| 1. | Gemäß § 6 des Saarländischen Straßengesetzes (SStrG) vom 17.12.1964 (Amtsbl.64,117, 155) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15.10.1977 (Amtsbl.77,969) zuletzt geändert durch Art.24 des Gesetz Nr.1533 vom 08.10.03 (Amtsbl_03,2874) werden im Ortsteil Losheim Straßen und Wege für den öffentlichen Verkehr gewidmet. |
| 2. | Die folgend aufgeführte Verkehrsfläche wird nach § 3 Abs. 1 SStrG als Gemeindestraße gewidmet. Sie steht im Rahmen der jeweils geltenden Vorschriften uneingeschränkt dem Gebrauch durch jedermann für den öffentlichen Verkehr zur Verfügung. |
|
| - Im Scheifelter |
|
| Es handelt sich um die Flurstücke: |
|
| Losheim Flur 5: Teilfläche 90/281; 261/18, Teilfläche 256/2 |
|
| Der genaue Umfang der gewidmeten Flächen kann anhand von Lageplänen bei der Gemeindeverwaltung Losheim, Merziger Straße 3, 66679 Losheim am See eingesehen werden. |
| 3. | Begründung: |
|
| Nach der Erschließung eines Baugebietes im Ortsteil Losheim wird die genannte Straße dem öffentlichen Verkehr übergeben. Mit dieser Allgemeinverfügung erhält der Straßenkörper die Eigenschaft einer öffentlich gewidmeten Straße. Von dieser Verfügung sind nur die Flurstücke oder deren Teile betroffen, die von dem Straßenkörper einschließlich Gehwegen überlagert werden. Träger der Straßenbaulast ist die Gemeinde Losheim am See. |
| 4. | Die Widmungen werden am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung im Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Losheim am See wirksam. |
| 5. | Rechtsbehelfsbelehrung: |
|
| Gegen diese Allgemeinverfügung kann binnen eines Monats nach ihrer Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Losheim am See, Merziger Straße 3, 66679 Losheim am See Widerspruch erhoben werden. |