Aufgrund der §§ 44 und 45 der Straßenverkehrsordnung (StVO) vom 06.03.2013 in der zur Zeit geltenden Fassung ergeht aus Sicherheitsgründen und zum Freihalten der Rettungswege anlässlich des Jubiläumsumzuges Niederlosheim-Wahlen folgende verkehrsrechtliche Anordnung:
Der Parkplatz (Hallenvorplatz Mehrzweckhalle Wahlen) ist am 04.02.2024 für alle Umzugswagen gesperrt. Das Beparken durch PKW ist erlaubt.