot. Ebenso von der Straße „Am Mühlenberg“ in Richtung „Dorfstraße“.
Die Abfahrt aus der Straße „Zerfer Weg“ ist nur in Fahrtrichtung links erlaubt. Ebenso aus den Straßen „Zum Heidenpeter“ und „Buchenstraße“ Mit VZ 209-10 wird darauf hingewiesen.
Ein abfließen des Verkehrs nach Spielende ist nur über die Kurstraße möglich.
Für die Kurstraße wird rechtsseitig ein absolutes Halteverbot angeordnet. Ordner und die OPB werden hier beim Beparken unterstützen.
Die Beschilderung erfolgt gemäß dem beigefügten Beschilderungsplan durch die Feuerwehr Waldhölzbach.
Die Anordnung wird mit Aufstellen der Verkehrszeichen wirksam.
Anlieger frei bis Backhaus