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Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Losheim am See
Ausgabe 39/2024
Losheim in Bewegung
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Neue Bestattungsformen auf den Friedhöfen der Gemeinde Losheim am See

Die Bestattungskultur unterliegt auch in der Gemeinde Losheim am See einem stetigen Wandel. Es gibt seit Jahren einen starken Trend zur Urnenbestattung, während die früher übliche Körperbestattung stark rückläufig ist. Vor allem im Zusammenhang mit der Urnenbestattung haben sich Grabarten entwickelt, die vom eingefassten Reihengrab abweichen. Diese werden auch in der Gemeinde Losheim am See zunehmend nachgefragt.

Durch die Anlage von neuen Gräberfeldern mit anderen Bestattungsformen auf einigen Friedhöfen soll dieser Entwicklung und der Nachfrage Rechnung getragen werden.

Urnenwände werden in Wahlen und Losheim schon länger angeboten. Die Anlage in Losheim wird wegen der hohen Nachfrage demnächst ergänzt.

Auf den Friedhöfen in Bachem, Hausbach, Losheim und Niederlosheim gibt es nun auch die Möglichkeit, ein Urnenrasengrab unter einem Baum zu erwerben. Die Gestaltung erinnert entfernt an eine Baumbestattung im Wald, mit dem Unterschied, dass das Grab selbst eine Platte erhalten kann und von Allerheiligen bis Ostern Grabschmuck zulässig ist. Das kommt dem Bedürfnis vieler Trauernder entgegen, für die ein leicht erreichbarer und klar erkennbarer Ort als Gedenkstätte für ihre Hinterbliebenen wichtig ist.

Auch auf den Friedhöfen Wahlen und Rimlingen werden in absehbarer Zeit solche Urnenrasengräber unter Bestattungsbäumen angelegt.

Zusätzlich wurde auf dem Friedhof in Britten ein Staudenbeet angelegt, in welches Urnen beigelegt werden können. Dieses Beet ist in der Friedhofsgebührensatzung als Urnengrab besonderer Gestaltung aufgeführt. Insgesamt sind in Britten 3 dieser Beete vorgesehen.

Für beide Arten Urnengräber erfolgt die Anbringung eines bodengleichen Grabmals in Form einer Platte mit den Maßen 50x50 cm. Auf dieser Platte ist eine eingefräste und farblich unterlegte Inschrift zulässig. Grabsteine oder fest installierte Aufbauten auf der Platte werden wegen der teilweise maschinellen Pflege nicht zugelassen. Die Gefahr von Beschädigungen wäre zu groß. Die Pflege ist bei beiden Grabarten im Preis inbegriffen. Für den Erwerb und Einbau der Platte ist der Nutzungsberechtigte zuständig.

Die neuen Urnengräber können übrigens doppelt belegt werden. Die Ruhefrist für eine Urne beträgt dort 20 Jahre. Ein Erwerb im Voraus ist nicht möglich.

Beide Arten der Gräberfelder werten die Friedhöfe auch in Ihrer Funktion als öffentliche Grünanlage auf. Zusätzlich aufgestellte Ruhebänke bei den Gräberfeldern sollen dazu einladen gerne auch länger dort zu verweilen.

Die Gemeindeverwaltung und die an den Planungen beteiligten Ortsräte freuen sich, den Bürgerinnen und Bürgern eine kostengünstige und gleichzeitig pflegeleichte Ergänzung zu den bestehenden Grabarten bieten zu können.

Fotos: Patrik Mertes