Am 26.09.2024 fand im Sitzungssaal, Rathaus Losheim unter Vorsitz des Ersten Beigeordneten Stefan Palm die 2. Sitzung des Gemeinderates in der Amtszeit 2024/2029 statt.
Der Vorsitzende stellte die Ordnungsmäßigkeit der Einberufung zur Sitzung, deren Bekanntmachung sowie Beschlussfähigkeit fest.
Vor Eintritt in die Tagesordnung wurde der Tagesordnungspunkt TOP 11 „Vorstellung der Machbarkeitsstudie zum Umbau der Kindertagesstätte im ehemaligen Krankenhaus und zukünftige Nutzungsmöglichkeiten“ nachträglich in die Tagesordnung aufgenommen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Ebenfalls wurde das Gemeinderatsmitglied Andreas Boßmann unter Verlesung des Verpflichtungstextes entsprechend den Vorgaben des §33 Abs. 2 KSVG i.V. mit Abs. 1 der Geschäftsordnung des Gemeinderates zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Ausübung des Amtes und zur Verschwiegenheit durch Handschlag verpflichtet.
Tagesordnung
Öffentlicher Teil
| TOP | Betreff |
| 1. | Begrüßung und Feststellung der Tagesordnung |
| 2. | Informationen des Bürgermeisters gemäß Geschäftsordnung |
| 3. | Bürgerfragestunde |
| 4. | Nutzung der dienstlichen E-Mail-Adressen der Gemeinde Losheim am See |
| 5. | Antrag der Fraktionen CDU, SPD und GALL gem. §41 (1) KSVG „Erstellung einer Richtlinie zur Gewährung einer Energiekostenzuwendung an Vereine“ |
| 6. | Vergabe von Aufträgen |
|
| 6.1 Beschlussfassung über die Vergabe des Prüfauftrages 2023 des Eigenbetriebs Touristik, Freizeit und Kultur |
|
| 6.2 Vergabe eines Auftrags zur Beschaffung eines Radladers für den Baubetriebshof Losheim |
|
| 6.3 Sanierung der Dr.-Röder-Mehrzweck- und Schulturnhalle im OT Losheim |
|
| hier: Vergabe von Aufträgen, 2.BA |
|
| 6.4 Ersatzneubau des Bürgerhauses in Losheim am See, OT Rimlingen |
|
| hier: Vergabe von Aufträgen zur Ausführung von Estrich- und Fensterbauarbeiten |
|
| 6.5 Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung für die Gemeinde Losheim am See |
|
| hier: Vergabe eines Auftrags zur Durchführung der Planungsleistungen |
|
| 6.6 Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) |
|
| Beseitigung von Wanderbarrieren am Losheimer Bach und am Hölzbach |
|
| 6.7 Neubau des oberen Schulgebäudes an der Grundschule Wahlen |
|
| hier: Vergabe eines Auftrags für Beratungs- und Koordinationsleistungen |
| 7. | Erlass einer Ergänzungssatzung im Ortsteil Rimlingen |
|
| hier: Abwägung der eingegangenen Anregungen und Bedenken sowie Satzungsbeschluss |
| 8. | Anschaffung eines Löschfahrzeuges (LF 20) für den LBZ Losheim |
| 9. | Zuschussantrag der Losheimer Arbeitsmarktinitiative e. V. für die Jahre 2025 - 2026 |
| 10. | Instandhaltung der Bahnstrecke zwischen Merzig Hbf und Niederlosheim/Dellborner Mühle |
| Nichtöffentlicher Teil | |
| TOP | Betreff |
| 11. | (Nachtrag) Vorstellung der Machbarkeitsstudie zum Umbau der Kindertagesstätte im ehemaligen Krankenhaus und zukünftige Nutzungsmöglichkeiten |
| 12. | Personalangelegenheiten |
Protokoll
Öffentlicher Teil
Zu 1. Begrüßung und Feststellung der Tagesordnung
Die Sitzung stand unter dem Vorsitz des Ersten Beigeordneten Stefan Palm, der Bürgermeister Helmut Harth vertrat.
Der Vorsitzende Stefan Palm stellte die Ordnungsmäßigkeit der Einberufung zur Sitzung, deren Bekanntmachung sowie Beschlussfähigkeit fest.
Zu 2. Informationen des Bürgermeisters gemäß Geschäftsordnung
Es lagen keine Informationen vor.
Zu 3. Bürgerfragestunde
Zu Beginn der Sitzung lag eine Bürgeranfrage von Manfred Kögel vor. Manfred Kögel erläuterte in der Sitzung seine Anfrage. Es ging Herrn Kögel um den Erhalt der Bereitschaftspraxis in Losheim. Bürgermeister Helmut Harth hätte ihm zugesagt sich um den Erhalt zu kümmern. Herr Kögel warte aber noch immer auf eine Rückmeldung der Verwaltung, auch sei ihm kein aktueller Stand in dieser Sache bekannt. Schließlich hätten auch andere Kommunen, wie zum Beispiel die Stadt Neunkirchen, die Schließung der Bereitschaftspraxis verhindert. Er wies darauf hin, dass es nach dem aktuellen Stand der Dinge ab dem 01.01.2025 keine Notfallversorgung mehr im Hochwald geben würde. Zudem merkte er an, dass ein Widerspruch von Seiten der Verwaltung hätte erfolgen müssen.
Der Vorsitzende Stefan Palm gab an, dass der Verwaltung zu diesem Thema keine Informationen vorlagen und er erst nach einem persönlichen Gespräch am Nachmittag von Bürgermeister Helmut Harth über den Sachverhalt informiert worden wäre. Bürgermeister Harth gab in diesem Gespräch an, dass es im Nachgang nochmals ein Gespräch mit dem Vorsitzenden der Kassenärztlichen Vereinigung gegeben habe. Nach diesem Gespräch hätte es laut Bürgermeister Harth keine Grundlage für weitere Verhandlungen gegeben, für ihn sei die Sache abgeschlossen gewesen. Die Verwaltung merkte an, dass in dieser Angelegenheit kein Widerspruch möglich sei, da es sich bei der Schließung nicht um einen Verwaltungsakt bzw. einen Bescheid handle.
Ratsmitglied Stefan Scheid (SPD) zeigte sich überrascht, da es zu diesem Thema einen Ratsbeschluss gegeben habe, der den Bürgermeister auffordere ein Gespräch mit den Ärzten in Losheim zu suchen. Denn schließlich gehe es hierbei um die Gesundheit der Bevölkerung.
