Auf dem Friedhof im OT Losheim werden gem. § 15 Abs. 4 der zurzeit gültigen Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Gemeinde Losheim am See (Friedhofssatzung) folgende Grabstellen zur Einebnung aufgerufen:
Einzelgräber, bei denen die Ruhefrist von 25 Jahren abgelaufen ist.
Flächen-Wahlgrabstätten (Familiengräber), bei welchen Nutzungsrecht und Ruhefrist (25 Jahre) des zuletzt Bestatteten abgelaufen sind, können ebenfalls eingeebnet werden. In diesen Fällen ist die Friedhofsverwaltung (Rathaus, Zi.Nr. 3.05, Tel.: 609-165) zu informieren.
In der Zeit vom 12.10. bis 26.10.2024 (einschließlich) steht ein Container zur Aufnahme der alten Grabmale bereit. Bitte werfen Sie keine Abfälle, Plastik und ähnliche Materialien („Müll“) in den Container, da sonst die Entsorgung des Containerinhaltes zu erheblichen Problemen führt.
Pflanzliche Abfälle sind in das dafür vorgesehene Sammelbehältnis zu werfen; Graberde die nicht mehr benötigt wird, kann auf der Grabstelle verbleiben.
Es gibt die Möglichkeit, das Grab von dem Bauhof einebnen zu lassen. Hier können Sie sich gerne an die Friedhofshofsverwaltung (Rathaus, Zi.Nr. 3.05, Tel..609-165) wenden.