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Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Losheim am See
Ausgabe 37/2024
Aktuelles
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Verkehrsrechtliche Anordnung

Aufgrund der §§ 44 und 45 der Straßenverkehrsordnung (StVO) vom 06.03.2013 (BGBl. I S 367) in der heute gültigen Fassung ergeht aus Anlass des

Festumzuges 100 Jahre Musikverein Harmonie Wahlen

am Sonntag, 15.09.2024 in der Zeit von 14.00 Uhr bis ca. 16.30 Uhr

folgende verkehrsrechtliche Anordnung:

Die Umzugsstrecke (Am Sportplatz – Dellborner Straße – Römerstraße – Wahlener Straße – Urwahlenerstraße – Hallenvorplatz ist in der Zeit von 14.00 Uhr bis längstens zum Ende des Umzuges für den Fahrzeugverkehr voll gesperrt:

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Alle Zufahrten zur Umzugsstrecke sind mit Zeichen (Z) 250 „Verbot für Fahrzeuge aller Art“ in Kombination mit Z 600 „Absperrschranke“ gesperrt.

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Jeweils ca. 100 m vor den Sperrstellen auf den Hauptzufahrtsstraßen wird mit Z 101 „Gefahrstelle“ und Zusatzzeichen (ZZ) „Veranstaltung“ sowie Z 274-30 „zulässige Höchstgeschwindigkeit 30 km/h“ auf die Veranstaltung hingewiesen.

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Die Dillinger Straße (L369) wird erst kurz vor Eintreffen des Umzuges gesperrt. Solange die Dillinger Straße nicht gesperrt ist, wird die Einmündung Römerstraße entsprechend dem VZ-Plan gesperrt.

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Die Vollsperrung in der Wahlener Straße/Höhe Anwesen Nr. 65 wird kurz vor der Sperrung der Dillinger Straße (Punkt 2) aktiviert.

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Auf die Umleitung des Durchgangsverkehrs wird an der B 268 Abfahrt Niederlosheim, KVP Losheim Saarbrücker Straße und L 156/L 369 (Lückner) mit Hinweistafeln hingewiesen.

Der Bürgermeister
als Straßenverkehrsbehörde