Auch Ratsmitglied Christian Mertes (CDU) stellt nochmals klar, dass gerade bei solch einem sensiblen Thema die gefassten Beschlüsse umgesetzt werden müssten. Es sei sehr bedenklich dies einfach so aufzugeben.
Der Vorsitzende Stefan Palm kündigte an, sich im Nachgang an die Sitzung um diese Angelegenheit zu kümmern. Er wolle nochmals Druck auf die handelnden Personen ausüben. Zudem werde er bei dem entsprechenden Ministerium und der Landesregierung um Unterstützung bitten. Ebenfalls möchte er zeitnah alle Ärzte zu einem Gespräch einladen.
Zu 4. Nutzung der dienstlichen E-Mail-Adressen der Gemeinde Losheim am See
zur Kenntnis genommen
2024/977
Um die rechtlichen Vorgaben des Informationssicherheitsgesetz Saarland (IT-SiG SL) und der Datenschutzvorgaben gem. Art. 4 Nr. 7, Art.32 Abs. 1 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) einzuhalten, ist die Amtsleitung unter anderem verpflichtet, die Datensicherheit und Vertraulichkeit personenbezogener Daten zu gewährleisten. Dies wird durch entsprechende technische und organisatorische Maßnahmen erreicht.
Diese Vorgaben wurden am Beispiel der E-Mail-Kommunikation wie folgt umgesetzt:
Vertraulichkeit
Diese wird im ersten Schritt durch einheitliche dienstliche E-Mail Adressen aus einem geschlossenen Adressenbereich (Domain @losheim.de) umgesetzt. Dies ermöglicht die standardmäßige Verschlüsselung für interne Kommunikation (von @Losheim.de zu @Losheim.de). Der gesamte Vorgang wird intern verschlüsselt und verarbeitet um ein Höchstmaß an Vertraulichkeit zu gewährleisten.
Integrität
Durch die für die Vertraulichkeit eingesetzten Prozesse, gelangen zu keiner Zeit Daten an externe Stellen. Somit ist Unveränderlichkeit der versendeten Daten stets gegeben.
Die Authentizität der Benutzer wird durch unterschiedliche Prozesse geprüft sowie in der Außendarstellung durch den Einsatz von verwalteten E-Mail Signaturen unterstützt.
Verfügbarkeit
Alle IT-Systeme der Gemeinde Losheim am See werden redundant betrieben und ortsunabhängig gesichert, um die Ausfallsicherheit zu gewährleiten. Somit wird die Verfügbarkeit der Dienste und digitalen Daten sichergestellt.
Die IT-Abteilung ist in der Sitzung anwesend um weitere Fragen zu beantworten.
Diskussionsverlauf:
Der Gemeinderat wurde informiert.
Zu 5. Antrag der Fraktionen CDU, SPD und GALL gem. §41 (1) KSVG „Erstellung einer Richtlinie zur Gewährung einer Energiekostenzuwendung an Vereine“
ungeändert beschlossen
2024/945-01
Der Antrag der CDU-, SPD-, und GALL-Fraktion ist als Anlage beigefügt. Ebenso ist die Stellungnahme der Verwaltung angefügt.
Der Antrag wurde bereits in der Hauptausschusssitzung vom 04. Juni 2024 und vom 05. September 2024 behandelt.
Es wird verwaltungsseitig darauf hingewiesen, dass alle Vereine von dieser Förderung profitieren können. Die Auflistung in der Anlage dient lediglich einer Kostenschätzung.
Die Förderung ist an lediglich zwei Voraussetzungen geknüpft:
1. Der Verein muss ein eigenes Clubheim betreiben
2. Der Verein muss eigene Verträge abgeschlossen haben.
Diskussionsverlauf:
Das Gemeinderatsmitglied Rainer Palz (CDU) verlies aufgrund des § 27 (II) Alt. 2 KSVG zur Beratung und Beschlussfassung den Raum, da er 1. Vorsitzender des SV Wahlen-Niederlosheim ist.
Ratsmitglied Christian Mertes unterstützte den gemeinsamen Antrag von SPD, CDU und GALL und gab an, dass es gerade in schwierigen Zeiten wichtig sei Vereine zu unterstützen.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt einen Energiekostenzuschuss (Strom- und Heizkosten) für alle Vereine mit eigenen Verträgen in Höhe von 10% der eingereichten Rechnungen, rückwirkend für das Jahr 2023 und die Folgejahre.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Zu 6. Vergabe von Aufträgen
Zu 6.1. Beschlussfassung über die Vergabe des Prüfauftrages 2023 des Eigenbetriebs Touristik, Freizeit und Kultur
ungeändert beschlossen
2023/656-01
Die Eigenbetriebsverordnung (EigVO) in der Neufassung vom 22. Dezember 1999 schreibt in § 4 Abs. 2 Nr. 1 die Bestellung des Prüfers oder der Prüfstelle für den Jahresabschluss im Rahmen der Prüfung der für die Eigenbetriebe geltenden besonderen Vorschriften, hier für den Eigenbetrieb Touristik, Freizeit und Kultur, durch den Gemeinderat vor.
Die Beschlussfassung für die Vergabe des Prüfauftrages 2023 für den Eigenbetrieb Touristik, Freizeit und Kultur steht noch an.
Der Werksausschuss Eigenbetrieb Touristik, Freizeit und Kultur hat bereits in seiner Sitzung am 21.11.2023 empfehlend für den Gemeinderat beschlossen, den Prüfauftrag für den Jahresabschluss 2023 an die Dornbach GmbH zum Angebotspreis in Höhe von 8.600 € zzgl. Mwst. zu vergeben (siehe Vorlage 2023/656).
Kein Text für Wortprotokoll
Beschluss:
Nach Empfehlung des Werksausschusses Eigenbetrieb Touristik, Freizeit und Kultur beschließt der Gemeinderat die Vergabe des Prüfauftrages für den Jahresabschluss 2023 an die Dornbach GmbH zum Angebotspreis in Höhe von 8.600 € zzgl. Mwst.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Zu 6.2. Vergabe eines Auftrags zur Beschaffung eines Radladers für den Baubetriebshof Losheim
ungeändert beschlossen
2024/948
In 2012 wurde über den EBT ein Radlader angeschafft, der überwiegend vom Bauhof genutzt wurde. Mittlerweile ist der Bedarf für dieses Fahrzeug beim Stauseetrupp so sehr angestiegen (Winterdienst, Pflege Seeumfeld, Veranstaltungen…), dass es sinnvoll erscheint, diese Maschine ausschließlich dort einzusetzen und für den Baubetriebshof sowie das Grünflächenamt eine Neuanschaffung zu tätigen.
