Aufgrund der §§ 44 Abs. 3 und 45 Abs. 1 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) vom 6. März 2013 (BGBl. I S. 367) in der heute geltenden Fassung ergeht hiermit aus Anlass des
Herbstmarktes Losheim am See 2026 am Sonntag, 20.09.2026
nachfolgende jederzeit widerrufliche verkehrsrechtliche Anordnung:
In der Zeit vom Sonntag, 20.09.2026, 08.00 Uhr bis ca. 21.00 Uhr werden folgende Straßen für den Fahrzeugverkehr voll gesperrt:
Die Umleitung erfolgt innerörtlich über Saarbrücker Straße – Haagstraße sowie über die Hochwaldstraße. Die Parkplätze „Alter Markt“ und „Schneckenbrunnen“ sind für die Dauer der Veranstaltung zu sperren. Die Bushaltestellen am Bahnhof in der „Bahnhofstraße“ werden, für die Dauer der Veranstaltung in die Ecke „Bahnhofstraße/Bahnhofstraße“ verlegt.