Aufgrund der §§ 44 und 45 der Straßenverkehrsordnung (StVO) vom 06.03.2013 in der zur Zeit geltenden Fassung wird zur Sicherung des Festtreibens anlässlich der
„Kirmes in Scheiden“
die gemeindeeigene Straße „Zum Igelsborn“ ab der Einmündung „L373 (Scheidener Straße)“ bis zur Einmüdung der Straße „Dorfwies“ von Samstag 20.09.2025 bis Montag 22.09.2025 für den Durchgangsverkehr gesperrt (VZ 600 in Verbindung mit VZ 250).
Die Anordnung wird mit der Aufstellung der Verkehrszeichen wirksam.
Der Bürgermeister als
Straßenverkehrsbehörde