Bei dem jetzigen Modell handelt es sich um einen Terex TL 80, der von allen eingewiesenen Bedienern beherrscht wird und trotz seines Alters von 12 Jahren voll funktionsfähig und einsatzbereit ist. Deshalb haben wir uns als Ersatzmaschine für den baugleichen Nachfolger, einen YANMAR V 80 - 5, entschieden, der bis auf einige Neuerungen die gleiche Funktionsweise aufweist.
Für die o.g. Maschine wurden durch den Baubetriebshof drei Angebote eingeholt. Der günstigste Anbieter war die Firma Mann + Magar, Merzig zu einem Angebotspreis von brutto 75.686,38 €.
Seitens des Baubetriebshofs wird vorgeschlagen, den Auftrag an die Fa. Mann + Magar GmbH zum Angebotspreis von brutto 75686,38 Euro zu vergeben.
Kein Text für Wortprotokoll
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die Vergabe des Auftrages zur Beschaffung eines Radladers an die Firma Mann und Magar GmbH in 66663 Merzig, zum Angebotspreis von 75.686,38 € brutto.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Zu 6.3. Sanierung der Dr.-Röder-Mehrzweck- und Schulturnhalle im OT Losheim
hier: Vergabe von Aufträgen, 2.BA
ungeändert beschlossen
2024/972
Die Sanierung des Foyers in der Dr.-Röder-Halle (I. BA) wurde inzwischen abgeschlossen. Für Umsetzung des 2. BA wurden durch das Architekturbüro KomCon, St. Ingbert, für folgende Gewerke Ausschreibungen vorgenommen bzw. öffentliche Ausschreibungen durchgeführt:
- Dacharbeiten
- Fassadenarbeiten
- Gerüstbauarbeiten
- Metallbauarbeiten (Fenster u. Türen)
- Fliesenarbeiten
Hinweis: Bei der öffentlichen Ausschreibung der Metallbauarbeiten wurde kein Angebot eingereicht. Für dieses Gewerk muss nun ein neues Vergabeverfahren durchgeführt werden.
Nach formaler, rechnerischer, technischer und wirtschaftlicher Prüfung der eingereichten Angebote durch das Architekturbüro KomCon, St. Ingbert, wird eine Vergabe der Aufträge für das Bauvorhaben zur Sanierung der Dr. Röder-Halle, 2. BA, wie folgt vorgeschlagen:
| 1. | Dacharbeiten | |
|
| Fa. Ferber, Losheim am See | Auftragssumme: 984.008,55 € |
| 2. | Fassadenarbeiten | Prüfung noch nicht abgeschlossen! |
| 3. | Gerüstbauarbeiten | |
|
| Fa. Dieter Hennen, Trier | Auftragssumme: 49.477,94 € |
| 4. | Metallbauarbeiten | Kein Angebot abgegeben! |
| 5. | Fliesenarbeiten | |
|
| Fa. Fliesen Backes | Auftragssumme: 11.261,68 € |
Der Fachbereich 3 -Bauen- schließt sich der Empfehlung des Architekturbüros an.
Seitens der Verwaltung werden zurzeit alle Förderanträge der energetischen Maßnahmen für die MZH-Losheim, MZH-Niederlosheim, MZH-Wahlen zur Bezuschussung und zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn eingereicht. Eine Auftragsvergabe kann erst mit der Zustimmung zum vorzeitigen Baubeginn erfolgen, frühestens in der Gemeinderatssitzung am 26.09.2024.
Mit Schreiben vom 20.08.2024 wurde seitens des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie mitgeteilt, dass jetzt seitens der Kommunen Förderanträge zum neuen Förderprogramm ‚ZEP-Kommunal Sanierung‘ gestellt werden können.
Da sich die Förderrichtlinie ZEP-Kommunal Sanierung noch im Entwurf befindet, wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass mit der Genehmigung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn keine haushaltsrechtliche Verpflichtungen verbunden ist und daraus keine zukünftige Förderung des Vorhabens abgeleitet werden kann. Die Ausführung des Vorhabens erfolgt damit auf eigenes finanzielles Risiko.
Diskussionsverlauf:
Der Fraktionsvorsitzende der SPD-Fraktion Björn Kondak fragte nach, ob es bereits ein Ergebnis der Fassadenarbeiten gäbe. Verwaltungsseitig wurde mitgeteilt, dass sich die Ausschreibung noch in Prüfung befände.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die Vergabe der Aufträge für die Sanierung der Dr.-Röder-Mehrzweck- und Schulturnhalle im OT Losheim wie folgt:
| 1. | Dacharbeiten |
|
| Fa. Ferber, Losheim am See Auftragssumme: 984.008,55 € |
|
| Abstimmungsergebnis: einstimmig |
| 2. | Fassadenarbeiten |
|
| Prüfung noch nicht abgeschlossen! |
| 3. | Gerüstbauarbeiten |
|
| Fa. Dieter Hennen, Trier Auftragssumme: 49.477,94 € |
|
| Abstimmungsergebnis: einstimmig |
| 4. | Metallbauarbeiten |
|
| Keine Angebotsabgabe! Wird erneut ausgeschrieben! |
| 5. | Fliesenarbeiten |
|
| Fa. Fliesen Backes Auftragssumme: 11.261,68 € |
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Zu 6.4. Ersatzneubau des Bürgerhauses in Losheim am See, OT Rimlingen
hier: Vergabe von Aufträgen zur Ausführung von Estrich- und Fensterbauarbeiten
ungeändert beschlossen
2024/926
Die Rückbauarbeiten sind abgeschlossen und zwischenzeitlich wurde mit den Rohbauarbeiten begonnen.
Durch das Architekturbüro Armin Benning wurde zur Ausführung von Estricharbeiten und Metallbauarbeiten eine beschränkte Ausschreibung auf Grundlage des Vergabeerlasses des Saarlandes, zuletzt geändert am 31.10.2023, vorgenommen und jeweils 6 Firmen je Gewerk zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Zum Submissionstermin der beschränkten Ausschreibung für die Estricharbeiten am 25.06.2024 wurden 4 Angebote eingereicht. Das Submissionsergebnis ist in der Anlage beigefügt.
Günstigste Bieterin ist die Firma:
Fa. Estrichtec GmbH, 66809 Nalbach, zum Angebotspreis von 45.993,45 €/netto.
