Auf Antrag des Forstbetriebshofes der Gemeinde Losheim am See ergehen hiermit aufgrund der §§ 44 und 45 Abs. 1 der Straßenverkehrsordnung (StVO) vom 06.03.2013 (BGBl. I S. 367) in der heute geltenden Fassung folgende verkehrsrechtliche Anordnungen:
Aufgrund von Forstarbeiten wird die Verbindungsstraße zwischen Niederlosheim und Mitlosheim vom 30.11.2023 bis 01.12.2023 für den Gesamtverkehr voll gesperrt. Die Umleitung erfolgt über Losheim.