Die Gemeindeverwaltung weist darauf hin, dass noch in diesem Jahr beabsichtigt ist, verstärkt Hunde darauf zu kontrollieren, dass die Hundemarke sichtbar am Halsband getragen wird. Diese Marke haben Sie bei der Anmeldung Ihres Hundes erhalten.
Gem. § 8 der Hundesteuersatzung der Gemeinde Losheim am See ist ein Hund innerhalb zwei Wochen nach der Anschaffung oder dem Zuzug bei der Gemeindeverwaltung anzumelden. Sofern Sie Ihren Hund noch nicht angemeldet haben, sollten Sie dies schnellstmöglich beim Steueramt der Gemeindeverwaltung nachholen.
Die An- und Abmeldung kann auch ganz bequem online über Bürgerdienste Saar erfolgen. Die Links finden Sie auf der Gemeindewebsite unter: www.losheim.de/rathaus-service/buergerbuero/dienstleistungen.