Zum Submissionstermin der beschränkten Ausschreibung für die Fenster- und Türbauarbeiten am 03.07.2024 wurden 3 Angebote eingereicht. Das Submissionsergebnis ist in der Anlage beigefügt.
Günstigste Bieterin ist die Firma:
Fa. Kees Metallbau GmbH, 54533 Oberscheidweiler zum Angebotspreis von 169.469,67 €/netto.
Nach formeller, rechnerischer und wirtschaftlicher Prüfung der Angebote durch das beauftragte Architekturbüro Armin Benning, wird die Vergabe der Aufträge zur Ausführung von Estrich- und Fensterbauarbeiten zur Erstellung des Ersatzneubaus des Bürgerhauses Rimlingen an die jeweils günstigste Bieterin empfohlen.
Dieser Empfehlung schließt sich der Fachbereich 3 - Bauen an.
Kein Text für Wortprotokoll
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die Vergabe von Aufträgen zur Erstellung des Ersatzneubaus des Bürgerhauses im OT Rimlingen wie folgt:
| 1. | Estricharbeiten |
|
| Firma Estrichtec GmbH 45.993,45 €/netto |
|
| Abstimmungsergebnis: einstimmig |
| 2. | Fenster- und Türbauarbeiten |
|
| Firma Kees Metallbau GmbH 169.469,67 €/netto |
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Zu 6.5. Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung für die Gemeinde Losheim am See
hier: Vergabe eines Auftrags zur Durchführung der Planungsleistungen
ungeändert beschlossen
2024/965
Mit Inkrafttreten des „Gesetzes für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze“ (WPG) zum 20.12.23 sind alle Kommunen gefordert, durch die Aufstellung eines kommunalen Wärmeplans nach Möglichkeiten zur möglichst klimafreundlichen Wärmeversorgung zu suchen. Die Gemeinde Losheim am See muss bis spätestens zum 30. Juni 2028 Wärmepläne erstellen.
Betrachtet werden die Versorgung mit Raumwärme, Warmwasser und Prozesswärme. Durch Energieeinsparung, den Einsatz effizienter Technik zur Wärmeproduktion - in der Regel Wärmepumpen - die Umstellung auf erneuerbare Energien und die Nutzung von Abwärme soll die Wärmeversorgung bis spätestens zum Jahr 2045 treibhausneutral werden. Gleichzeitig soll die kommunale Wärmeplanung zu einer kosteneffizienten, nachhaltigen, sparsamen, bezahlbaren und resilienten Wärmeversorgung beitragen.
Die Wärmeplanung zeigt Bürgern und Unternehmen auch auf, in welche Richtung sich die lokale Wärmeversorgung voraussichtlich entwickeln wird und schafft damit Planungs- und Investitionssicherheit.
Noch vor Inkrafttreten des Gesetzes wurde durch die Verwaltung im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz ein Antrag auf Förderung der Planungsleistungen gestellt. Dieser Antrag wurde im Mai 2024 positiv beschieden und sichert dadurch der Gemeinde Losheim am See eine 90% Anteilsfinanzierung durch die Bundesbehörde.
Die Planungsleistungen wurden öffentlich ausgeschrieben und insgesamt sechs geeignete Planungsbüros signalisierten daraufhin ihr Interesse zur Erstellung des Wärmeplans. Zur Angebotsöffnung am 28.08.2024 lagen insgesamt drei Angebote vor. Alle drei Anbieter erfüllen die gestellten Eignungskriterien, sodass das Honorar letztlich den Ausschlag gab.
Seitens des Fachbereiches Umwelt und Gemeindeentwicklung wird vorgeschlagen, den Auftrag an das Planungsbüro Mobilitätswerk GmbH zum Angebotspreis von 74.613,00 € brutto zu vergeben.
Kein Text für Wortprotokoll
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die Vergabe der Planungsleistungen gemäß des vorliegenden Angebotes an das Planungsbüro Mobilitätswerk GmbH zur Angebotssumme von 74.613,00 €.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Zu 6.6. Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL)
Beseitigung von Wanderbarrieren am Losheimer Bach und am Hölzbach
ungeändert beschlossen
2024/966
Die europäische Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) verpflichtet die Länder und Gemeinden dazu, den ökologischen Zustand der Gewässer zu verbessern. Für Verbesserungen an Gewässern 3. Ordnung sind in Deutschland die Gemeinden zuständig. Nach deutlichen Fortschritten bei der Verbesserung der Wasserqualität steht derzeit die Verbesserung der Gewässerstruktur im Vordergrund. Besonders negativ wirken sich Wanderbarrieren aus, da sie den genetischen Austausch und Laichwanderungen erschweren und für manche Bachlebewesen unmöglich machen.
In der Sitzung des Natur-, Umwelt- und Bauausschusses vom 3.12.2020 wurde das Ingenieurbüro Naumann & Saar, 66571 Eppelborn, mit der Genehmigungs- und Ausführungsplanung sowie der Vergabevorbereitung und Überwachung der Baumaßnahme für die folgenden Maßnahmen beauftragt.
| a. | Losheimer Bach, Wiederherstellung der ökologischen Durchgängigkeit am Bachdurchlass Wolfsbornstraße durch den Bau einer rauen Sohlrampe. |
| b. | Hölzbach, Wiederherstellung der ökologischen Durchgängigkeit am Wiesenwehr Nr. 6 durch den Bau einer rauen Sohlrampe. |
Die Genehmigungsbescheide des Landesamtes für Umwelt- und Arbeitsschutz liegen inzwischen vor.
Verwaltungsseitig wurden im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb von 5 fachlich geeigneten Firmen Angebote zur Durchführung der Maßnahme eingeholt.
Die Fa. Jens Backes, 66538 Neunkirchen, hat mit einer geprüften Gesamt-Angebotssumme von brutto 95.424,84€ das wirtschaftlichste Angebot abgegeben.
Ein entsprechender Zuwendungsantrag an das MUKMAV wurde gestellt. Die Maßnahme wird mit einer Zuwendung i.H.v. 90% gefördert, sodass sich der Gemeindeanteil auf 9.542,48 € belaufen wird.
Die Maßnahme soll am 7. Oktober beginnen und in diesem Jahr abgeschlossen werden. Ein Antrag zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn wurde gestellt. Die Bewilligung steht noch aus.
Deshalb wird verwaltungsseitig vorgeschlagen, der Fa. Jens Backes unter Vorbehalt der Erteilung des vorzeitigen Maßnahmenbeginns durch das MUKMAV den Auftrag zu erteilen.
