Auf Antrag ergeht hiermit aufgrund der §§ 44 und 45 Abs. 1 der Straßenverkehrsordnung (StVO) vom 06.03.2013 (BGBl. I S. 367) in der heute geltenden Fassung aus Anlass des
Viezfest Losheim
folgende verkehrsrechtliche Anordnung
für die Zeit von Donnerstag, 02.10.2025, 15:00 Uhr bis Freitag, 03.10.2025, 24:00 Uhr:
| 1. | Im oben genannten Zeitraum wird die gemeindeeigene Straße „Hunsrückstraße“ von der Einmündung „Rosenstraße“ bis zur Einmündung „Parkplatz Krankenhaus“ für den Fahrzeugverkehr voll gesperrt. Die Einfahrt für Anwohner wird durch die Ergänzung „Anlieger frei“ bis zur Vollsperrung ermöglicht. |
| 2. | Die gemeindeeigene Straße „Weinstraße“ wird im gleichen Zeitraum für den Fahrzeugverkehr voll gesperrt. Auch hier wird die Durchfahrt für Anwohner bis zur Vollsperrung durch die Ergänzung „Anlieger frei“ gewährleistet. |
Die Anordnung wird mit Aufstellen der Verkehrszeichen wirksam.