Alle Führerscheine, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, müssen in den nächsten Jahren in einen neuen, fälschungssicheren EU-Kartenführerschein eingetauscht werden. Ältere Kartenführerscheine ohne Datum des Ablaufs der Gültigkeit (Feld 4b auf der Vorderseite des Kartenführerscheins) müssen ersetzt werden.
Personen, die vor 1953 geboren sind, müssen ihren Führerschein bis zum 19.01.2033 umtauschen.
Bis wann müssen Sie den Führerschein umtauschen?
Wenn Sie einen Kartenführerschein besitzen, der vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurde, richtet sich die Umtauschfrist nach dem Ausstellungsjahr.
Das Ausstellungsjahr finden Sie auf der Vorderseite der Karte im Feld 4a.
| Ausstellungsjahr | Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss: |
| 1999 bis 2001 | 19.01.2026 |
| 2002 bis 2004 | 19.01.2027 |
| 2005 bis 2007 | 19.01.2028 |
| 2008 | 19.01.2029 |
| 2009 | 19.01.2030 |
| 2010 | 19.01.2031 |
| 2011 | 19.01.2032 |
| 2012 bis 18.01.2013 | 19.01.2033 |
Benötigt werden hierfür folgende Unterlagen:
• Ein aktuelles biometrisches Passfoto
• Der bisherige Führerschein
Bitte beachten Sie außerdem, dass die Fertigstellung bis zu 4 Wochen dauern kann.
Für weitere Rückfragen können Sie sich gerne unter den folgenden Telefonnummern 06872 609 -153 oder -156 mit uns in Verbindung setzen.