Kein Text für Wortprotokoll
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die Auftragsvergabe zur Beseitigung von Wanderbarrieren am Losheimer Bach und am Hölzbach an Jens Backes, 66538 Neunkirchen, in Höhe von brutto 95.424,84€ unter Vorbehalt der Erteilung des vorzeitigen Maßnahmenbeginns durch das MUKMAV.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Zu 6.7. Neubau des oberen Schulgebäudes an der Grundschule Wahlen
hier: Vergabe eines Auftrags für Beratungs- und Koordinationsleistungen
abgelehnt
2024/927
Zur Förderung durch das Schulbauprogramm BAUSTEIN des Landes ist der Neubau des oberen Schulgebäudes an der Grundschule Wahlen mit einer Investitionssumme in Höhe von 2.600.00 € mindestens im Standard KFW 40 zu erstellen.
Zusätzlich ist die Förderung der im Standard der DGNB- (Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen) Nachhaltigkeitszertifizierung möglich.
Hierdurch entstehen folgende Fördermöglichkeiten:
Stufe 1, KFW 40, Förderfähigen Kosten 1.203.000 €, 5 % Fördersatz, Förderhöhe 60.150 €
Stufe 2, DGNB, Förderfähigen Kosten 1.604.000 €, 10% Fördersatz, Förderhöhe 160.400 €
Zum Erreichen des Zertifizierungszieles in Stufe 2 sind u.a. umfangreiche Analysen, Planungsaufgaben sowie Dokumentationsaufgaben zu übernehmen. Beispielhaft ist hier die Nachweisführung der Lebenszykluskostenberechnung, Zuarbeit bei der Erstellung der Ausschreibungen, die Kontrolle der verbauten Materialien, die Bilanzierung der Ökobilanz des Gebäudes, die Analyse der Gefahren durch Naturgewalten und der Qualitätsprüfbericht zur Inbetriebnahme zu nennen.
Die Zertifizierung entsprechend der Stufe 2 gemäß KfW Förderprogramm 499 und der DGNB -Zertifizierung für nachhaltige Gebäude wäre ein enormer Imagegewinn und ein erstmalig erreichter Standard in Bezug auf die nachhaltige Planung und den Bau von Gebäuden in der Gemeinde Losheim am See.
Die durch das Ingenieurbüro zu erbringenden Leistungen sind, aufgrund nicht vorhandener Zertifizierungen, nicht von der Verwaltung zu erbringen.
Da nur wenige Büros die Befähigung zur Baubegleitung zur Erstellung des Zertifikates besitzen wurde auf Empfehlung des im Projekt beteiligten Energiefachberaters ein Angebot bei der Planungsgesellschaft Jörg Kühn mbH angefragt.
Das Angebot der Planungsgesellschaft Jörg Kuhn, Eppelborn, schließt mit Bruttokosten in Höhe von 83.013,81 €.
Nach formeller, rechnerischer und wirtschaftlicher Prüfung, des Angebotes durch den Fachbereich 3-Bauen- als auch für den Imagegewinn der Gemeinde Losheim wird die Vergabe des Auftrages an die Planungsgesellschaft Jörg Kuhn, Eppelborn, empfohlen.
Kein Text für Wortprotokoll
Beschluss:
Der Gemeinderat lehnt die Vergabe eines Auftrages für den Neubau des oberen Schulgebäudes an der Grundschule Wahlen über Beratungs- und Koordinationsleistungen im Rahmen einer DGNB-Nachhaltigkeitszertifizierung an die Planungsgesellschaft Jörg Kuhn mbH, Eppelborn, ab.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Zu 7. Erlass einer Ergänzungssatzung im Ortsteil Rimlingen
hier: Abwägung der eingegangenen Anregungen und Bedenken sowie Satzungsbeschluss
ungeändert beschlossen
2024/967
Die Gemeinde Losheim am See beabsichtigt im Ortsteil Rimlingen in der Gewann „Oben im Dell“ durch den Erlass einer Ergänzungssatzung Wohnbauflächen zu schaffen.
Der Gemeinderat hatte in seiner Sitzung am 07.04.2022 den Aufstellungsbeschluss gefasst und Ausarbeitung der Planunterlagen sowie die Verfahrensdurchführung an das Büro ARGUSCONCEPT vergeben.
Der ausgearbeitete Planentwurf wurde vom Gemeinderat in der Sitzung am 14.03.2024 beschlossen. Die Offenlegung und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange erfolgte im Zeitraum vom 10.04.2024 bis zum 13.05.2024. Im gleichen Zeitraum wurden die Träger öffentlicher Belange beteiligt.
Gegenüber der anfänglichen Planung von 2022 hatten sich Änderungen ergeben. Durch den Erwerb einer angrenzenden Fläche kann die Zuwegung verbreitert werden und es ist möglich, den erforderlichen Ausgleich für den Eingriff in Natur und Landschaft im Plangebiet zu erbringen.
Die Ergänzungssatzung schafft die Voraussetzung zur Schaffung von drei Baustellen mit insgesamt ca. 1900m² Wohnbaufläche. Zulässig sind drei Einzelhäuser mit maximal zwei Vollgeschossen mit einer Traufhöhe bis zu 6,5m. Vorgaben zur Dachform werden keine gemacht. Die Nutzung von mindestens 30% der Dachfläche für Solaranlagen zur Warmwasser oder Stromerzeugung ist vorgeschrieben. Die Erschließung erfolgt über die Straße Gangolfswald. Die Abwasserentsorgung ist im Trennsystem vorgesehen. Im rückwärtigen Bereich des Gebietes verbleibt parallel zum Bach eine ca. drei Meter breite Wegeparzelle zur Erschließung rückwärtiger Grünlandflächen.
Im Zuge der Offenlegung und Trägerbeteiligung gingen nur wenige Stellungnahmen ein. Insbesondere von der Landesplanung wurde darauf verwiesen, dass es im Ortsteil Rimlingen bereits einen Überhang an Baulücken einschließlich der Reserveflächen auf der Ebene des FNP gibt. Das ist zwar grundsätzlich korrekt, im vorliegenden Fall konnte der Einwand ausgeräumt werden, da es sich bei der ausgewiesenen Fläche um ein Teil der im Flächennutzungsplan dargestellten Reserveflächen für die Wohnbebauung handelt und die Flächen als gemeindliche Baustellen relativ schnell einer Wohnbebauung zugeführt werden können. Alle eingegangenen Anregungen und Bedenken mit den jeweiligen Abwägungsvorlägen sind beigefügt.
