Auf Antrag ergeht hiermit aufgrund der §§ 44 und 45 Abs. 1 der Straßenverkehrsordnung (StVO) vom 06.03.2013 (BGBl. I S. 367) in der heute geltenden Fassung aus Anlass des
Kessler Oktoberfest
folgende verkehrsrechtliche Anordnung
für die Zeit von
Samstag, 11.10.2025, 15:00 Uhr
bis Sonntag, 12.10.2025, 24:00 Uhr:
Für die gemeindeeigene Straße „Zur Küs“ im Ortsteil Losheim wird ab der Einmündung „Saarbrücker Straße“ im obengenannten Zeitraum ein linkseitiges absolutes Halteverbot angeordnet.
Der Veranstalter stellt vor Ort Parkflächen bei angrenzenden Unternehmen zur Verfügung.
Die Anordnung wird mit Aufstellen der Verkehrszeichen wirksam.