Dem Ortsrat Rimlingen liegen die Abwägungsvorschläge und der Entwurf der Ergänzungssatzung zur Beratung vor. Es wird davon ausgegangen, dass bis zur Beratung im Gemeinderat ein Ortsratsvotum vorliegt.
Es steht an, über die Abwägung der eingegangenen Anregungen und Bedenken zu entscheiden und den Satzungsbeschluss zu fassen.
Der Abwägungsvorschlag sowie der Bebauungsplan mit Plan und Begründung sind als Anlage beigefügt.
Diskussionsverlauf:
Die Verwaltung informierte die Gemeinderatsmitglieder, dass der OR Rimlingen einstimmig zugestimmt habe.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die Abwägung der eingegangenen Anregungen und Bedenken und fasst den Satzungsbeschluss für die Ergänzungssatzung „Oben im Dell“ nach Vorlage.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Zu 8. Anschaffung eines Löschfahrzeuges (LF 20) für den LBZ Losheim
ungeändert beschlossen
2024/936
Entsprechend der Verwaltungsvorschrift zur Erstellung einer Bedarfs- und Entwicklungsplanung für den Brandschutz und die Technische Hilfe sowie zur Regelausstattung der Feuerwehren mit Fahrzeugen (Planungs- und AusstattungsVV) und dem daraus resultierenden Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Losheim am See vom 12.11.2009, Fortschreibung vom 01.11.2017 (Erstelldatum), war/ist in der Finanzplanung für das Haushaltsjahr 2023 die Ersatzbeschaffung eines Löschgruppenfahrzeuges LF 20 für den Löschbezirk Losheim als Ersatz für das Tanklöschfahrzeug TLF 24/50 und den Rüstwagen RW 1 aufgenommen worden.
Folgende Angebote sind beim Landkreis eingegangen:
Fahrgestell LOS 1 (Brutto):
- MAN: EUR 173.442,50 (kein weiterer Anbieter)
Aufbau LOS 2 (Brutto):
- Rosenbauer: EUR 314.175,47 *
- WISS: EUR 349.000,00
- Ziegler: EUR 356.000,00
- Magirus: EUR 363.000,00
- Lentner: EUR 363.700,00
Gerätschaften/Beladung LOS 3 (Brutto):
beim LOS 3 erfolgt entsprechend des LV eine positionsweise Vergabe an den jeweils günstigsten Bieter (gerundet)
- Ziegler: EUR 7.900,00
- Schmitt: EUR 21.400,00
- W & M: EUR 13.100,00
- Magirus: EUR 13.800,00
GESAMT: EUR 56.200,00
* gemäß beigefügter Auswertung ergab sich bei der Firma Rosenbauer das wirtschaftlichste Angebot (günstigster Preis bereits ohne Berücksichtigung von Technikpunkten)
Die Ausschreibung bzw. die Angebote wurden bereits vom Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Merzig-Wadern geprüft und die Freigabe zur Bestellung wurde erteilt.
Somit ergibt sich folgendes Ergebnis bzgl. der Beschaffung (jeweils aufgerundet):
| LOS 1: MAN: | EUR 174.000,00 |
| LOS 2: Rosenbauer | EUR 315.000,00 |
| LOS 3: Schmitt, W&M, Ziegler | EUR 56.200,00 |
EUR 545.200,00
Die ursprünglich eingestellten Mittel in Höhe von 450.000,00 € (jeweils TEUR 225 in den Jahren 2023 und 2024) reichen somit bei weitem nicht aus.
Erste Zahlungen bzgl. LOS 3 wohl noch in 2024 (ggf. auch noch LOS 1), Rest verteilt wohl auf 2025 und final 2026.
Es werden somit weitere 95.000 Euro zur Beschaffung des neuen Löschgruppenfahrzeuges benötigt.
Gemäß der ersten Ausschreibung, die bereits zurückgezogen wurde, hätten die Gesamtkosten ca. 590.000 Euro betragen, also 140.000 Euro mehr, als bei der ursprünglichen Planung angegeben waren.
Die Wehrführung weißt in diesem Zusammenhang auch nochmals darauf hin, dass mit diesem Fahrzeug 2 Fahrzeuge des Löschbezirkes Losheim ersetzt werden.
Kein Text für Wortprotokoll
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die Beschaffung des Löschfahrzeuges (LF 20) bei den jeweiligen Fachfirmen in Auftrag zu geben. Da die Annahmefristen bereits ausgelaufen sind, hat der Landkreis die Fristen zur Bestellung bis 09.08.2024 verlängern können.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Zu 9. Zuschussantrag der Losheimer Arbeitsmarktinitiative e. V. für die Jahre 2025 - 2026
ungeändert beschlossen
2024/947
Seitens der Gemeinde Losheim am See wird der Losheimer Arbeitsmarktinitiative e. V. ein jährlicher Zuschuss gezahlt. Mit Schreiben vom 05.06.2024 beantragt die LAI e.V. den Zuschuss in Höhe von 27.200,00 € zur Weiterführung arbeitsmarktpolitischer Projekte und Maßnahmen in der Gemeinde Losheim am See jeweils für die Jahre 2025 und 2026.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die Gewährung eines Zuschusses in Höhe von je 27.200€ für die Jahre 2025 und 2026.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Zu 10. Instandhaltung der Bahnstrecke zwischen Merzig Hbf und Niederlosheim/Dellborner Mühle
ungeändert beschlossen
2024/964
Die Beratungen über die Bahnstrecken sind bereits seit längerem Bestandteil in verschiedenen Sitzungen. Um zielführend einen besseren Überblick über die letzten Jahre zu erhalten, wird im Folgenden eine grobe Zusammenfassung angeführt.
• Januar 2020
Beauftragung des Ingenieur Büros Müller aus Karlsruhe zu Sanierungskosten der Bahnstrecke
Ergebnis: rund 16,2 Mio. € (Baupreisindex ≈ 30 % Steigung = 21,06 Mio. €)
b. 30. November 2021
Sitzung im Rathaus Losheim bezüglich der Zukunft der Museumseisenbahn Losheim. Anwesend waren Vertreter der Fraktionen, des Museumseisenbahnclubs Losheim, der Verwaltung und Herr und Frau Pitzius (Vorsitzender und Pressesprecher) Plattform Mobilität SaarLorLux e.V. Besprochen wurde die Problematik der Aufrechterhaltung der Strecke, auch vor dem Hintergrund, dass zu diesem Zeitpunkt die Machbarkeitsstudie zur Reaktivierung einiger Bahnstrecken (darunter auch die Bahnstrecke Merzig-Losheim) im Jahr 2022 durchgeführt werden sollte und das Ergebnis dann Anfang 2023 vorliegen sollte.
Beschlossen wurde die Vergabe eines Auftrages zur Grobkostenschätzung betreffend der Wiederinbetriebnahme des Streckenabschnitts Großer Wald bis Bahnhof Bachem.
Ergebnis: rund 1,7 Mio. € (plus Baupreissteigerung)
c. 21. September 2022
Sperrung des bis dahin noch zu befahrenden Streckenabschnittes Großer Wald-Dellborner Mühle wegen sicherheitsrelevanter Oberbaumängel
d. 01. März 2023
Entsprechend dem Antrag der Gemeinderatsfraktionen von CDU, SPD und GALL vom 27. Januar 2023 wurde eine gemeinsame Streckenbesichtigung mit folgenden Teilnehmern durchgeführt:
| - | Landeseisenbahnaufsicht (Hubert Dezes, Natalie Dezes, Serval Yurtsever) |
| - | Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz (Baudirektor Jürgen Holz, Niklas Post) |
| - | Eisenbahnbetriebsleitung (Leiter Manuel Zimmer, Dennis Quint) |
| - | Landesdenkmalamt (Dr. Rupert Schreiber) |
| - | SPD-Fraktion (Büroleiter der saarl. Wirtschaftsministerin Sebastian Schmitt, Landtagsabgeordnete Martina Holzner, Gemeinderatsmitglied Helmut Ollinger) |
| - | CDU-Fraktion (Landtagsmitglied Stefan Thielen, Landtagsabgeordneter Frank Wagner, Gemeinderatsmitglied und 1. Beigeordneter Stefan Palm, Gemeinderatsmitglied und 3. Beigeordneter Christoph Neisius) |
| - | GALL (Gemeinderatsmitglied Joachim Selzer) |
| - | MECL (1. Vorsitzender Christian Balle, 2. Vorsitzender Adriano Alaimo, Öffentlichkeitsarbeit Konrad Bauer) |
| - | SBS Ingenieure (Stefan Bost, Martin Schmitt) |
| - | Gemeinde Losheim am See (Bürgermeister Helmut Harth, örtl. Eisenbahnbetriebsleiter Jürgen Tamble) |
Bei der Streckenbegehung wurde der aktuelle Streckenzustand und die daraus folgenden Sanierungsarbeiten aufgenommen und die Kosten dazu grob geschätzt.
Nach Einschätzung der anwesenden Fachleute beläuft sich die Grobschätzung der Kosten auf die bereits von der Gemeinde Losheim am See mitgeteilten 1.6 Mio. Euro plus Preissteigerung entsprechend dem Marktgeschehen und die Sanierung im Bereich des Bahnhofes Bachem mit Grobkosten von mind. 150.000,00 Euro.
Folgend dieser Zusammenfassung und des vorläufigen Ergebnisses der Streckenbegehung, soll der kürzlich noch befahrene Streckenabschnitt zwischen „Großer Wald“ und Niederlosheim/Dellborner Mühle wieder näher betrachtet werden. Dazu wurden die Mittel, nach Grobkostenschätzung, von 500.000,00 Euro für die Instandsetzung der Mängel die zur Sperrung der Strecke geführt haben bereits im Wirtschaftsplan 2023 angesetzt. Dazu kommen, wie in der Ausschuss-Sitzung des Eigenbetriebs Touristik, Freizeit und Kultur vom 22. November 2022 mitgeteilt, die Unterhaltungskosten von 65.000,00 Euro pro Jahr.
Vorgeschlagen wurde die detailliertere Betrachtung des Streckenabschnitts „Großer Wald“ bis Niederlosheim/Dellborner Mühle durch das Ingenieurbüro SBS, welches auch den Streckenabschnitt „Großer Wald“ bis Bachem, bereits untersucht hat. Ziel ist eine genauere Kostenschätzung und die bessere Vergleichbarkeit der angesetzten Instandsetzungsmaßnahmen der beiden Streckenabschnitte.
• Juni 2023
Kostenschätzung für die Wiederinbetriebnahme des Streckenabschnitts Großer Wald-Dellborner Mühle
Hierbei wird unterschieden nach Aufwendungen für die Beseitigung der Mängel, welche zur Sperrung geführt haben (kurzfristige Betriebsaufnahme) mit jährlichen Unterhaltungskosten und Maßnahmen für eine längerfristige Betriebssicherstellung von 10-15 Jahren (Alle Kosten sind ohne Baupreissteigerung).
Die Kostenschätzung für die Variante 1 (kurzfristige Betriebsaufnahme) beläuft sich auf 516.900,00 € netto. Die Kostenschätzung für die Variante 2 (längerfristige Betriebssicherstellung) beläuft sich auf 1.683.400,00 € netto.
Die Unterhaltungskosten für die kurzfristige Betriebsaufnahme belaufen sich, wie in der Sitzung vom 08.09.2022 des Eigenbetriebs Touristik, Freizeit und Kultur bereits angeführt, auf ca. 65.000,00 € netto pro Jahr.
Bei der längerfristigen Betriebssicherung reduzieren sich die Unterhaltungskosten auf die jährlichen notwendigen Arbeiten, wie z.B. die Kosten für den Betriebsleiter, Gehölzrückschnitt und chemische Vegetationskontrolle auf ca. 30.000,00 €.
Ausschreibung für den Streckenabschnitt Großer Wald - Dellborner Mühle für die kurzfristige Instandhaltung
Ergebnis: 01.09.2023 ≈ 616.000,00 € netto
Sanierungskosten (616.00,00 € netto)
- Förderung Denkmalschutz (40.000,00 €)
- Förderung Bedarfszuweisung (250.000,00 €)
= Kosten Eigenanteil 326.000,00 €
Zu dieser Zeit äußerte der MECL, dass er die Strecke nach Bachem aufgrund der Attraktivität der Strecke bevorzugen würde.
• 26. Juni 2023
Zusendung einer Einleitung eines Vorermittlungsverfahrens zur Gewährung des Infrastrukturzugangs zur Eisenbahnstrecke Merzig-Dellborner Mühle durch die Bundesnetzagentur
• 15. Februar 2024
Erörterungstermin „Zugang zur Eisenbahnstrecke Merzig-Dellborner Mühle“
Protokoll ist im Anhang beigefügt
• 18. März 2024
Versendung der aus dem Protokoll geförderten Zeitplan der Gemeinde
- Ausschreibung: KW 23 bis KW 26 - 2024
- Auswertung der Ausschreibung: KW 27 bis KW 28 - 2024
- nächstmögliche Sitzung des zuständigen Ausschusses: 10.09.2024
- nächstmögliche Sitzung des Gemeinderates: 26.09.2024
• 01. August 2024
Anfrage des Sachstandes durch die Bundesnetzagentur und entsprechende Beantwortung durch die Gemeinde.
Beide Dokumente sind im Anhang beigefügt.
Wie in den einzelnen Protokollen zu lesen ist, ist die noch seit längerer Zeit versprochene aber noch nicht veröffentlichte Machbarkeitsstudie zur Reaktivierung der Bahnstrecke ein wesentliches Entscheidungskriterium für die gesamte Bahnstrecke.
Angekündigt ist diese nun für Herbst 2024. Für die Gemeinde Losheim am See als Eisenbahninfrastrukturunternehmen ergibt sich die Problematik
1. Der Instandhaltung der gesamten Strecken, auch bei einer Sperrung, der Schnittpunkte mit dem Straßenverkehr d.h. Instandhaltung der 34 Bahnübergänge und Aufwendungen für den Betriebsleiter, der die vorgeschriebenen Prüfungen durchführen muss.
(Bahnübergänge 1/Jahr; Weiden 1/Jahr; Gleismessung 1/Jahr; Stoßlückenprüfung 1/Jahr, Gleisbegehung 2/Jahr -{{gt}} 1x Betriebsleiter, 1x örtl. Betriebsleiter)
Bis zur tatsächlichen Umsetzung einer möglichen Reaktivierung der Bahnstrecke (10-15 Jahre)
2. Die mögliche Wiederinstandsetzung des Streckenabschnittes Großer Wald-Dellborner Mühle
Die geschätzten Unterhaltungskosten pro Jahr gliedern sich wie folgt auf:
- Betriebsleiter ≈ 27.000,00 € brutto
- Stellvertretender Betriebsleiter (nicht besetzt) ≈ 5.000,00 € brutto
- Vegetationskontrolle ≈ 4.000,00 € brutto
- Gehölzschnitt ≈ 4.000,00 € brutto
- Weichenanschluss Merzig ≈ 300,00 € brutto
- notwendige Gleismessung ≈ 3.500,00 € brutto
- Müllbeseitigung ≈ 2.000,00 € brutto
- Brückenkontrolle ≈ 1.000,00 € brutto/Jahr
(alle 6 Jahre Hauptprüfung, alle 3 Jahre Nebenprüfung)
- Durchlassprüfung ≈ 2.000,00 € brutto/Jahr
Unterhaltungsarbeiten können aufgrund des schlechten Zustandes der Strecke nur grob geschätzt werden (ca. 30.000 €)
Gesamtsumme pro Jahr: 78.800,00 € ≈ 80.000,00 €/Jahr
(wenn keine außerordentlichen Instandhaltungsmaßnahmen anfallen)
Zur Info: - Kosten für einen Bahnübergang mit Lichtsignaltechnik 400.000,00-500.000,00 €
Erneuerung eines Streckenabschnitts von 100m Länge mit gebrauchten Schienen und Schwellen 50.000,00 €
Ein weiterer Kostenpunkt ist der Austausch der Anschlussweichen in Merzig durch die DB. Wenn der Zugang zum Hauptnetz der DB erhalten bleiben soll, ist die Gemeinde verpflichtet, sich mit 50 % der Kosten zu beteiligen.
Die Durchführung der Baumaßnahmen ist für 2025 geplant und ist mit geplanten Kosten von 328.000,00 € netto angesetzt.
Der Kostenanteil der Gemeinde liegt somit bei 164.000,00 €.
Da der Zeitraum bis zu einer möglichen Reaktivierung der Strecke ca. 10-15 Jahre beträgt, wäre eventuell zu überlegen, ob die Gemeinde die Bahnstrecke an die DB wieder veräußern könnte.
Während dieser Zeit kamen vereinzelte Anfragen von diversen Eisenbahnverkehrsunternehmen für einen Zugang zur Eisenbahninfrastruktur um dort Eisenbahnverkehr gegen entsprechendes Entgelt durchzuführen.
Zur Info: Die Gemeinde Losheim am See ist als Eisenbahninfrastrukturunternehmen eigentlich dazu verpflichtet die gesamte Strecke (Merzig-Losheim) in einem betriebssicheren Zustand zu halten.
Vollkommen ungeklärt ist, wer im Falle einer tatsächlichen Sanierung der Strecke im Sinne des SPNV, den Betrieb übernehmen soll und u.a. die jährlichen Defizite dann tragen soll.
Es stehen nun grundsätzliche Entscheidungen über mögliche Alternativen zur weiteren Vorgehensweise an.
| a. | Vertagung der Entscheidung bis die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie des Landes zur Streckenreaktivierung vorliegen. |
| b. | Die Strecke Großer Wald-Dellborner Mühle wird seitens der Gemeinde saniert (neue Ausschreibung, Zuschussantrag). |
| c. | Es wird eine Untersuchung durchgeführt, wie und zu welchen Kosten eine Sanierung zwischen Bahnübergang Merziger Straße bis Bahnübergang Saarbrücker Straße als langfristige Lösung für den Museumsbetrieb ermöglicht werden kann. |
| d. | Die Gleisanlage wird zum Verkauf angeboten. Wenn sich hierbei kein Käufer finden lässt, könnte die Strecke entwidmet werden. |
Information:
In der Sitzung des Werksausschusses EBT wurde nach ausführlicher Debatte fraktionsübergreifend beschlossen, die Verwaltung zu beauftragen, ein Schreiben an die Landesregierung zu verfassen. In diesem Schreiben sollte die Landesregierung darum gebeten werden, bei einem positiven Ergebnis der Machbarkeitsstudie, die jährlichen Unterhaltungskosten für die Bahnstrecke zu übernehmen, da sich die Gemeinde Losheim am See ansonsten gezwungen sehe, die Bahnstrecke öffentlich auszuschreiben und zu veräußern.
Diskussionsverlauf:
Der Vorsitzende Stefan Palm verlas den Entwurf der Verwaltung des Schreibens an die Landesregierung mit der Aufforderung zur Übernahme der Unterhaltungskosten für die Bahnstrecke. Er wies nochmals darauf hin, dass die Gemeinde diese Kosten nicht tragen könne.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt den Entwurf der Verwaltung mit der Aufforderung zur Kostenübernahme an die Landesregierung zu senden.
Abstimmungsergebnis: einstimmig